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Mein Bruder ist arbeitlos geworden und hat die EGV nicht unterschrieben, ich habe ihn davon abgeraten. In der EGV steht das er sich umgehend auf Vermittlungsvorschläge bewerben muss.
Wie lange hat man Zeit sich zu bewerben wenn man keine EGV unterschrieben hat? Auf den Vermittlungsvorschlägen ist teilweise eine Rechtsfolgenbelehrung abgedruckt, auf manchen keine.
Die EGV und die Rechtsfolgenbelehrung der Vermittlungsvorschläge befindet sich im Anhang.
Einige Vermittlungsvorschläge haben keine Rechtsfolgenbelehrung, muss er sich auf diese ebenfalls bewerben oder kann er diese konsequenzlos ignorieren?
Ich habe mich schon in die Materie eingelesen und wir werden dann Widerspruch gegen den kommenden VA einlegen da dort steht das er sich im Tagespendelbereich bewerben muss was extrem weit sein kann.
Wie lange hat man Zeit sich zu bewerben wenn man keine EGV unterschrieben hat? Auf den Vermittlungsvorschlägen ist teilweise eine Rechtsfolgenbelehrung abgedruckt, auf manchen keine.
Die EGV und die Rechtsfolgenbelehrung der Vermittlungsvorschläge befindet sich im Anhang.
Einige Vermittlungsvorschläge haben keine Rechtsfolgenbelehrung, muss er sich auf diese ebenfalls bewerben oder kann er diese konsequenzlos ignorieren?
Ich habe mich schon in die Materie eingelesen und wir werden dann Widerspruch gegen den kommenden VA einlegen da dort steht das er sich im Tagespendelbereich bewerben muss was extrem weit sein kann.
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