Liebe Forianer,
seit heute schiebe ich echt Panik und benötige Eure Hilfe.
Zum Sachverhalt: Wegen Erbschaft meldete ich mich zum 01.03.19 von der Leistung ab und verblieb als " Karteileiche" im JC. Da ich seit 2017 krankgeschrieben bin und auch ein Antrag auf EMR läüft ( derzeit im Klageverfahren mit dem VdK vor dem hiesigen SG) war ich sozusagen komplett weg vom JC. Dem JC mußte ich Anfang Juni alle erbrelevanten Nachweise vorlegen (Erbmasse, Nachlasskosten) und ich war so frei, denen auch aufzulisten was ich mir bis dato an Neuanschaffungen gegönnt habe und wie hoch meine monatlichen Fixkosten momentan sind.
Da die meisten Neuanschaffungen mit der kastratophalen Wohnungshavarie wenige Tage vor dem Tod meiner Mama zu tun hatten gab es von der LA keinerlei Beanstandungen.
Im Laufe der Monate schrumpfte nun die Erbmasse, die 182 Tage habe ich überschritten und ich denke daß ich so 11/12 2019
ALG2 neu beantragen muß.
Also rief ich ganz unverbindlich am 02.09.2019 die nette Hotline an (Callcenter in Nürnberg, Typ den man kaum verstand wegen ausgeprägtem Dialekt) und fragte höflich an, ob mir das hiesige JC evtl einen neuen HA + Anlage VM zusenden könnte, da ich DEMNÄCHST wieder ALG2 beantragen müßte.
Nein, geht nicht- sollte auf mein zuständiges JC gehen und die Formulare dort abholen.
Soweit so gut.
Heute erhielt ich Post und habe so eine ohnmächtige Wut in mir: ich hätte am 02.09.2019 telefonisch ALG2 beantragt (!!) und bis heute noch nicht vorgesprochen. Solle am 18.09.2019 am Empfang mit Ausweis dort vorsprechen und beantragen, ansonsten verstoße ich gegen die Mitwirkungspflichten!
Und natürlich der Hinweis, daß ich dann nicht kranken/pflegeversichert wäre...ob ich seit März wohl in der AOK gesetzlich freiwillig versichert bin und jeden Monat 187 € bezahle weil ich ja keine Leistungen von nirgendwo beziehe?!? ...da dreht sich mir der Magen um bei soviel Unkenntnis, man könnte ja einfach mal in die e- Akte schauen??
Jetzt zu meinen Fragen:
Ich hoffe auf Euer Verständnis und Eure Ratschläge
Vielen Dank
Spiteri
seit heute schiebe ich echt Panik und benötige Eure Hilfe.
Zum Sachverhalt: Wegen Erbschaft meldete ich mich zum 01.03.19 von der Leistung ab und verblieb als " Karteileiche" im JC. Da ich seit 2017 krankgeschrieben bin und auch ein Antrag auf EMR läüft ( derzeit im Klageverfahren mit dem VdK vor dem hiesigen SG) war ich sozusagen komplett weg vom JC. Dem JC mußte ich Anfang Juni alle erbrelevanten Nachweise vorlegen (Erbmasse, Nachlasskosten) und ich war so frei, denen auch aufzulisten was ich mir bis dato an Neuanschaffungen gegönnt habe und wie hoch meine monatlichen Fixkosten momentan sind.
Da die meisten Neuanschaffungen mit der kastratophalen Wohnungshavarie wenige Tage vor dem Tod meiner Mama zu tun hatten gab es von der LA keinerlei Beanstandungen.
Im Laufe der Monate schrumpfte nun die Erbmasse, die 182 Tage habe ich überschritten und ich denke daß ich so 11/12 2019
ALG2 neu beantragen muß.
Also rief ich ganz unverbindlich am 02.09.2019 die nette Hotline an (Callcenter in Nürnberg, Typ den man kaum verstand wegen ausgeprägtem Dialekt) und fragte höflich an, ob mir das hiesige JC evtl einen neuen HA + Anlage VM zusenden könnte, da ich DEMNÄCHST wieder ALG2 beantragen müßte.
Nein, geht nicht- sollte auf mein zuständiges JC gehen und die Formulare dort abholen.
Soweit so gut.
Heute erhielt ich Post und habe so eine ohnmächtige Wut in mir: ich hätte am 02.09.2019 telefonisch ALG2 beantragt (!!) und bis heute noch nicht vorgesprochen. Solle am 18.09.2019 am Empfang mit Ausweis dort vorsprechen und beantragen, ansonsten verstoße ich gegen die Mitwirkungspflichten!
Und natürlich der Hinweis, daß ich dann nicht kranken/pflegeversichert wäre...ob ich seit März wohl in der AOK gesetzlich freiwillig versichert bin und jeden Monat 187 € bezahle weil ich ja keine Leistungen von nirgendwo beziehe?!? ...da dreht sich mir der Magen um bei soviel Unkenntnis, man könnte ja einfach mal in die e- Akte schauen??
Jetzt zu meinen Fragen:
- Hauptantrag bedeutet, daß ich neue EGV erhalte mit Zwang zu einer Maßnahme zur " Orientierung/ Bewerbungstraining etc" ?
- Gilt das auch, wenn ich schon lange au bin und der EMR- Antrag läuft?
- Ich muß meinen Mietvertrag vorlegen- vllt ist plötzlich meine Whg zu groß?
- habe noch ca 3000 € auf Sparbuch, davon 1000 VOR dem Erbfall ( diese sind nicht verwertbar, weil sie der SPK als DispoSicherung dienen) - muß ich wirklich erst den letzten Cent verbrauchen?
- Wie bzw inwiefern können die mich sanktionieren wenn ich erst im November nen Neuantrag stelle?
Ich hoffe auf Euer Verständnis und Eure Ratschläge
Vielen Dank
Spiteri