Nach Arbeitslosigkeit neuen AG und nach 3 Tagen krank. in der Probezeit, wer zahlt?

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pfläger

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Hallo und einen guten Tag, ich habe nach meiner Arbeitslosigkeit (2 Monate) einen neuen AG . Nun bin ich krank. (nach dem 3. Tag in der Probezeit) Entzündung im Fußgelenk. Wird der AG zahlen, oder die Krankenkasse? Wenn die Krankenkasse zahlt (70%)? oder doch der AG ? (100%)
Meine Fragen: wenn die KK einspringt: Wonach wird das Krankengeld berechnet? aufs Arbeitslosengeld vorher?, oder aufs neue Einkommen (neuer AG )?
Vielen Dank an alle Antworter
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Meiner Meinung nach, zahlt keiner.
Deine Meinung ist nicht korrekt - da der AG (der AN hat noch keine 4 Wochen Arbeit geleistet) nicht in der Lohnfortzahlungspflicht steht, zahlt die Krankenkasse als Lohnersatzleistung das sog. Krankengeld.
So ist es.

Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert ist, wenn man eine neue Stelle antritt. Tatsächlich greift dieser Anspruch gemäß § 3 Absatz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber erst nach einem Monat verpflichtet ist, einem erkrankten Mitarbeiter Lohn zu zahlen. Dabei ist nicht relevant, ob der Mitarbeiter in dieser Zeit auch...
Die Krankenkasse zahlt. Hatte den Fall auch damals und die Auszahlung richtete sich mach meinem damaligen Gehalt bei diesem Arbeitgeber.

Ich hatte aber auch schon einmal einen AG , der in den ersten vier Wochen bei einer AU gezahlt hat.
 
Die Krankenkasse zahlt. Hatte den Fall auch damals und die Auszahlung richtete sich mach meinem damaligen Gehalt bei diesem Arbeitgeber.

Ich hatte aber auch schon einmal einen AG , der in den ersten vier Wochen bei einer AU gezahlt hat.
Vielen Dank für deine Antwort:) Ich war vorher 2 Monate arbeitslos und habe dann in der neuen Firma 3 Tage gearbeitet. Meinst du das? also wird mein Krankengeld nach dem neuen Arbeitsvertrag berechnet?
 
Meiner Meinung nach, zahlt keiner.

Der AG nicht, weil du erst drei Tage gearbeitet hast. Und der AG erst nach vier Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Und die Krankenkasse auch nicht, weil Krankengeld gibt es erst nach der siebten Krankheitswoche.
 
...Meiner Meinung nach, zahlt keiner...
Deine Meinung ist nicht korrekt - da der AG (der AN hat noch keine 4 Wochen Arbeit geleistet) nicht in der Lohnfortzahlungspflicht steht, zahlt die Krankenkasse als Lohnersatzleistung das sog. Krankengeld.

...weil Krankengeld gibt es erst nach der siebten Krankheitswoche...
Prinzipiell ja, aber nicht in diesem Sonderfall, bei Erkrankungen in den ersten 4 Wochen eines (neuen) Beschäftigungsverhältnisses besteht für eine GKV eine Krankengeldzahlungspflicht.
 
Ich hatte aber auch schon einmal einen AG , der in den ersten vier Wochen bei einer AU gezahlt hat.
Das ist in einigen Tarifverträgen so vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung und ist der Beschäftigte gesetzlich versichert, wird Krankengeld gezahlt. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es darauf an was vereinbart wurde.
 
Meiner Meinung nach, zahlt keiner.
Deine Meinung ist nicht korrekt - da der AG (der AN hat noch keine 4 Wochen Arbeit geleistet) nicht in der Lohnfortzahlungspflicht steht, zahlt die Krankenkasse als Lohnersatzleistung das sog. Krankengeld.
So ist es.

Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert ist, wenn man eine neue Stelle antritt. Tatsächlich greift dieser Anspruch gemäß § 3 Absatz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber erst nach einem Monat verpflichtet ist, einem erkrankten Mitarbeiter Lohn zu zahlen. Dabei ist nicht relevant, ob der Mitarbeiter in dieser Zeit auch tatsächlich gearbeitet hat.
Für die ersten vier Wochen haben neue Mitarbeiter lediglich Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Erst danach greift die sechswöchige gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, bevor die Krankenkasse wieder zuständig wird, falls die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Wenn man also bei Antritt einer neuen Stelle krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, sollte man umgehend Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Wenn man also bei Antritt einer neuen Stelle krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, sollte man umgehend Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, um eine
So ist es.

Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man durch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert ist, wenn man eine neue Stelle antritt. Tatsächlich greift dieser Anspruch gemäß § 3 Absatz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber erst nach einem Monat verpflichtet ist, einem erkrankten Mitarbeiter Lohn zu zahlen. Dabei ist nicht relevant, ob der Mitarbeiter in dieser Zeit auch tatsächlich gearbeitet hat.
Für die ersten vier Wochen haben neue Mitarbeiter lediglich Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Erst danach greift die sechswöchige gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, bevor die Krankenkasse wieder zuständig wird, falls die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Wenn man also bei Antritt einer neuen Stelle krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, sollte man umgehend Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
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Vielen Dank für deine Antwort! Wonach richtet sich das Krankengeld? Ich habe vorher immer gearbeitet und war dann 2 Monate Arbeitslos (vor dem neuen Arbeitgeber) Was wird zur Berechnungsgrundlage rangezogen? das Arbeitslosengeld, oder das Gehalt des neuen AGs?
 
Maßgebend ist das Gehalt das du an deiner jetzigen Arbeitsstelle bekommst. Wenn du aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig bist, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von 70 Prozent des Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettolohns.
 
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