Hallo.
Eine Bekannte verliert Ihr gemietetes Haus wegen Verkauf/Abriss und ist auf Wohnungssuche für 4 Personen. Die Mutter ist ü50 und Aufstockerin, der älteste Sohn ist 23 und in der Berufsausbildung, die beiden 21-jährigen Söhne machen nichts.
Wohnungen mit 4-5 Zimmer KDB sind schwer zu finden bzw. zu teuer. Bei einem Großvermieter sind in 1 Haus 2 Wohnungen zu vermieten, allerdings liegen die Mieten inkl. NK über den angemessenen KDU. Nun wird überlegt die Familie so zu „teilen“, dass jeder einen Anspruch wie eine Einzelperson hat.
Ich habe folgende Fragen:
- Ist es möglich aus den 4 Personen 2 WGs zu machen?
- Falls eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird, gelten dann die KDU wie bei einer 2 Personen BG oder als Einzelperson?
- Macht es einen Unterschied ob die Mutter mit dem berufstätigen 23-jährigen oder mit einem der 21-jährigen in einer Wohnung lebt?
(Der 23-jährige kann durch Kindergeld und Ausbildungsvergütung seinen Bedarf selbst decken)
Viele Grüße, Biggi
Eine Bekannte verliert Ihr gemietetes Haus wegen Verkauf/Abriss und ist auf Wohnungssuche für 4 Personen. Die Mutter ist ü50 und Aufstockerin, der älteste Sohn ist 23 und in der Berufsausbildung, die beiden 21-jährigen Söhne machen nichts.
Wohnungen mit 4-5 Zimmer KDB sind schwer zu finden bzw. zu teuer. Bei einem Großvermieter sind in 1 Haus 2 Wohnungen zu vermieten, allerdings liegen die Mieten inkl. NK über den angemessenen KDU. Nun wird überlegt die Familie so zu „teilen“, dass jeder einen Anspruch wie eine Einzelperson hat.
Ich habe folgende Fragen:
- Ist es möglich aus den 4 Personen 2 WGs zu machen?
- Falls eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird, gelten dann die KDU wie bei einer 2 Personen BG oder als Einzelperson?
- Macht es einen Unterschied ob die Mutter mit dem berufstätigen 23-jährigen oder mit einem der 21-jährigen in einer Wohnung lebt?
(Der 23-jährige kann durch Kindergeld und Ausbildungsvergütung seinen Bedarf selbst decken)
Viele Grüße, Biggi