pankowammeer
Elo-User*in
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Hallo,
hab bei einer schnellen Suche nix Passendes gefunden, daher meine Frage:
Muss Vermieter einen Fragebogen ausfüllen, den das Jobcenter mir geschickt hat (unter Androhung der Entziehung der Leistungen - Mitwirkungspflicht)?
Miete für diese Wohnung wird schon laaange vom JC übernommen. Mietvertrag liegt natürlich dort auch vor, ebenso die BK-Abrechnungen.
hab bei einer schnellen Suche nix Passendes gefunden, daher meine Frage:
Muss Vermieter einen Fragebogen ausfüllen, den das Jobcenter mir geschickt hat (unter Androhung der Entziehung der Leistungen - Mitwirkungspflicht)?
Miete für diese Wohnung wird schon laaange vom JC übernommen. Mietvertrag liegt natürlich dort auch vor, ebenso die BK-Abrechnungen.