Ah4entheater
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Hallo zusammen,
habe die Möglichkeit ein unentgeltliches Ehrenamt bei einer Genossenschaft zu übernehmen. Nur bei etwaigen Ansprüchen auf Auszahlung von Gewinnen z.B. könnte mir Geld zufliessen, was aber nicht vorhersehbar ist.
Meine Frage ist nun,
a) ob ich auch ein im Grunde unentgeltliches Ehrenamt dem JC melden muss (bin ALG II)?
b) oder reicht es, das Ehrenamt erst dann zu melden, wenn ich dann mal eine Auszahlung aus Gewinnen erhalten würde?
Habe zwar gerade noch diesen Faden hier entdeckt,
https://www.elo-forum.org/buergerarbeit/158218-ehrenamt-alg.html
aber meine Bedenken sind, dass das JC dann wissen will, wo ich das mache und die dann versuchen das als Maßnahme zu schnüren (1-EUR-Job oder sowas). Müsste ich dann, wenn das JC eine Maßnahme daraus basteln wollen würde, dem JC mitteilen, bei wem ich das Ehrenamt ausübe?
habe die Möglichkeit ein unentgeltliches Ehrenamt bei einer Genossenschaft zu übernehmen. Nur bei etwaigen Ansprüchen auf Auszahlung von Gewinnen z.B. könnte mir Geld zufliessen, was aber nicht vorhersehbar ist.
Meine Frage ist nun,
a) ob ich auch ein im Grunde unentgeltliches Ehrenamt dem JC melden muss (bin ALG II)?
b) oder reicht es, das Ehrenamt erst dann zu melden, wenn ich dann mal eine Auszahlung aus Gewinnen erhalten würde?
Habe zwar gerade noch diesen Faden hier entdeckt,
https://www.elo-forum.org/buergerarbeit/158218-ehrenamt-alg.html
aber meine Bedenken sind, dass das JC dann wissen will, wo ich das mache und die dann versuchen das als Maßnahme zu schnüren (1-EUR-Job oder sowas). Müsste ich dann, wenn das JC eine Maßnahme daraus basteln wollen würde, dem JC mitteilen, bei wem ich das Ehrenamt ausübe?