Hi
kurze Einleitung................ (bin in Hartz4)
Ich hatte von 2 Wochen einen Autofall mir ist hinten an einer Ampel einer reingefahren (mein Auto: Wirtschaftlicher Totalschaden) Schuldfrage ist geklärt
Ich war bis heute Krankgeschrieben
Nun wollte ich Schmerzengeld von der Allianz fordern.
Jetzt habe ich gelesen das man das am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht macht
Meine Frage.: brauche ich dazu einen Beratungsschein den ich vom Gericht hole oder kann ich direkt zu einem Anwalt gehen.
Ich habe gelesen das die gegnerische Versicherung meine Anwaltskosten
übernehmen muss weiss allerdings nicht ob das stimmt.
mfg
Marc
kurze Einleitung................ (bin in Hartz4)
Ich hatte von 2 Wochen einen Autofall mir ist hinten an einer Ampel einer reingefahren (mein Auto: Wirtschaftlicher Totalschaden) Schuldfrage ist geklärt
Ich war bis heute Krankgeschrieben
Nun wollte ich Schmerzengeld von der Allianz fordern.
Jetzt habe ich gelesen das man das am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht macht
Meine Frage.: brauche ich dazu einen Beratungsschein den ich vom Gericht hole oder kann ich direkt zu einem Anwalt gehen.
Ich habe gelesen das die gegnerische Versicherung meine Anwaltskosten
übernehmen muss weiss allerdings nicht ob das stimmt.
mfg
Marc