Nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug jetzt Bescheid der AfA erhalten nach §136 SGB

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Luisle

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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich weiß, die Frage wurde schon gestellt, aber irgendwie bin ich trotzdem unsicher, ob ich jetzt noch tätig werden muss.

Also, ich bin zum 9.1.18 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert worden. Habe mit dem Antrag auf ALG1 auch den Gesundheitsfragebogen (verschlossen) beim ÄD der AfA eingereicht.
Heute habe ich den Bewilligungsbescheid erhalten nach §136 SGB III.
In dem Bescheid steht nichts von dem Gesundheitsfragebogen oder das der Bescheid nach Aktenlage oder auf Grundlage des §145 entschieden worden sei.

Ich hab jetzt schon in einigen Threads gelesen, es steht immer der §136 drin aber gesetzlich dahinter stehen würde nach Aussteuerung aus dem KG automatisch der §145.

Hab ich das richtig verstanden?

Meine Unsicherheit liegt jetzt nur darin, dass eben weder was von „Aktenlage“ noch von „§145“ in dem Bewilligungsbescheid geschrieben steht.

Ich bin weiter krank geschrieben, der EM Rentenantrag ist gestellt.

Muss ich bei der AfA nochmals nachhaken wegen der Grundlage des Bewilligungsbescheids?

Oder muss ich sonst evtl. damit rechnen, dass die AfA versucht mich in Weiterbildungsmaßnahmen unterzubringen oder mir Stellenanzeigen schickt bzw. Bewerbungen von mir erwartet. Beides geht zur Zeit aus physischer Sicht leider gar nicht.

Die Höhe des Leistungsbetrages ist aber immerhin korrekt 😀

Würde mich über Rückmeldungen freuen.

LG
Luisle
 

Doppeloma

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Hallo Luisle,

Also, ich bin zum 9.1.18 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert worden. Habe mit dem Antrag auf ALG1 auch den Gesundheitsfragebogen (verschlossen) beim ÄD der AfA eingereicht.

Beim ÄD braucht man das nicht im Umschlag abgeben, war das alles oder hast du auch Schweigepflicht-Entbindungen und / oder sonstige medizinische Berichte (von deinen Ärzten) abgegeben ?

Nur mit dem Fragebogen wird in der Regel nicht nach "Aktenlage" begutachtet. :icon_evil:

Heute habe ich den Bewilligungsbescheid erhalten nach § 136 SGB III.

Dann freu dich, wenn der Betrag und die Leistungsdauer in Ordnung sind, die Bewilligung erfolgt IMMER nach § 136 SGB III das hast du durchaus korrekt erfasst in den anderen Themen.

In dem Bescheid steht nichts von dem Gesundheitsfragebogen oder das der Bescheid nach Aktenlage oder auf Grundlage des § 145 entschieden worden sei.

Wozu auch, das hat doch darin gar nichts verloren, in deiner "PC-Akte" bei der AfA wird das ganz sicher vermerkt sein und zum Ergebnis der ÄD - "Begutachtung" wirst du vielleicht noch weitere Informationen schriftlich bekommen.

Ich hab jetzt schon in einigen Threads gelesen, es steht immer der § 136 drin aber gesetzlich dahinter stehen würde nach Aussteuerung aus dem KG automatisch der § 145.
Hab ich das richtig verstanden?

Ja, das hast du richtig verstanden, nur durch diese Sonderregelung im SGB III bekommt man überhaupt ALGI nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld, weil das eine Lohnersatz-Leistung ist, für die man mal viele Beiträge aus dem Arbeits-Einkommen gezahlt hat.

Meine Unsicherheit liegt jetzt nur darin, dass eben weder was von „Aktenlage“ noch von „§ 145“ in dem Bewilligungsbescheid geschrieben steht.

Im ALGI -Leistungsbescheid hat zu stehen welchen Betrag und für welche Dauer du zu bekommen hast, der sonstige (besondere) gesetzliche Hintergrund ist dafür nicht relevant.

Ich bin weiter krank geschrieben, der EM Rentenantrag ist gestellt.

Dann wird man dich (vermutlich) nun erst mal in Ruhe lassen bis es mal was von der DRV gibt, das ist ja Sinn der "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III.

Muss ich bei der AfA nochmals nachhaken wegen der Grundlage des Bewilligungsbescheids?

Nein, die Grundlage passt schon, sonst würdest du kein ALGI bekommen bei Krankheit und mit EM-Renten-Antrag.
Du brauchst auch KEINE AU -Bescheinigung mehr bei der AfA abgeben, eine haben solltest du natürlich weiterhin, schon als Nachweis für die DRV im EM-Rentenverfahren.

Oder muss ich sonst evtl. damit rechnen, dass die AfA versucht mich in Weiterbildungsmaßnahmen unterzubringen oder mir Stellenanzeigen schickt bzw. Bewerbungen von mir erwartet.

Aktuell wahrscheinlich nicht, dann würde man dich zu einem Beratungsgespräch bei deinem Arbeitsvermittler einladen, Maßnahmen und/ oder Stellenangebote müssen ja passend (und zumutbar) sein.

Du kannst dir ja bei Gelegenheit mal das ÄD -Gutachten DIREKT beim ÄD abholen (es gibt Teil A und Teil B), dann weißt du was da drin steht und mit diesem "Restleistungs-Vermögen" musst du auch der AfA "zur Verfügung" stehen wollen.

Dürfte bei dir aktuell wohl (lt. ÄD -Gutachten) "unter 15 Wochenstunden" liegen und dann findet keine wirkliche "Vermittlung" statt, das könnte sich aber schnell mal ändern wenn die DRV deinen EM-Renten-Antrag ablehnen sollte.

Dazu mehr falls es erforderlich werden sollte ... bis dahin versuche die Ruhe zu genießen ...

MfG Doppeloma
 

Luisle

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Hallo Doppeloma,
vielen lieben Dank für deine schnelle und ausführliche Rückmeldung 😀
Dann bin ich erst mal erleichtert.
Ja, Dauer und Leistungshöhe stimmen.

Ich habe Einwilligungen zur Schweigepflichtentbindung unterschrieben, für meinen Hausarzt, Orthopäden, Rehaeinrichtung und den MD der KK . Leider wusste ich nicht, dass ich das zeitlich Begrenzen kann - dumm und schade 😔
Aber jetzt ist es so.

Dann werde ich demnächst mal den Bericht vom ÄD anfordern.

Ja das hätte ich schon mal in einem Thread von Dir gelesen, dass ich weiterhin AUs brauche aber nicht an die AfA weitergeben soll.

Danke auf diesem Weg auch für die ausführliche Info zum korrekten Ausfüllen des ALG Antrages. Hatte ich zum Glück vorher auch im Netz gefunden 😀

Lieben Dank und ein schönes WE
Ich melde mich, wenn es was neues von der DRV gibt. Bin nicht so positiv gestimmt das die dem EM Rentenantrag gleich zustimmen!

Luisle
 

Luisle

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Hallo Kerstin,
Danke für die Info.
Sobald ich das weiß bzw. ich das Gutachten in „Händen halte“ werde ich das tun 😀
LG und schönes WE
Luisle
 

Bitas

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Moin,

am einfachsten ist, Du gehst direkt zum ÄD , holst Dir Teil A + B und gibst den Widerruf für die Schweigepflichtentbindung direkt ab und lässt Dir das bestätigen.
Der ÄD ist meist im selben Gebäude der AfA , Ausweis nicht vergessen.

Gruß
Bitas
 

Luisle

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Hallo Bitas,
aber man bekommt das Gutachten auch auf schriftliche Anforderung?
Da ich leider sehr schlecht zu Fuß bin, bin ich immer froh, wenn sich meine wöchentlichen „Strecken“ auf die Physiotermine beschränken.
Trotzdem lieben Dank für die Info.
LG
Luisle
 

Luisle

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Ohne Gehstützen oder Rollator würde ich leider keinen Meter vorwärts kommen 😳
Das Problem liegt eher darin, dass ich mich nur unter ziemlichen Schmerzen fortbewegen kann, was auch das sitzen im Auto betrifft (als Beifahrer) daher bin ich immer ganz froh wenn ich neben meinen Physioterminen wenig andere Termine habe.
 

Luisle

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Ich habe einen Rollstuhl und ja leider gehts mir auch da drin nicht wirklich gut. Zudem bin ich froh, dass ich nach einer inkompletten Querschnittslähmung es zumindest soweit geschafft habe, dem Teil zu entkommen, auch wenn ich mich seither mit Krücken durchs Leben schleife 🙂
 

Doppeloma

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AW: Nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug jetzt Bescheid der AfA erhalten nach §136 SGB

Hallo Luisle,

aber man bekommt das Gutachten auch auf schriftliche Anforderung?

Das geht natürlich auch, du solltest aber unbedingt darauf achten das nachweislich (also per Übergabe-Einschreiben) DIREKT an den ÄD der AfA zu adressieren, die sonstigen SB dürfen den Teil A gar nicht bekommen.
Das bleibt unter Verschluss beim ÄD und unterliegt der Schweigepflicht, der Teil B ist normal für den Arbeitsvermirttler gedacht.

Da kannst du gleichzeitig auch die erteilten Schweigepflicht-Entbindungen ALLE widerrufen.

Text etwa so ...

..............................................................................
Im Betreff die Kunden-Nummer nicht vergessen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Zusendung einer Kopie des erstellten Gutachtens (Teil A und Teil B) gemäß § 25 SGB X und weiterer bestehender Rechtsgrundlagen an meine oben genannte Anschrift.

Gleichzeitig widerrufe ich alle für diesen Zweck (Begutachtung für die Arbeitsvermittlung) erteilten Schweigepflicht-Entbindungen mit sofortiger Wirkung.

Vielen Dank für ihre Bemühungen!

Mit freundlichem Gruß

Luisle (Unterschrift)

Anlage : Kopie Personal-Ausweis zur Legitimation


Ort / Datum

....................................................................................

Den Zugang beim ÄD kannst du dann selbst online überprüfen, normale Post nehmen die nicht unbedingt ernst, also unbedingt nachweislich schicken ...

Deutsche Post | Brief | Sendungsstatus

Da ich leider sehr schlecht zu Fuß bin, bin ich immer froh, wenn sich meine wöchentlichen „Strecken“ auf die Physiotermine beschränken.

Zur Not Jemanden bitten das für dich zur Post zu bringen, in der Regel gibt es dann keine Probleme mit der Zusendung.

Will man wieder wo was anfragen, muss man dich eben erneut um die "Erlaubnis" dafür bitten, die SB haben allerdings keinen Anspruch auf Schweigepflicht-Entbindungen, um z.B. bei der DRV "schnüffeln zu können" ohne dein Wissen was da gerade sol läuft.

MfG Doppeloma
 

Luisle

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Hallo Doppeloma,
vielen Dank für die Vorlage 😀

Ich habe jetzt noch ein Schreiben der AfA erhalten, in dem steht kurz wiedergegeben:

Ich sei weniger als 15 Wochenstd. arbeitsfähig, stehe also der Arbeitsvermittlung somit nach §137 + 138 nicht zur Verfügung.

Bis zur Feststellung der EM Rente durch die DRV längstens jedoch bis zur Erschöpfung des Anspruches „kann“ ich Arbeitslosengeld nach §145 erhalten.

Zur Prüfung der Erwerbsminderung übersendet die AfA die ärztlichen Unterlagen an die DRV - (Haben die ja eh schon!)

Da ich schon einen Antrag gestellt hätte, hätte ich Mitwirkungspflicht, damit die DRV meine Erwerbsminderung auch feststellen kann - z. B. Für vorbereitende Maßnahmen Beratungsstellen aufsuchen, wenn ich so einer Aufforderung durch die DRV nicht nachkommen sollte, darf kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Und dann halt noch, wenn ich rückwirkend Übergangsgeld oder Rente bewilligt bekommen, wollen Sie Leistungen für den gleichen Zeitraum erstattet haben.

So weit so gut. Heisst übersetzt wohl, dass ich die Leistungen aus dem zuerst zugesandten Bewilligungsbescheid erhalte, ohne Fortbildungsmassnahmen und Bewerbungsmassnahmen, wenn ich allen weiteren Aufforderungen der DRV nachkomme.

Weisst Du, was gemeint ist mit „vorbereitende Maßnahmen wie das Aufsuchen von Beratungsstellen“

Danke und LG
Luisle
 

Luisle

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Ohh und natürlich auch mein Dank für die ausführlichen Informationen zur ganzen Vorgehensweise 😀👍🏻
 
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