Hallo,
gerade habe ich per E-Mail eine Einladung zu einem Vorstellungesgespräch erhalten. Es ist in ca. vier Wochen und es handelt sich um eine schulische Ausbildung.
Die Schule bzw. der angebotene Bildungsgang interessiert mich sehr, sodass ich sehr gerne dort die Ausbildung absolvieren möchte.
Leider ist es so, dass der Standort der Schule etwa 300 km weit entfernt ist. Der Termin ist an einem Dienstagmittag und ich müsste Montagmorgen meine Wohnung verlassen und käme erst Mittwochabend wieder nach Hause.
Einen Antrag auf OAW kann ich nicht mehr stellen, da alle Tage schon aufgebraucht sind. Einen Antrag auf Fahrtkosten ebenfalls nicht, weil in dem EGV-VA Fahrtkosten nur für versicherungspflichtige Stellen gezahlt werden.
(Nun, könnte ich sicherlich einfach so dorthin fahren und dem Jobcenter . Jedoch ist mein pAp durchaus umgänglich und akzeptiert meinen primären Wunsch ab dem Sommer 2019 eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Jedoch möchte er in gewissen Abständen (Meldetermine) Neuigkeiten bzw. Bemühungen sehen, da er sich dafür vor dem Teamleiter rechtfertigen muss.)
Kann ich, wegen den besonderen Umständen, trotzdem für das Vorstellungsgespräch außer Haus sein für diese drei Tage? Wie ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung dazu?
Vielen Dank für Eure Ratschläge im Voraus zu diesem wichtigen Thema!
gerade habe ich per E-Mail eine Einladung zu einem Vorstellungesgespräch erhalten. Es ist in ca. vier Wochen und es handelt sich um eine schulische Ausbildung.
Die Schule bzw. der angebotene Bildungsgang interessiert mich sehr, sodass ich sehr gerne dort die Ausbildung absolvieren möchte.
Leider ist es so, dass der Standort der Schule etwa 300 km weit entfernt ist. Der Termin ist an einem Dienstagmittag und ich müsste Montagmorgen meine Wohnung verlassen und käme erst Mittwochabend wieder nach Hause.
Einen Antrag auf OAW kann ich nicht mehr stellen, da alle Tage schon aufgebraucht sind. Einen Antrag auf Fahrtkosten ebenfalls nicht, weil in dem EGV-VA Fahrtkosten nur für versicherungspflichtige Stellen gezahlt werden.
(Nun, könnte ich sicherlich einfach so dorthin fahren und dem Jobcenter . Jedoch ist mein pAp durchaus umgänglich und akzeptiert meinen primären Wunsch ab dem Sommer 2019 eine schulische Ausbildung zu absolvieren. Jedoch möchte er in gewissen Abständen (Meldetermine) Neuigkeiten bzw. Bemühungen sehen, da er sich dafür vor dem Teamleiter rechtfertigen muss.)
Kann ich, wegen den besonderen Umständen, trotzdem für das Vorstellungsgespräch außer Haus sein für diese drei Tage? Wie ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung dazu?
Vielen Dank für Eure Ratschläge im Voraus zu diesem wichtigen Thema!