Hast Du eine EGV abgeschlossen oder eine Meldeaufforderung bekommen, welcher Du wegen der AU nicht nachgekommen bist?muss ich nach 3 Wochen Krankheit und Krankschreibung am ersten tage der Genesung zum Amt und mich melden?
oder kommt es automatisch zur sperrzeit?
Meine Frage ist aber nun: Muss ich mich am ersten Tag nachdem ich wieder gesund bin bei der Agentur melden?
nein ich war nicht eingeladen und es wurde bei meinem letzten gespräch anfang märz nix ausgemacht. nur startete die maßnahme und ich war krank ...A) warst du vor der Krankheit eingeladen und hast die Einladung wegen der Krankheit nicht befolgen können - ja.
B) warst du vor der Krankheit überhaupt nicht eingeladen - nein.
Dann bringst du einfach deinen Krankenschein zum MT, am Besten vorab faxen - das war's.
WAS ist MT ? es handelt sich um ALG 1 Bezug und nicht HARTZ 4
wie gesagt die atteste hat die Agentur schon......
bevor du jetzt irgendwas schriebst und mir angst machstAber natürlich musst du jetzt zum Amt. Nicht wegen Meldung am ersten Tag des Gesundswerdens, sondern wegen Massnahmenbruchs. Eine Sanktion deswegen anzuhängen ist nicht so einfach, vorausgesetzt, du hast deine Krankheit rechtzeitig gemeldet.
Falls Massnahme vom Arbeitsamt gestoppt wurde in nicht vom MT würde ich abwarten
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