Hallo,
ich bekomme von Mai-Okt 2020 ALG2. Ich habe jetzt im September
wegen des verspätet erhaltenen Sozialtickets rückwirkend einen Betrag
gutgeschrieben bekommen für die bereits (VOLL bezahlten) Monate Mai/Juni/Juli.
Ist dieses EINE EINMALIGE EINNAHME? Muss ich diesen Betrag melden?
LG
Larsy80
ich bekomme von Mai-Okt 2020 ALG2. Ich habe jetzt im September
wegen des verspätet erhaltenen Sozialtickets rückwirkend einen Betrag
gutgeschrieben bekommen für die bereits (VOLL bezahlten) Monate Mai/Juni/Juli.
Ist dieses EINE EINMALIGE EINNAHME? Muss ich diesen Betrag melden?
LG
Larsy80