Das ist so nicht ganz richtig. Beide haben zunächst eine Ausbildung zum Allgemeinmediziner absolviert und sich dann in eine Fachrichtung spezialisiert. Somit sind auch beide aus allgemein medizinischer Sicht in der Lage eine Erkrankung zu bewerten. Sicherlich ist er richtig das der Facharzt zum Krankheitsbild noch einmal spezifizierte Kenntnisse hat.es wäre ja genau so wie wenn ich mit Beinschmerzen zum Augenarzt gehen würde dieser kennt sich in dem Gebiet eben nicht aus.
Ist es auch es wäre ja sonst nicht möglich das zu stemmen woher wollen die die Leute auch hernehmen und was wenn mehrere Fachrichtungen betroffen wärenamtsärztliche Bewertung dürfte die Ausbildung als Allgemeinmediziner ausreichend sein
Anästhesisten machen aber auch Schmerztherapie, nicht nur Narkosen.
ob ich 4 stunden belastbar bin
Was meinst Du damit?Facharztstandart
Den Versuch solltest Du Dir gut überlegen, da SB dadurch erfährt, dass Du psychisch belastet bist. Ich würde einer/m SB diesen Einblick in meine Gesundheit/Krankheit keinesfalls geben - da allzu oft zum Nachtel des LE durch SB ausgenutzt.Kann ich auf einen anderen Amtsarzt der wenigstens eine Psychiatrische Weiterbildung hat bestehen?
Könnte man einen entsprechenden Antrag vielleicht direkt an den äD richten?Den Versuch solltest Du Dir gut überlegen, da SB dadurch erfährt, dass Du psychisch belastet bist.
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?
We use cookies and similar technologies for the following purposes:
Do you accept cookies and these technologies?