Sehr geehrte Damen und Herren, ( oder wenn bekannt Herr SB xx )
mein Arbeitsverhältnis bei Ihnen ist seit dem DATUM beendet. Ich habe daher gemäß §
109 Gewerbeordnung (
GewO) einen Anspruch auf Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses, dass Angaben über die Art und Dauer meiner Tätigkeit sowie über Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) enthält.
Diesen Anspruch hast Du zwar aber ein Arbeitgeber muss nur dann ein Zeugnis ausstellen wenn der Arbeitnehmer eines angefordert hat und Du hast offensichtlich keines angefordert bei Ausscheiden?!
Das Zeugnis muss genaue und zuverlässige Angaben über die tatsächlich verrichtete Tätigkeit enthalten und die Leistungen durch eine wahrheitsgemäße, nach sachlichen Maßstäben ausgerichtete und nachprüfbare Gesamtbewertung beschreiben. Es darf nichts Falsches enthalten und nichts auslassen. Das Zeugnis muss zudem in sich schlüssig sein. Die einzelnen Abschnitte müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen keine Widersprüche enthalten.
Das nennt man ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis".
Erst wenn Dir ein solches vorliegt und Du einiges zu bemängeln hast kannst Du schreiben wie der Inhalt eines qualifiziertem Arbeitszeugnis aufgebaut sein muss.
Da ich bis heute kein solches Zeugnis erhalten habe
, dass kannst Du nur schreiben wenn Du schon eines angefordert aber nicht bekommen hast sonst nicht
ich es jedoch für eine erfolgreiche Bewerbung dringend benötige, bitte ich sie, mir bis spätestens zum DATUM ein Zeugnis zu erteilen, das den genannten Anforderungen entspricht. Einen neuen Zeugnisentwurf füge ich als Formulierungsvorschlag bei. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als meinen berechtigten Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
Hinweis:
der Ausdruck:
Beschäftigung ist ein
passiver Ausdruck und
entwertet Dich und Deine Leistungen- es sollte heissen:
Tätigkeit
Du schreibst u.a., dass Du ein Zeugnis für Bewerbungen brauchst, daraus ist zu lesen, dass Du arbeitslos bist - wurde Dir gekündigt dann solltest Du überlegen was für ein Zeugnis Du anforderst.
Es gibt das
"einfache Zeugnis" und es gibt das "
qualifizierte Zeugnis"
Ein einfaches Zeugnis besteht inhaltlich aus den Daten sprich, die Zeit Deiner Tätigkeit also von wann bis wann warst Du dort und als was warst Du dort angestellig etc.
Ein einfaches Zeugnis gibt
keine Auskunft über
Verhalten etc und wenn Dir gekündigt wurde ( ich will hier nichts wissen wegen warum und wieso ) solltest Du überlegen ob ein einfaches Zeugnis nicht angebracht ist.
Das tirfft nicht bei einer
betriebsbedingten Kündigung nicht zu!
Ein Qualifiziertes Zeugnis gibt über a
lles Auskunft aber einmalige Fehlverhalten und Abmahnungen etc. dürfen nicht drin stehen. Weil aber
ein Zeugnis der Wahrheit entsprechen muss weichen die Arbeitgeber auf sogenannte G
eheim-Codes aus.
Zum Beispiel 
u wars zänkerisch mit Kollegen und hast Unfrieden gestifetet dann steht im Zeugnis: " Das Verhalten von Herrn.... gegenüber Vorgesetzten war stets einwandfrei" aber Kollegen werden nicht genannt = e
ine Leerstelle und das soll aussagen dass Du mit diesen nicht ausgekommen bist.
Oder es steht da: " Das Verhalten von Herrn xxx gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten war einwandfrei" das soll aussagen,dass Du sehr gut mit
Kunden umgegangen bist ( daher stehn sie auch an
erster Stelle der Reihenfolge ) und mit Kollegen ausgekommen bist jedoch
nicht mir Vorgesetzten ( werden dann al letzter Stelle benannt- oder weggelassen = Leerstelle ).
Die richtige Reihenfolge ist: Vorgesetzte, Kunden ( wenn vorhanden ) Kollegen.
Wenn die Reihenfolge nicht stimmt sind das versteckte Hinweise - eben geheim- Codes - das Auskunft geben soll und die nur ein Fachmann versteht ( Personalchef SB ).
Hinweis:
Bei Untreue etc. muss das im Zeugnis stehen darüber gehen es etliche Urteile. Wenn d. Arbeitgeber das wohlwollend weglässt und es dann am neuen Arbeitsplatz zu Wiederholungen kommt kann der EX-AG haftbar gemacht werden für den Schaden der dadurch entstand und er kann angezeigt werden wegen Urkundenfälschung.
Daher überlegen,was für ein Zeugnis Du anfordern möchtest.
Vorschlag:
Absender
Empfänger ( an Personalabteilung und wenn bekannt an d. SB )
das sollte nachweislich bei der Firma eingehen also Faxen/Mailen oder Einschreiben/Rückschein
Betr.: Ausscheiden am xx.xx.2013
hier: Arbeitszeugnis
Sehr geehrte/r Frau/Herr SB - oder s.gehrte Damen und Herren,
meine tätigkeit in Ihrem Hause endete am xx.xx.2013 und am xx.xx.2013 habe ich Sie schriftlich gebeten, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen .
Da ich für Bewerbungen dringend ein Zeugnis benötige bitte ich, mir dieses unverzüglich - spätestens jedoch bis zum xx.xx.2013 zukommen zu lassen.
MfG verbleibt
Unterschrift
Oder:
meine Tätigkeit in Ihrem Hause endete am xx.xx.2013.
Hiermit bitte ich Sie, mir ein Arbeitszeugnis ( = einfaches Zeugnis ) auszustellen.
Da ich für Bewerbungen dringend ein Zeugnis benötige bitte ich, mir dieses unverzüglich - spätestens jedoch bis zum xx.xx.2013 zukommen zu lassen.
MfG verbleibt
Unterschrift
Sollte die Frist verstreichen ohne ein Echo dann mit Rechtsweg drohen.