nach auszug wieder in die elterliche wohnung?

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FineMel

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hallo ihr lieben,
ein freund von mir braucht mal wieder hilfe:

er ist für einen neuen arbeitsplatz in eine andere stadt gezogen (600 km entfernt) und dafür von zu hause ausgezogen.

er hat da ne kleine wohnung angemietet und wurde nun in der probezeit gekündigt (zum 30.).

ganz abgesehen davon, dass er noch nicht weiss, wie er aus dem mietvertrag raus kommt, stünde ihm nun eine eigene wohnung zu, wenn er doch in seine heimatstadt zurück ziehen würde? oder müsste er wieder in die elterliche wohnung? er ist 22 jahre.

vielen dank! :icon_smile:

lg mel
 
Ihm stünde eine eigene Wohnung zu. Er hat ja jetzt auch eine eigene Wohnung. Zurückziehen kann die Jobcenter nicht verlangen. Allerdings muss er als U25er Umzüge zwingend mit der ihn betreuenden Jobcenter absprechen.

Mario Nette
 
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