Nach 8 Jahren befristete Rente

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BetTina

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Hallo erstmal, mein Name ist Bettina und ich bin 52 Jahre alt und seit 2015 verwitwet. Seit 2010 bin ich in der befristeten vollen Erwerbsunfähigkeits Rente.
Der Antrag auf diese Rente wurde nach einem Gutachtertermin bewilligt, alle Verlängerungen wurden nach Aktenlage bewilligt. RENTE wegen Arthrose in 6 Hauptgelenken, Fibromyalgie, Schmerzpatient unter Oxicodon, Pregavalin, Novaminsulfon und Amityptilin. Die Tablettendosis ist in den 8 Jahren bis dahin gestiegen!!!!
Nun nach 8 Jahren musste ich gestern wieder zum Gutachter.
Dieser Gutachter war sehr freundlich und hat sogar meinen Begleiter( Lebensgefährten) akzeptiert.
Bei dem Gespräch stellte der Gutachter ganz komische Fragen, so wie " beziehen sie eine Witwenpension???" ANTWORT " Ja" , die Antwort des Arztes : Dann haben sie doch genug Geld und brauchen Ihre Rente doch gar nicht!!!!!"
Ich war schockiert und erzählte dem Arzt dann, das ich die Schulden aus der Ehe zurückzahlen muss, meinte er nur das dies nicht das Problem der Rentenkasse sei!!"
Danach hat er mich nach meinem Tagesablauf gefragt und nach meinen Hobby's. Alles hab ich wahrheitsgemäß beantwortet.
Dann hat er sich die mitgebrachren Befunde und die Röntgenbilder angesehen und festgestellt, das ich ein Hüftdysplasie mit einer Koxsrthrose habe, welche operiert werden muss!!!! Ich habe gerade erst im März 2018 ein neues Knie bekommen, kann noch nicht richtig laufen!!! Das Knie ist noch Dick und heiß. Also kann ich die Hüfte noch nicht machen lassen.
Die körperliche Untersuchung ging schnell und beim hinsusbegleiten meinte der Arzt" Lassen Sie die Hüfte erst machen wenn das Knie vollkommen ausgeheilt ist"
Auf meine Frage wie lange es jetzt bis zu einem Bescheid dauert könnte er mir keine Antwort geben. Er meinte nur das ich alles richtig gemacht und er auch alles richtig gemacht hat und jetzt liegt es an den anderen.
Was ich davon halten soll weiß ich wirklich nicht.
Ich habe so Angst das ich nach 8 Jahren Rente jetzt wo ich immer noch nicht laufen kann, wieder Arbeiten gehen muss.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
LG Bettina
 
G

Gast1

Gast
Hi BetTina,

Du solltest Dich nicht unnötig verrückt machen, das tut Deiner Psyche nicht gut.

Gesetzt dem Fall, dass Deine EM-Rente nach der Begutachtung nicht weiterbewilligt wird, kannst Du immer noch Widerspruch gegen diese Entscheidung der Rentenversicherung einlegen. Und dann ist die Entscheidung der Rentenversicherung nicht bestandskräftig.

So lange die Entscheidung der Rentenversicherung nicht bestandskräftig ist ("bestandskräftig" bedeutet: die Widerspruchsfrist bzw. Klagefrist ist abgelaufen, ohne dass Du während dieser Frist Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben hast), ist der Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit nicht abschließend geklärt.

Und so lange der Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist, hast Du Anspruch nach § 44a SGB II auf ALG II ("Hartz IV "). Während des Bezugs von ALG II hat Dich das Jobcenter aber in Ruhe zu lassen, also nix mit Vermittlungsvorschlägen oder der Teilnahme an irgendwelchen Bewerbungsmaßnahmen vom Jobcenter.

Du solltest nur drauf achten, dass Du ab dem Erhalt eines eventuell ablehnenden Bescheids auf Deinen Antrag auf Weitergewährung Deiner Erwerbsminderungsrente lückenlos krankgeschrieben bist, bis es zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit gekommen ist. Die AU -Bescheinigungen musst Du dann immer beim Jobcenter einreichen.

Bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über den Umfang Deiner Erwerbsfähigkeit kannst Du Dich so gar bis hoch zum Bundessozialgericht klagen, und das dauert Jahre, bis Du dort landest.

Also keine Panik :smile:
 
E

ExitUser

Gast
Manche Gutachter provozieren gerne den Patienten um eine Reaktion zu beobachten...:wink:

Also nicht gleich mit dem schlimmsten rechnen, denn manchmal steht dann im Gutachten was völlig anderes.

Und nicht vergessen...der Gutachter gibt in seinem Gutachten nur eine Empfehlung/Einschätzung ab, die Entscheidung trifft letztendlich nur der sozialmedizinische Dienst der DRV welcher sich der Meinung des Gutachters anschließen kann aber nicht muss.

liesa
 

BetTina

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Danke für eure Antworten,
Es ist für mich nicht ganz einfach ruhig zu bleiben, denn meine Psyche spielt da nicht mit!!! :doh:Ich muss ständig über das Thema nachdenken und male mir die schlimmsten Horrorgeschichten aus.:doh:
Hier im Netz steht so oft, das die Gutachter zwar nett waren, aber die Rente trotzdem abgelehnt wurde!!!!
Was ich überhaupt nicht verstehen kann ist, das der Antrag so lange liegen geblieben ist.
Ich habe den Antrag schon im August 2017 eingereicht und im März 2018 kommen die mal auf die Idee mich zum Gutachter zu schicken!!! Weil die so lange gebraucht haben musste ich mich Arbeitslosmelden, damit ich nicht ohne Geld dastehe!!!!Und weiter verstehe ich nicht, warum dem Gutachter meine ganzen Befunde, die ich mitgeschickt habe, gar nicht vorlagen!! Das einzige was er hatte war das Gutachten von 2011!!!!!
Als ich bei der Rentenversicherung im Mitte April angerufen habe, sagte mir der Mitarbeiter das ich zum Gutachter muss, auf meinen Einwand hin, das ich doch gerade erst aus der Anschlussheilbehandlung zurück sei, meinte dieser " Was denn für eine AHB???? Als er dann in den Computer geschaut hat, stellte er fest, das meine Aussage stimmt und wollte dann versuchen, das ich die Rente alleine wegen des Entlassungsbericht bekomme!!! Das hat ja wohl Augenscheinlich nicht geklappt, denn ich musste ja doch zum Gutachter!!!!
Irgendwie habe ich das Gefühl, das da die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut !!!!!!
Es ist für mich so schwer nachvollziehbar, warum das so gelaufen ist, mein Antrag läuft nun schon 9 Monate!!!!! Gibt es dafür nicht auch fristen die die Rentenversicherung einhalten muss????
Ich will nun hoffen das Ihr mit Euren Antworten recht habt und ich mir vollkommen umsonst Sorgen mache!!!!

Ich werde mich melden, wenn denn endlich mal ein Bescheid vorliegt
LG Bettina
 

Doppeloma

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Hallo Bettina, :welcome:

Hallo erstmal, mein Name ist Bettina und ich bin 52 Jahre alt und seit 2015 verwitwet. Seit 2010 bin ich in der befristeten vollen Erwerbsunfähigkeits Rente.

Es ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die EU-Rente gibt es schon seit 2001 nicht mehr aber das nur nebenbei, wann läuft denn die aktuelle Befristung jetzt ab ?

Der Antrag auf diese Rente wurde nach einem Gutachtertermin bewilligt, alle Verlängerungen wurden nach Aktenlage bewilligt. RENTE wegen Arthrose in 6 Hauptgelenken, Fibromyalgie, Schmerzpatient unter Oxicodon, Pregavalin, Novaminsulfon und Amityptilin. Die Tablettendosis ist in den 8 Jahren bis dahin gestiegen!!!!

Wie viele Verlängerungen gab es denn bisher, es geht insgesamt aber auch nicht nur um die Tablettendosis ... ist dir denn bekannt, ob bei deinen behandelnden Ärzten auch aktuelle Berichte angefordert wurden ?

Da kannst du ja mal nachfragen, die erzählen das oft auch nicht von selber, hattest du aktuelle Berichte mit zur Begutachtung, wurden bei den bisherigen Verlängerungen zu deinen Anträgen auch immer (von dir) die letzten Befunde beigefügt oder welche "Aktenlage" meinst du wurde genommen für die Verlängerungen ?

Nun nach 8 Jahren musste ich gestern wieder zum Gutachter.
Dieser Gutachter war sehr freundlich und hat sogar meinen Begleiter( Lebensgefährten) akzeptiert.

Das kommt ja nicht häufig vor, dass ein Begleiter bei der Untersuchung dabei sein darf, so hast du auch einen Zeugen dafür, wie diese Begutachtung konkret abgelaufen ist.

Bei dem Gespräch stellte der Gutachter ganz komische Fragen, so wie " beziehen sie eine Witwenpension???" ANTWORT " Ja" , die Antwort des Arztes : Dann haben sie doch genug Geld und brauchen Ihre Rente doch gar nicht!!!!!"

Da kann ich der Anmerkung nur zustimmen, dass es durchaus gewisse Fragen gibt, die nur deine Reaktion darauf testen sollen, woher kann denn der Gutachter wissen, dass du damit schon "genug Geld" haben sollst ???

Darüber hast du in dem Moment nur nicht nachgedacht, so wahnsinnig "üppig" sind ja Witwenrenten nun auch meist nicht oder hat er auch nach dem genauen Betrag gefragt, denn den kann er ja gar nicht kennen ?

Ich war schockiert und erzählte dem Arzt dann, das ich die Schulden aus der Ehe zurückzahlen muss, meinte er nur das dies nicht das Problem der Rentenkasse sei!!"

Da hat er aber Recht, auch wenn dich das schockiert hat, das war eindeutig eine "Fangfrage" und du bist drauf hereingefallen.

Danach hat er mich nach meinem Tagesablauf gefragt und nach meinen Hobby's. Alles hab ich wahrheitsgemäß beantwortet.

Das macht nun wieder mich neugierig, wie ist denn so dein Tagesablauf und welchen Hobbys gehst du noch nach ... ich hatte keinen wirklichen "Tagesablauf" mehr und Hobbys, welche Hobbys hat man noch wenn man schwer krank ist ... :icon_kinn:

Dann hat er sich die mitgebrachren Befunde und die Röntgenbilder angesehen und festgestellt, das ich ein Hüftdysplasie mit einer Koxsrthrose habe, welche operiert werden muss!!!!

Wenn er das medizinisch auch so eingeschätzt hat wie deine behandelnden Ärzte, dann ist doch alles in Ordnung, ob man sich operieren lässt oder nicht und WANN bleibt immer noch die eigene Entscheidung ...

Ich habe gerade erst im März 2018 ein neues Knie bekommen, kann noch nicht richtig laufen!!! Das Knie ist noch Dick und heiß. Also kann ich die Hüfte noch nicht machen lassen.

Das hast du sicher nur falsch aufgefasst, du schreibst doch dass er später auch der Meinung war dass du erst warten musst bis die eine Sache erledigt ist um dann über die Hüft-OP nachzudenken ...

Auf meine Frage wie lange es jetzt bis zu einem Bescheid dauert könnte er mir keine Antwort geben. Er meinte nur das ich alles richtig gemacht und er auch alles richtig gemacht hat und jetzt liegt es an den anderen.

Das sollte man einen Gutachter niemals fragen, denn der hat keinen Einfluss darauf wann die DRV das nun abschließend bearbeiten wird und mit welchem Ergebnis, wie es dir schon geschrieben wurde ist die DRV nicht an das Gutachten gebunden. :icon_evil:

Es ist nur ein (trotzdem wichtiger) Teil der Entscheidung zu deinem Verländerungs-Antrag, denn nach bereits 8 Jahren voller EM-Rente muss die DRV wohl langsam darüber nachdenken, ob deine EM-Rente nicht "entfristet" werden sollte, sonst kann nur noch ein weiteres Jahr kommen.

Nach insgesamt 9 Jahren voller EM-Rente ist die DRV gesetzlich verpflichtet die EM-Rente als notwendig bis zur Altersrente anzuerkennen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass man aus diesem Grunde noch einmal sehr genau prüfen wollte und nicht nur nach "Aktenlage", bin also gar nicht so pessimistisch wie du.

Was ich davon halten soll weiß ich wirklich nicht.
Ich habe so Angst das ich nach 8 Jahren Rente jetzt wo ich immer noch nicht laufen kann, wieder Arbeiten gehen muss.

Das wird sehr wahrscheinlich also Niemand von dir verlangen, zumindest die letzte OP und die weitere die noch folgen wird (früher oder später) sprechen ja nicht dafür, dass man nun ausgerechnet die EM-Rente beenden wird.

Eine Garantie dafür kann ich dir natürlich auch nicht geben, ich sehe es aber als sehr unwahrscheinlich an ...

Es ist für mich nicht ganz einfach ruhig zu bleiben, denn meine Psyche spielt da nicht mit!!! Ich muss ständig über das Thema nachdenken und male mir die schlimmsten Horrorgeschichten aus.

Das ist zwar verständlich aber das hilft dir auch nicht weiter, du wirst trotzdem abwarten müssen bis der Bescheid kommt.

Hier im Netz steht so oft, das die Gutachter zwar nett waren, aber die Rente trotzdem abgelehnt wurde!!!!

Der Gutachter entscheidet ja auch nicht darüber, ob du die Weiterbewilligung bekommen wirst, das wurde dir ja schon erklärt.

Was ich überhaupt nicht verstehen kann ist, das der Antrag so lange liegen geblieben ist.
Ich habe den Antrag schon im August 2017 eingereicht und im März 2018 kommen die mal auf die Idee mich zum Gutachter zu schicken!!!

Je nachdem wann deine Rente jetzt ablaufen wird, wollen die eben (vielleicht zum letzten Mae ) noch genauer wissen wie es dir zum Ablauf der Befristung geht und nicht wie es im August 2017 gewesen ist.

Weil die so lange gebraucht haben musste ich mich Arbeitslosmelden, damit ich nicht ohne Geld dastehe!!!!

Trotzdem bist du nicht arbeitslos sondern hast zunächst Anspruch auf ALGI aus der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III, alles was dir schon zu Hartz 4 geschrieben wurde kannst du also im Moment ganz schnell wieder vergessen ...

Dieser Anspruch ergibt sich aus der EM-Rente und soll eine Zahlungslücke bis zur Entscheidung (oder Ablauf deines Anspruches an die AfA ) überbrücken.

Ist zwar auch nicht besonders "angenehm" aber immer noch besser als direkt ALGII beantragen zu müssen ...

Und weiter verstehe ich nicht, warum dem Gutachter meine ganzen Befunde, die ich mitgeschickt habe, gar nicht vorlagen!! Das einzige was er hatte war das Gutachten von 2011!!!!!

Das musst du die DRV fragen, falls es doch zu einer Ablehnung kommen sollte, die halten gerne mal was absichtlich zurück, deswegen ist es immer gut noch mal was mitzunehmen wenn man zum Gutachter soll.

Als ich bei der Rentenversicherung im Mitte April angerufen habe, sagte mir der Mitarbeiter das ich zum Gutachter muss, auf meinen Einwand hin, ...

Na-Ja, auf Telefonate sollte man sich sowieso besser nicht verlassen, und ich sehe den Grund immer noch im aktuellen Zeitpunkt der Verlängerung und der Fragestellung auf eine erneute Befristung (vor der Altersrente) schon zu verzichten.

Das wäre ja dann eher von Vorteil für dich ...

Irgendwie habe ich das Gefühl, das da die linke Hand nicht weiß was die rechte Hand tut !!!!!!

Das kommt allerdings öfter mal vor aber die Mitarbeiter dürfen auch nicht wirklich alles sagen am Telefon ... :icon_evil:

Vielleicht kannst du ja hier bald sehr gute Neuigkeiten verkünden, davon wirst du zwar dann auch nicht mehr gesünder aber es beruhigt schon sehr wenn man weiß, dass man sich weiterhin einfach um sich selbst und die eigene Gesundheit kümmern kann.

MfG Doppeloma

PS: ein paar Ausrufezeichen weniger tun es übrigens auch, man fühlt sich sonst schon ein wenig "angebrüllt" beim Lesen ... :sorry:
 

Doppeloma

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Hallo Gast,

Wäre hier niht langsam mal eine UTK angesagt, damit die DRV in die Socken kommt?

Vielleicht wäre zunächst mal eine Reaktion der TE auf die bisherigen Beiträge und Antworten auf die schon gestellten Fragen angesagt ??? :idea:

Untätigkeitsklage bei Anträgen geht erst nach 6 Monaten und die DRV war ja NICHT "untätig", auch wenn sie sich Zeit gelassen hat mit der Begutachtung, war die erst im März ...

Wann die EM-Rente aktuell ablaufen soll, wurde auch noch nicht beantwortet, August 2017 war mit Sicherheit noch etwas "früh" für den Antrag auf Verlängerung, die DRV selbst schickt die "Erinnerung" daran (und das Antragsformular) meist 4 - 5 Monate vor Ablauf der Befristung.

Kann man nicht beurteilen wenn man nicht weiß, bis wann jetzt befristet wurde ...die DRV hat im Prinzip Zeit bis zum letzten Renten-Zahl-Monat lt. Bescheid, um zu entscheiden ob verlängert wird oder nicht.

Ich glaube nicht, dass sie da an eine zu "voreilige" Antragstellung auf Verlängerung gebunden ist ... die wollen ja (in der Regel) wissen was kurz vor dem Ablauf los ist mit dem EM-Rentner. :idea:

MfG Doppeloma
 
E

ExUser 2606

Gast
Die TE hat geschrieben, dass sie ALG beantragen müsste, um nicht ganz ohne Geld zu sein. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Rente ausgelaufen ist.
 

Doppeloma

Super-Moderation
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Hallo Gast,

Die TE hat geschrieben, dass sie ALG beantragen müsste, um nicht ganz ohne Geld zu sein. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Rente ausgelaufen ist.

Sollte auch kein Vorwurf sein, es ist aber eben nicht mehr als eine "Vermutung" ...
Ich finde es immer wieder etwas frustrierend, wenn man sich müht was zu schreiben und die TE melden sich dann einfach nicht mehr dazu ... sie war am 17. zuletzt im Forum, ich warte erst mal ab, ob da überhaupt noch was kommt ...

MfG Doppeloma
 
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