Muss man sich auf Vermittlungsvorschläge bewerben wenn man keine EGV unterschrieben hat?

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Edward741

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Mein Bruder ist arbeitlos geworden und hat die EGV nicht unterschrieben, ich habe ihn davon abgeraten. In der EGV steht das er sich umgehend auf Vermittlungsvorschläge bewerben muss.

Wie lange hat man Zeit sich zu bewerben wenn man keine EGV unterschrieben hat? Auf den Vermittlungsvorschlägen ist teilweise eine Rechtsfolgenbelehrung abgedruckt, auf manchen keine.

Die EGV und die Rechtsfolgenbelehrung der Vermittlungsvorschläge befindet sich im Anhang.

Einige Vermittlungsvorschläge haben keine Rechtsfolgenbelehrung, muss er sich auf diese ebenfalls bewerben oder kann er diese konsequenzlos ignorieren?

Ich habe mich schon in die Materie eingelesen und wir werden dann Widerspruch gegen den kommenden VA einlegen da dort steht das er sich im Tagespendelbereich bewerben muss was extrem weit sein kann.
 

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Edward741

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Zur Frage aus der Überschrift:
Ja, denn Vermittlungsvorschläge sind auch komplett ohne vorherig abgeschossene EGV zulässig und rechtlich wirksam, sofern sie die entsprechende Rechtsfolgebelehrung enthalten.

Wie lange hat man Zeit sich auf einen Vermittlungsvorschlag zu bewerben?

Und was passiert wenn er sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag bewirbt bei dem keine Rechtsfolgenbelehrung angegeben ist?

Kann das Konsequenzen geben?
 

verweigerer

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Wie lange hat man Zeit sich auf einen Vermittlungsvorschlag zu bewerben?

Und was passiert wenn er sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag bewirbt bei dem keine Rechtsfolgenbelehrung angegeben ist?

Kann das Konsequenzen geben?

Innerhalb von Drei Werktagen nach erhalt der VV mit RFB bewerben.

Dann auch sofort Antrag für die Kosten der Bewerbungsbemühungen stellen.
Pro Bewerbung 5 € sind Pauschal vorgesehen im Jahr 260 € bis 300 € ist von Jobcenter aus verschieden.

Auch per @Mail Bewerben ist günstiger.
Online Bewerbungen sind nicht kostenfrei und deshalb durchaus erstattungsfähig

Am 10.06. 2010 hat der 1. Senat des LSG Baden Württemberg (Stuttgart) in einem Erörterungstermin einen Vergleich initiert.
Nachdem die Beklagte, die ARGE Freiburg, sich weigerte der Klägerin Online Bewerbungen zu erstatten, zog diese bis vor das LSG .
Dort stellte der Richter (Stark) fest, daß im Gesetz auch eine Erstattung für Online Bewerbungen vorgesehen sei.
Die Arge Freiburg hat nun einen Betrag in Höhe von 100,00 € an die Klägerin zu erstatten, das entspricht, im vorliegenden Fall, eine Erstattung von 2,50 € pro Bewerbung.

AZ: L 1 AS 6026/09
 
Z

ZarMod

Gast
Ich habe mich schon in die Materie eingelesen und wir werden dann Widerspruch gegen den kommenden VA einlegen
da dort steht das er sich im Tagespendelbereich bewerben muss was extrem weit sein kann.
Das wäre für einen Widerspruch keine ausreichende Begründung,
denn der Betroffene hat die Möglichkeit, den VV auf Zumutbarkeit zu prüfen und ggf. abzulehnen.

Bei Bezug von ALG 1 gilt der § 140 SGB III
Fachliche Weisungen § 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen

Bei Bezug von ALG 2 gilt der § 10 SGB II
Fachliche Weisungen § 10 SGB II Zumutbare Beschäftigungen

Ich nehme an, es geht hier um den Bezug von ALG 1. Was mir in dem EGV Entwurf auffällt,
ist neben einer fehlenden Zusicherung der Erstattung von Bewerbungskosten
der schwammig formulierte letzte Satz im zweiten Absatz unter Bewerbungsbemühungen.
...nehme Vorstellungsgespräche beim AG wahr und trete - falls angeboten - diese Stelle an.
Da die Bedingung "angeboten" jede VV betrifft, soll demnach zwingend jede Stelle angetreten werden.
Im Gegenvorschlag sollte hier das Wort "angeboten" durch "zumutbar" ersetzt werden.
Also statt Widerspruch erstmal die Verhandlungsphase nutzen und einen Gegenvorschlag machen. :icon_wink:
Übrigens, die Nutzung der Jobbörse setzt nicht zwingend eine Registrierung bei derselben voraus.
 

Edward741

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Danke für eure Hilfe !

Nochmal zusammengefasst:

  • Er muss sich auf jeden Vermittlungsvorschlag bewerben der eine Rechtsfolgenbelehrung enthält, ist diese nicht enthalten, kann er diese sanktionsfrei ignorieren.
  • Er sollte die EGV lieber neu verhandeln anstatt auf den VA zu warten und Widerspruch einzulegen.



Online Bewerbungen sind nicht kostenfrei und deshalb durchaus erstattungsfähig

Ich verstehe nicht ganz. Welche Kosten fallen denn bei einer Online Bewerbung an? Man muss doch nur ein Online Formular ausfüllen?
 

erwerbsuchend

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Welche Kosten fallen denn bei einer Online Bewerbung an? Man muss doch nur ein Online Formular ausfüllen?

Da fallen mir folgende Punkte ein:

- Kosten für die Anschaffung des Rechners,
- Stromkosten für den Betrieb des Rechners und Routers,
- Kosten für den Betrieb und die Nutzung des Internetzuganges.

Wenn dabei auch noch Dokumente eingescannt werden müssen, dann könnte man auch noch die Kosten für den Scanner mit einrechnen.
 
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