"Wenn Hartz-IV-Empfänger mit erwachsenen Verwandten zusammen wohnen, darf das Jobcenter nicht automatisch von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgehen und das Arbeitslosengeld II kürzen. Erst wenn der Leistungsträger nachweist, dass eine Haushaltsgemeinschaft = Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, greift der Vermutungstatbestand des § 9 Abs. 5 SGB II.
Eine Haushaltsgemeinschaft = Wirtschaftsgemeinschaft i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB II liegt erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird.
Der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft."
Hallo danke erst einmal für deine Antwort ..
Aber das Arbeitsamt würde uns gerne als Bedarfsgemeinschaft festlegen .
Danach würde ich nur 200 € zum Leben insgesamt bekommen weil den Rest müsste meine Tochter übernehmen
Als Haushaltsgemeinschaft dagegen über 600 und das wäre mir natürlich lieber ..
Wir wurden aber keine Formulare dafür mitgegeben weil der Sachbearbeiter Bestimmte es wäre auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft da meine Tochter unter 25 ist was muss ich denn da jetzt ausfüllen
LG
OK,
Danke..... D.h. nach dem Gesetz gehört sie zwar nicht zur Bedarfsgemeinschaft aber ich möchte trotzdem das Formular zur Bedarfsgemeinschaft ausfüllen habe ich dich da richtig verstanden !?
LG
Wieviel Personen in der Bedarfsgemeinschaft? EINE - nur du.
Wieviel Personen nicht Bedarfsgemeinschaft, aber Haushaltsgemeinschaft? NULL
KdU-Bogen:
Wieviel Personen leben in der Wohnung? ZWEI (Tochter und du)
Bogen Einkommen:
Da müssen die Einkünfte deiner Tochter rein