D.h. also ich habe vollkommen falsch reagiert? Wie hätte ich anders vorgehen sollen?
Ich versuche nochmal detailierter den Verlauf zu beschreiben:
Die Frau (nennen wir sie mal Frau B.) hatte schon letztes mal angedroht mich auf eine Bewerbungstrainingsmaßnahme zu schicken, sofern ich beim nächsten Termin noch immer arbeitslos bin. Frau B. war heute nicht anwesend und wurde von Frau H. vertreten, diese hat nun versucht die Drohung in die Tat umzusetzen.
Mir wurde folgendes Dokument überreicht (siehe Anhang). Anschließend sollte ich noch einen Brief unterschreiben, auf dem stand das ich alles zur Kenntnis genommen, sowohl die Maßnahme als auch die Datenschutzbestimmung.
Ich habe gesagt das ich Bedenkzeit benötige und den Brief vorher von meinem Anwalt überprüfen lassen möchte, daraufhin war sie sehr verblüfft und hat versucht mir einzureden, das es bei diesem Brief den ich unterschreiben sollte, nur darum geht das ich Bestätige das ich weiß das diese Maßnahme von mir besucht werden soll. Ich habe ihr gesagt das in meiner
EGV nichts von Maßnahmen steht, sie sagte das ist egal.
Ich habe ihr jedoch klar und deutlich gesagt das ich kein Interesse habe an dieser sinnlosen Maßnahme teilzunehmen, da meine Bewerbungsunterlagen 1A sind, zudem habe ich ihr gesagt das ich nicht bereit bin meine persönlichen Daten an den Maßnahmenträger zu übergeben, da ich nach §4 Bundesdatenschutzgesetz nicht dazu verpflichtet bin zudem habe ich den Beschluss vom
Sozialgericht Berlin vom 15.02.2012 (5 107 AS 1034/12 ER - Rdnr 8) erwähnt, indem es darum geht, dass eine nicht Erteilung der Zustimmung meinen Lebenslauf an den Maßnahmenträger zu übergeben, NICHT dazu führen kann, das der Leistungsempfänger sanktioniert werden kann. Habe ich mir extra vorher alles aufgeschrieben. Sie meinte einfach nur plump, das ich dann halt die Daten einfach auf nem USB Stick mitnehmen soll und sie niemanden geben muss.
Ich habe die Unterschrift verweigert und gefordert den Brief mitzunehmen um ihn von meinem Anwalt prüfen zu lassen, dies hat Frau H. abgelehnt. Anschließend hat sie gesagt das sie meine Unterschrift ohnehin nicht braucht, wenn sie sich einen Kollegen als Zeuge holt. Sie hat also ihren Kollegen herbeigerufen, dieser hat quasi bezeugt das mir die Unterlage auf der steht das ich zur Maßnahme gehen muss, überreicht wurde. Ich habe öfters betont das ich mit der Maßnahme nicht einverstanden bin und mich erkundigt ob ich das Recht auf
Widerspruch habe.
Sie sagte mir das ich nun eine Sperrzeit bekomme, auf die kann ich dann innerhalb von einem Monat
Widerspruch einlegen. Mir wurde kein Zettel mit einem Termin für die nächste Meldepflicht mitgegeben.
Leider hatte ich nicht die Möglichkeit einen Zeugen mitzunehmen, ich bin mir nicht sicher ob ich richtig reagiert habe oder etwas anders hätte sagen sollen.
Vielleicht kann mir jemand auch beim schreiben des Widerspruchs behilflich sein. Ich werde aufjedenfall erwähnen das in der
EGV nichts von Maßnahmen steht und ich es zu keinem Zeitpunkt akzeptiert habe. Zudem werde ich erwähnen das ich nicht zustimme das meine Daten an den Maßnahmenträger gegeben werden (§4
BDSG).
"verweigere nicht irgendwas, dessen Tragweite du dir nicht bewusst bist. "
Ja, aber seitdem ich schon den Fehler gemacht habe die
EGV zu unterschreiben, bin ich viel kritischer geworden und unterschreibe nichts mehr ohne vorher eine dritte Meinung einzuholen. Nur wurde mir die Bedenkzeit eben verweigert, ich sollte sofort unterschreiben und durfte nichts erst mit nehmen.
Kann ich gegen den mündlichen
VA noch
Widerspruch einlegen, oder ist das nun zu spät? Ich wusste ja nicht dass es sich um einen
VA handelte, ich dachte sowas geht nur schriftlich, wie böse ist das denn bitte?
"Hast Du einen schriftlichen Bescheid für diesen mündlichen VA gefordert?
Wurden Dir detailliert Ziele, Ort und Zeit sowie Inhalte der Maßnahme mitgeteilt?
Hast Du eine Rechtsfolgenbelehrung erhalten? "
Nein, leider nicht, da mir nicht bewusst war das
VA's auch mündlich erlassen werden können.
Ja mir wurden Ziele, Ort und Zeit mitgeteilt, auf einem Blatt das ich mitgenommen habe, das Blatt ist von der
SB unterschrieben, ich habe schon überlegt gehabt ob ich das Blatt dort lassen soll, hab es aber dann doch mitgenommen.
Auf dem Zettel mit der Maßnahme ist eine Rechtsfolgenbelehrung drauf, ja.
Im schlimmsten Fall kann ich 12 Wochen Sperre bekommen steht dort, bei erstmaligen Verstößen soweit ich weiß nur 3 Wochen, vielleicht habe ich ja nochmal Glück, 3 Wochen wären noch aushaltbar.