Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich weiß, die Frage wurde schon gestellt, aber irgendwie bin ich trotzdem unsicher, ob ich jetzt noch tätig werden muss.
Also, ich bin zum 9.1.18 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert worden. Habe mit dem Antrag auf ALG1 auch den Gesundheitsfragebogen (verschlossen) beim ÄD der AfA eingereicht.
Heute habe ich den Bewilligungsbescheid erhalten nach §136 SGB III.
In dem Bescheid steht nichts von dem Gesundheitsfragebogen oder das der Bescheid nach Aktenlage oder auf Grundlage des §145 entschieden worden sei.
Ich hab jetzt schon in einigen Threads gelesen, es steht immer der §136 drin aber gesetzlich dahinter stehen würde nach Aussteuerung aus dem KG automatisch der §145.
Hab ich das richtig verstanden?
Meine Unsicherheit liegt jetzt nur darin, dass eben weder was von „Aktenlage“ noch von „§145“ in dem Bewilligungsbescheid geschrieben steht.
Ich bin weiter krank geschrieben, der EM Rentenantrag ist gestellt.
Muss ich bei der AfA nochmals nachhaken wegen der Grundlage des Bewilligungsbescheids?
Oder muss ich sonst evtl. damit rechnen, dass die AfA versucht mich in Weiterbildungsmaßnahmen unterzubringen oder mir Stellenanzeigen schickt bzw. Bewerbungen von mir erwartet. Beides geht zur Zeit aus physischer Sicht leider gar nicht.
Die Höhe des Leistungsbetrages ist aber immerhin korrekt 😀
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
LG
Luisle
ich weiß, die Frage wurde schon gestellt, aber irgendwie bin ich trotzdem unsicher, ob ich jetzt noch tätig werden muss.
Also, ich bin zum 9.1.18 aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert worden. Habe mit dem Antrag auf ALG1 auch den Gesundheitsfragebogen (verschlossen) beim ÄD der AfA eingereicht.
Heute habe ich den Bewilligungsbescheid erhalten nach §136 SGB III.
In dem Bescheid steht nichts von dem Gesundheitsfragebogen oder das der Bescheid nach Aktenlage oder auf Grundlage des §145 entschieden worden sei.
Ich hab jetzt schon in einigen Threads gelesen, es steht immer der §136 drin aber gesetzlich dahinter stehen würde nach Aussteuerung aus dem KG automatisch der §145.
Hab ich das richtig verstanden?
Meine Unsicherheit liegt jetzt nur darin, dass eben weder was von „Aktenlage“ noch von „§145“ in dem Bewilligungsbescheid geschrieben steht.
Ich bin weiter krank geschrieben, der EM Rentenantrag ist gestellt.
Muss ich bei der AfA nochmals nachhaken wegen der Grundlage des Bewilligungsbescheids?
Oder muss ich sonst evtl. damit rechnen, dass die AfA versucht mich in Weiterbildungsmaßnahmen unterzubringen oder mir Stellenanzeigen schickt bzw. Bewerbungen von mir erwartet. Beides geht zur Zeit aus physischer Sicht leider gar nicht.
Die Höhe des Leistungsbetrages ist aber immerhin korrekt 😀
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
LG
Luisle