Hallo Zusammen,
Meine Frau, ich und zwei Kinder leben in einer BG. Ich bin derzeit voll erwerbsunfähig, beide Kinder sind in Ausbildung (15 + 17 Jahre). Meine Frau arbeitet derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht und war vom MD bis März 2019 für ein halbes Jahr auch vorübergehend erwerbsgemindert arbeitsunfähig krank geschrieben worden.
Nun erhielt meine Frau ein Schreiben vom JC, indem sie aufgefordert worden ist, dass sie einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der RV stellen soll, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert haben sollte. Hat sich natürlich nicht gebessert. Meine Frau ist auf Anraten des MD in Behandlung (wegen psychischen Erkrankungen) gegangen und hat bis jetzt erst nur einen Termin (ein weiterer ist erst im August 2019) bei einem Psycholgen gehabt.
Nun meine Frage ... Darf die SB meine Frau einfach so auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen ? Oder muss meine Frau erneut erst mal beim MD vorsprechen und sich neu begutachten zu lassen ? Wie können wir uns gegen die Aufforderung der SB wehren ? Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu, dass der SB meine Frau einfach so auffordern darf ? Fragen über Fragen ...
Wer kann mir die Fragen beantworten, bzw. wer hat damit schon Erfahrungen gemacht ?
Wäre schön, wenn mir jemand antworten könnte.
Lg
Meine Frau, ich und zwei Kinder leben in einer BG. Ich bin derzeit voll erwerbsunfähig, beide Kinder sind in Ausbildung (15 + 17 Jahre). Meine Frau arbeitet derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht und war vom MD bis März 2019 für ein halbes Jahr auch vorübergehend erwerbsgemindert arbeitsunfähig krank geschrieben worden.
Nun erhielt meine Frau ein Schreiben vom JC, indem sie aufgefordert worden ist, dass sie einen Antrag auf Erwerbsminderung bei der RV stellen soll, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert haben sollte. Hat sich natürlich nicht gebessert. Meine Frau ist auf Anraten des MD in Behandlung (wegen psychischen Erkrankungen) gegangen und hat bis jetzt erst nur einen Termin (ein weiterer ist erst im August 2019) bei einem Psycholgen gehabt.
Nun meine Frage ... Darf die SB meine Frau einfach so auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen ? Oder muss meine Frau erneut erst mal beim MD vorsprechen und sich neu begutachten zu lassen ? Wie können wir uns gegen die Aufforderung der SB wehren ? Gibt es eine Rechtsgrundlage dazu, dass der SB meine Frau einfach so auffordern darf ? Fragen über Fragen ...
Wer kann mir die Fragen beantworten, bzw. wer hat damit schon Erfahrungen gemacht ?
Wäre schön, wenn mir jemand antworten könnte.
Lg