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Muss man sich schriftlich bewerben, wenn auf dem Vermittlungsvorschlag steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?
Oder kann man sich einfach per E-Mail bewerben wenn die Firma eine E-Mail Adresse hat? Darf die Arbeitsagentur einem soetwas überhaupt vorschreiben?
Oder kann man sich einfach per E-Mail bewerben wenn die Firma eine E-Mail Adresse hat? Darf die Arbeitsagentur einem soetwas überhaupt vorschreiben?