Hallo viso,
ich habe hierzu bisher keine Antworten gefunden.
Kann ich mir kaum vorstellen, dazu gibt es schon recht viele Antworten und du bist ja schon lange genug hier angemeldet.
In den meisten Fällen gibt es aber schon etwas mehr Info dazu, zumindest dein aktuelles Lebensalter wäre ja nicht ganz uninteressant, besonders auch die Unterhaltspflichten betreffend.
Kurzgefasst ist es bei mir so: Ich bin vor ca. 3 Jahren ziemlich fertig aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ich war davor auch schon beim Jobcenter, danach war ich es wieder.
Daraus kann man zumindest "erahnen", dass du wohl bereits
ÜBER 25 Jahre bist, sonst zahlt das JC nicht so einfach.
...Ich bin dann immer wieder krankgeschrieben worden vom Ärztlichen Dienst.
Rechtswirksam AU schreiben kann dich
NUR ein ambulanter, behandelnder Arzt, ob dich der ÄD vom JC für vermittelbar hält oder nicht interessiert die restliche Welt (auch die DRV) nicht ernsthaft.
Mir geht es jetzt besser als damals, aber es reicht nicht für eine tägliche Arbeit. Jetzt gab es wieder ein Gutachten und ich wurde für über 6 Monate als unter 3 Stunden erwerbsfähig eingeordnet wegen einer Darmerkrankung, aber vor allem psychischen Erkrankung(en).
Bist du auch bei richtigen (ambulanten Ärzten) in Behandlung und sehen die das genau so ???
Denn die wird man von der DRV aus anschreiben, um zu erfahren ob du wirklich krank genug bist, um als Erwerbsgemindert (voll oder Teilweise / auf Zeit oder "auf Dauer") nach Rentenrecht anerkannt zu werden.
Ich soll nun einen Rentenantrag stellen und sollte pro-forma schon beim Sozialamt einen Antrag stellen.
Wenn sich das zuständige Sozial-
AMT an die Gesetze hält wird es deinen Antrag aktuell ablehnen, bevor die DRV dazu rechtskräftig entschieden hat, ist nämlich das JC weiter zuständig für dich.
Kennst du diese "JC-Gutachten", welche medizinischen Unterlagen wurden dafür (bei welchen Ärzten) angefordert und ausgewertet, wurdest du vom Arzt auch untersucht oder wurde alles nur nach "Aktenlage" entschieden ???
Bisher bist du per Gesetz als Erwerbsfähig anzusehen (für wenigstens 3 Stunden), egal was der JC-ÄD da so "begutachtet" haben will.
Das JC hat sich nach § 44a SGB II zu richten und die DRV wird erst nach deiner Antragstellung prüfen (durch Reha und / oder eigene Gutachten / Anfragen an deine Ärzte) ob du EM bist oder nicht, egal wie gering eine zu erwartende EM-Rente vielleicht wäre.
Ich werde aber wohl keinen/kaum Anspruch auf Rente haben, weil ich nur sehr wenig eingezahlt habe.
Das wirst du ja nach der Antragstellung sehr bald erfahren, wenn du keinen Anspruch hast auf eine EM-Geldrente, dann lehnt die DRV schon wegen fehlender Versicherungszeiten deinen Antrag ab.
Das besagt dann aber immer noch nicht, dass du wirklich als Erwerbsgemindert anerkannt bist, für diese Untersuchungen gibt die DRV dann gar kein Geld erst aus.
Das Sozial-
AMT müsste dann eine DRV-Begutachtung veranlassen, denn die zahlen auch ganz ungerne, nur weil das JC meint, dass du EM sein sollst ... eigentlich hat der JC-ÄD nur festgestellt, dass du vorerst nicht in Arbeit vermittelt werden kannst wegen weiterer Krankheit ...
Das ist an sich
KEIN rechtssicherer Grund dich überhaupt an das Sozial-
AMT abschieben zu können ... leider nehmen das inzwischen auch viele Sozial-Ämter nicht mehr so genau und fordern das verbindliche DRV-Gutachten erst viel später mal an.
Irgendwann lassen die dann (meist) wieder (vom Gesundheitsamt) feststellen, dass du so krank denn doch nicht bist und schicken dich zum JC zurück ... bis die dich mal wieder los werden wollen ... "Verschiebe-Taktik" nennt man das hier inzwischen ...
https://www.elo-forum.org/search.php?searchid=8336590
Such dir da mal einige Infos zu dieser Thematik raus ...
Meine Frage: Meine Mutter ist Hausfrau und erwirtschaftet kein eigenes Einkommen. Sie ist verheiratet. Ihr Mann ist nicht mein Vater. Wird man von ihr fordern, für mich zu zahlen, sollte ich endgültig beim Sozialamt "landen"?
Geprüft wird dann auf jeden Fall, ob sie Unterhalt zahlen könnte und ihr Mann ist zumindest ihr gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, der wird wohl auch nicht ganz "ungeschoren" bleiben dabei, auch wenn er nicht dein Vater ist ...
Du hast aber (vermutlich) auch einen leiblichen Vater, den wird man möglichst auch ausfindig machen (wollen), der Staat zahlt Sozial-
HILFE NUR wenn es sonst
KEINER tun muss oder kann ...
Im SGB XII / Kapitel 3 wird das immer überprüft und diese Prüfungen werden auch regelmäßig wiederholt ...
Wohnst du noch bei den Eltern oder hast du eine eigene Wohnung ?
Auch wenn du einen geringen Anspruch auf EM-Rente haben solltest und die wird dir von der DRV bewilligt, kann das noch passieren (wenn du dazu Geld aus dem SGB XII benötigst), jedenfalls wenn die Rente zeitlich befristet wird.
MfG Doppeloma