Muss man sich schriftlich bewerben, wenn auf dem Vermittlungsvorschlag steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Leser in diesem Thema...

Edward741

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
19 Okt 2017
Beiträge
86
Bewertungen
7
Muss man sich schriftlich bewerben, wenn auf dem Vermittlungsvorschlag steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Oder kann man sich einfach per E-Mail bewerben wenn die Firma eine E-Mail Adresse hat? Darf die Arbeitsagentur einem soetwas überhaupt vorschreiben?
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

[...] Darf die Arbeitsagentur einem soetwas überhaupt vorschreiben?
Nein - aber sie darf - und sollte - wiedergeben, was ausdrücklicher Wunsch des potentiellen Arbeitgebers ist.
Wünschen darf der die Form schon - ist schließlich sein Spielplatz.
 

Nena

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Okt 2015
Beiträge
2.982
Bewertungen
4.300
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Wenn ich als AG eine andere Form der Bewerbung als von mir ausdrücklich gewünscht (ich werde schon einen Grund dafür haben!) bekomme, will ich diese Person ganz sicher nicht kennenlernen. Wie soll ich mit jemandem zusammenarbeiten, die nicht mal in der Lage ist, einfachste Dinge zu verstehen und zu beachten?
Das ist eine Negativbewerbung und würde von mir auch als solche ans JC gemeldet werden.
 
E

ExitUser

Gast
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Wenn ich als AG eine andere Form der Bewerbung als von mir ausdrücklich gewünscht (ich werde schon einen Grund dafür haben!) bekomme, will ich diese Person ganz sicher nicht kennenlernen. Wie soll ich mit jemandem zusammenarbeiten, die nicht mal in der Lage ist, einfachste Dinge zu verstehen und zu beachten?
Das ist eine Negativbewerbung und würde von mir auch als solche ans JC gemeldet werden.

Du hast nicht verstanden, dass "Bitte" keine Pflicht bedeutet.
Und was Dein Mimimi ans JC angeht, da sage ich lieber nichts zu.
 

Badener

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
29 Sep 2015
Beiträge
557
Bewertungen
373
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Hallo,
grins ... eine Mail wird ja geschrieben ... das Anschreiben in aller Regel auch. Eventuell kann man das einmalig so "spielen". Das Argument schriftlich und nicht telefonisch oder persönlich ...könnte durchgehen. Wie gesagt die Frage ist immer ob man den Job will bzw. die Bewerbung ernst gemeint ist!
LG
 

ZynHH (R.i.P.)

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Jul 2011
Beiträge
19.412
Bewertungen
25.000
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

Sehe ich auch so, schriftlich muss nicht postalisch sein.
 

0zymandias

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Jul 2012
Beiträge
8.120
Bewertungen
18.955
AW: Muss man sich schriftlich bewerben wenn auf dem VV steht "Bitte bewerben Sie sich schriftlich"?

[...]
Das ist eine Negativbewerbung und würde von mir auch als solche ans JC gemeldet werden.

In jedem Bewerbungsratgeber und in jedem Bewerbungstraining wird angeraten, sich von den anderen Bewerbern abzuheben.

Dazu wird dort auch vorgeschlagen, Adressaten und Adressen, physische und logische, auch unabhängig von der Stellenanzeige zu recherchieren und das so gewonnene Wissen auch tatsächlich zu nutzen.

Dementsprechend läge eine gute Bewerbung vor. Und übrigens eine schriftliche.

Würde ich im JC arbeiten, würde ich Dich für ein Bewerbungstraining vormerken. :biggrin:
 
Oben Unten