Mutter lebt mit Tochter 18-24 (eigene Einkünfte) BG oder HG?

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BellaB

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Hallo,

ich brauche euren Rat.. :doh:
krankheitsbedingt, weil ich seit drei Jahren nach einer komplizierten OP dauerhaft krankgeschrieben bin und mein Rentenantrag noch nicht entschieden ist, muss ich ALG2 beantragen.
Ich lebe mit meiner Tochter zusammen die ihren Lebensunterhalt selbst finanziert durch 500 € Ausbildungsvergütung und 600 € Unterhalt vom Vater. Sie ist 20J. Nach meinem Kenntnisstand und so wie ich das SGB , insbesondere unter Paragraph7 festgehalten verstehe, zählt sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft, weil sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellt. Sie muss somit auch ihr Einkommen nicht in eine BedarfsGemeinschaft mit mir einbringen auch wenn sie mit mir wohnt, lediglich Kostenbeteiligung (Miete z.B.)?!
Ist das richtig?
Welches Formular bei der Antragstellung muss ich denn dann für Sie ausfüllen ?
BG oder HG ?
Der Sachbearbeiter bei dem ich vorsprach, unterstellt mir falsche Auslegung des Paragraphen, meine Tochter gehöre auf jeden Fall zur Bedarfsgemeinschaft und rechnet ihre Einkünfte voll an?
Was kann ich tun?
Ich möchte nicht, dass ihr ganzes Geld für die Finanzierung ihrer Mum draufgeht ..... Dann müsste sie ausziehen und das wollen wir beide nicht 😔
Viele Grüße und lieben Dank für eine Antwort
Bella
 

RoxyMusic

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Guten Morgen Bella,

der SB würde euch wohl gerne als Haushaltsgemeinschaft 'festlegen' - hier eine Rechtsprechung gegen diese Unterstützungsvermutung:


Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R:

"Wenn Hartz-IV -Empfänger mit erwachsenen Verwandten zusammen wohnen, darf das Jobcenter nicht automatisch von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgehen und das Arbeitslosengeld II kürzen. Erst wenn der Leistungsträger nachweist, dass eine Haushaltsgemeinschaft = Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, greift der Vermutungstatbestand des § 9 Abs. 5 SGB II.

Eine Haushaltsgemeinschaft = Wirtschaftsgemeinschaft i.S.d. § 9 Abs. 5 SGB II liegt erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird.

Der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft."

Im Bewilligungsbescheid würde deine Tochter als <25-Jährige aufgeführt werden, wie du schon schreibst mit hälftigem Mietanteil und ihrem Einkommen. Es gibt allerdings die Regelung im SGB II, dass das den Bedarf des Kindes übersteigende Kindergeld als Einkommen auf den Kindergeldberechtigten übertragen wird, also ggfl. von deinem Anspruch abgezogen wird.
 

BellaB

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Hallo danke erst einmal für deine Antwort ..
Aber das Arbeitsamt würde uns gerne als Bedarfsgemeinschaft festlegen .
Danach würde ich nur 200 € zum Leben insgesamt bekommen weil den Rest müsste meine Tochter übernehmen
Als Haushaltsgemeinschaft dagegen über 600 und das wäre mir natürlich lieber ..
Wir wurden aber keine Formulare dafür mitgegeben weil der Sachbearbeiter Bestimmte es wäre auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft da meine Tochter unter 25 ist was muss ich denn da jetzt ausfüllen

LG
 

ela1953

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Hallo danke erst einmal für deine Antwort ..
Aber das Arbeitsamt würde uns gerne als Bedarfsgemeinschaft festlegen .
Danach würde ich nur 200 € zum Leben insgesamt bekommen weil den Rest müsste meine Tochter übernehmen
Als Haushaltsgemeinschaft dagegen über 600 und das wäre mir natürlich lieber ..
Wir wurden aber keine Formulare dafür mitgegeben weil der Sachbearbeiter Bestimmte es wäre auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft da meine Tochter unter 25 ist was muss ich denn da jetzt ausfüllen

LG

Deine Tochter wird nur zur Berechnung als Bedarfsgemeinschaft gezählt.
Damit möglichst viel oder das ganze Kindergeld als dein Einkommen gerechnet werden kann.
Von ihrem Einkommen darf nichts weggenommen werden. Nur das Kindergeld.
Da das Kindergeld aber FÜR das Kind ausgegeben werden muss, haben wir damals einen Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse gestellt, der genehmigt wurde.
 

BellaB

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OK,
Danke..... D.h. nach dem Gesetz gehört sie zwar nicht zur Bedarfsgemeinschaft aber ich möchte trotzdem das Formular zur Bedarfsgemeinschaft ausfüllen habe ich dich da richtig verstanden !?

LG
 

ela1953

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Danke..... D.h. nach dem Gesetz gehört sie zwar nicht zur Bedarfsgemeinschaft aber ich möchte trotzdem das Formular zur Bedarfsgemeinschaft ausfüllen habe ich dich da richtig verstanden !?

LG

Wieviel Personen in der Bedarfsgemeinschaft? EINE - nur du.

Wieviel Personen nicht Bedarfsgemeinschaft, aber Haushaltsgemeinschaft? NULL

KdU -Bogen:
Wieviel Personen leben in der Wohnung? ZWEI (Tochter und du)

Bogen Einkommen:
Da müssen die Einkünfte deiner Tochter rein
 

BellaB

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Supi... verstanden... Danke dir
 
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