Muss wieder zum Amtsarzt, kann ich auf einen Amtsarzt der wenigstens eine Psychiatrische Weiterbildung hat bestehen?

Leser in diesem Thema...

DasSchaaf

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
25 Jul 2013
Beiträge
113
Bewertungen
11
Hallo ich muss wieder zum Amtsarzt jetzt ist es aber so das ich bei einem psychiatrischen Amtsarzt war der auch helfen konnte (Gehe ja auch regelmäßig zur Therapie) doch jetzt wurde ich einfach zu einem ganz anderen Facharzt geschickt der sich überhaupt nicht auf diesem Gebiet auskennt um genau zu sein ist er Anästhesist. Außerdem habe ich viele schlechte Bewertungen über diesen Arzt gelesen. Vllt ist mein Amtsarzt auch gerade im Urlaub und da es schnell gehen muss haben sie den rausgesucht. Kann ich auf einen anderen Amtsarzt der wenigstens eine Psychiatrische Weiterbildung hat bestehen?

Mfg DasSchaaf
 
Also ich wurde von meiner SB zum amtsarzt geschickt weil geklärt werden soll ob ich 4 stunden belastbar bin mache auch noch nebenbei eine Therapie. Jetzt wurde mir aber ein Anästhesist zugewiesen dieser macht Narkosen. Ich sehe nicht den Sinn mich von einem Anästhesist untersuchen zu lassen, ich war das letzte mal bei einem Psychiater und Neurologen. Kann ich dagegen nicht vorgehen es wäre ja genau so wie wenn ich mit Beinschmerzen zum Augenarzt gehen würde dieser kennt sich in dem Gebiet eben nicht aus.
 
es wäre ja genau so wie wenn ich mit Beinschmerzen zum Augenarzt gehen würde dieser kennt sich in dem Gebiet eben nicht aus.
Das ist so nicht ganz richtig. Beide haben zunächst eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner absolviert und sich dann in eine Fachrichtung spezialisiert. Somit sind auch beide aus allgemein medizinischer Sicht in der Lage eine Erkrankung zu bewerten. Sicherlich ist er richtig das der Facharzt zum Krankheitsbild noch einmal spezifizierte Kenntnisse hat.

Der Amtsarzt ist auch nicht dazu da dir zu helfen sondern seine Aufgabe ist es deine Erkrankung zu bewerten und die Einschränkungen festzustellen. Ob hier ein Facharzt zwingend notwendig ist mag ich nicht zu beurteilen, ich persönlich würde da auch lieber einen Facharzt haben aber daran das man darauf bestehen kann habe ich meine Zweifel denn für die amtsärztliche Bewertung dürfte die Ausbildung als Allgemeinmediziner ausreichend sein.
 
amtsärztliche Bewertung dürfte die Ausbildung als Allgemeinmediziner ausreichend sein
Ist es auch es wäre ja sonst nicht möglich das zu stemmen woher wollen die die Leute auch hernehmen und was wenn mehrere Fachrichtungen betroffen wären
das würde ja bedeuten 5 Gutachten wenn es blöd läuft und wie würde das dann gewichtet.
Außerdem soll der Amtsarzt ja nicht die Krankheiten bewerten sondern den Rest Gesundheit
 
Hallo AnnikaK,

Anästhesisten machen aber auch Schmerztherapie, nicht nur Narkosen.

Sorry aber wenn dann müßte es eher heißen, Anästhesisten können durchaus auch als Schmerztherapeuten (Facharzt für Schmerztherapie) tätig sein, denn grundsätzlich bedarf es für die Schmerztherapie einer entsprechenden Fortbildung.


Grüße saurbier
 
Auch die Tätigkeit als Gutachter selbst erfordert eine Fortbildung darin.
Wirklich skeptisch wäre ich erst, wenn mir der Tierarzt zugewiesen würde, oder bei nicht-zahnärztlichen Sachen der Zahnarzt.
 
Meine behandelnde Ärztin und Therapeutin in einer Psychosomatischen DRV Reha Klinik war Gynekologin.....nach zwei gesprächen habe ich den Kontakt verweigert.
Nichts ist unmöglich!
 
Nach meiner Erfahrung haben Anästhesisten sehr viel Empathie. Auch wenn der der vom Gesundheitsamt ist, würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Ein Anästhesist muss vor einer OP mit dem Patienten reden und dabei Vertrauen schaffen, sonst hat er Schwierikeiten bei der Narkose.
 
ob ich 4 stunden belastbar bin

Unter drei, über drei und unter sechs Stunden oder über sechs Stunden sind die Optionen. Genauer werden die Gutachter da eigentlich nicht. Über das Fachgebiet würde ich mir keine Sorgen machen. Fachärztliche Gutachten sind eigentlich nur bei besonderen Fragestellungen üblich. Meine Gutachter waren alle Allgemein- oder Arbeitsmediziner, bis auf eine Ausnahme.

Die Foristin @gila hat beschrieben, wie man das Gutachten zurückhalten kann, um es vorab selbst anzuschauen, bevor es weitergeleitet wird. Vielleicht machst du das so.
 
Kennst du die genauen Fragestellungen an den Gutachter? Die DRV hat mir die Fragestellungen nie mitgeteilt, wenn man mich zum Gutachter geschickt hat. Das hat sich vor Gericht geändert.
Vielleicht solltest du da mal nach bohren. Bei Gutachtern ist der Facharztstandart üblich.
 
Kann ich auf einen anderen Amtsarzt der wenigstens eine Psychiatrische Weiterbildung hat bestehen?
Den Versuch solltest Du Dir gut überlegen, da SB dadurch erfährt, dass Du psychisch belastet bist. Ich würde einer/m SB diesen Einblick in meine Gesundheit/Krankheit keinesfalls geben - da allzu oft zum Nachtel des LE durch SB ausgenutzt.
 
Facharztstandart bedeutet, dass ein Arzt auf dem wissenschaftlichen Kenntnisstand ist, den man von einem Facharzt auf dem entsprechenden Gebiet erwartet. Bei einem Facharzt auf dem entsprechenden Gebiet wird diesser Standart vermutet.
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...