Ich würde den Vertrag kündigen:
Eine Gegenforderung formulieren, weil einige Punkte nicht zumutbar sind, bzw. ein Ungleichgewicht der jeweiligen Leistungen.
Mir fällr dazu folgendes ein:
Weitere Bewilligungen von Bewerbungskosten müssen fest zugesagt werden, da 11 (? ) Bewerbungen die 260 € und den im RS enthaltenen Betrag für Postgebühren überschreiten.
Da ich mich ohnehin nur online bewerbe fällt das obere weg, oder?
Da nur Bew. für sozialvers.pflichtige Jobs anerkannt werden, wird sich auch nur darauf beworben. Pflicht sich auf Minijobs zu bewerben entfällt.
Das mit Minijobs konnte ich nirgendwo finden - ist das anders formuliuert (versuche das ganze besser zu verstehen)
Anmerken, dass man sich finanziell nicht in der Lage sieht, Vorstellungsgespräche anzunehmen, deren Kosten die 130 € (um mehr als 10 €?) überschreiten.
Da Pflicht zur Stellensuche im internet, sollen die Kosten hierfür (DSL Anschluss, oder jeweilige Fahrt zum JC zum StellenPC) erstattet werden.
Ich habe sie weg Internetkosten gefragt und sie meinte dass das schon im Regelsatz einberechnet wurde - was kann ich dann da noch sagen?
Zusicherung, dass Umzugskosten und damit zusammenhängende, etwaige mehrfache Miet- und sonst. Kosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme über das VBudget übernommen wird.
Verpflichtung über 260 € hinaus Bewerbungen schreiben zu müssen entspricht nicht der GA (muss ich raussuchen, da steht aber mW was, dass nur 4 Bew. verlangt werden sollten)
Was bedeutet GA? Es sollen nur 4 Bewerbungen verlangt? Gibt es da irgendwas an das ich mich berufen kann?
Vorgaben zur Mindestanzahl auf Stellen ohne entspr. Qualifikation unangemessen.
Wo standen denn nochmal die mindestanzahl auf Stellen ohne Qualifikation? Diesen Punkt konnte ich leider nirgendswo sehen.
Die Dauer der EinV ist lt. Gesetz für 6 monaten zu schließen.
Die Gesetzesgrundlage dafür ,dass sie abweichend vom im Vertrag genannten Zeitraum gültig ist, ist unklar und soll nachgewiesen werden.
EDIT:
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...text-15-SGB-II-Eingliederungsvereinbarung.pdf
Wegfall Hilfebedürftigkeit (15.13)
(4) Die festgestellte Hilfebedürftigkeit ist Grundlage der EinV. Ent-
fällt die Hilfebedürftigkeit, sind beide Vertragsparteien nicht mehr an
die Vereinbarung gebunden (sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage).
Ich verstehe nicht was das mit dem zu tun hat. Wenn die EGV nicht mehr gültig ist dann sind beide Vertragsparteien nicht mehr an die Vereinbarung gebunden?
Zeitablauf(15.16)
(6) Gelingt die Eingliederung während der Geltungsdauer der EinV
nicht, ist nach Ablauf deren Gültigkeitsdauer eine neue EinV abzu-
schließen.
Hierbei sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu be-
rücksichtigen.
Ja, sie sagt dass weil ich bisher trotz aller bemühungen keinen Job finden konnte ich jetzt was anderes suchen soll.
Inhalte der EinV (15.18)
(1) In der EinV sind die Leistungen und Pflichten beider Vertrags-
parteien genau zu beschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass in
der geschlossenen Vereinbarung nicht eine Vertragspartei im Ver-
hältnis zur anderen ausschließlich oder übermäßig belastet bzw.
begünstigt wird. Die Verteilung der Rechte und Pflichten sollte für
beide Vertragsparteien ausgewogen sein. Die Eigenbemühungen
und Pflichten müssen anhand des individuellen Einzelfalles ange-
messen sein (§ 55 Abs. 1 S. 2 SGB X). Entsprechend dem Grund-
satz der Verhältnismäßigkeit der Mittel sollen Eigenbemühungen
und Pflichten nicht außer Verhältnis zum Inhalt der Leistung des
Jobcenters stehen. Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
darf nicht zu einer unzumutbaren Belastung verpflichtet werden.
So sollte beispielsweise ergänzend eine Kostenerstattungsregelung
(§ 16 Abs. 1 i. V. m. § 44 SGB III) für verbindlich vereinbarte schrift-
liche Bewerbungen vereinbart werden.
Eigenbemühungen (15.22)
da stand das mal drin mit den 4 Bewerbungen, das haben die jetzt anacheinend nur noch in internen Dokumenten erläutert. 11 Bewerbungen sind jedenfals zu viel.
Ich muss da irgendwie argumentieren können aber wie gesagt, die Menge stört mich nicht, mich stört dass ich mich auf Sachen bewerben soll die nichts mit dem zu tun haben was ich bisher gemacht habe und JObs die ich seit cirka 15 jahren nicht mehr gemacht habe und quasi "raus" bin.