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Der Maßnahmenträger hingegen hat doch primär das Ziel Umsatz zu generieren, oder?
Dann müsste es ihm doch eigentlich egal sein ob der Elo seine Kontaktdaten gibt und ob er ab und zu mal zu spät kommt oder gar einen Tag fehlt?
Sein Umsatz ist davon ja nicht beeinträchtigt. Im Gegenteil, wenn er das JC wegen solcher "Vergehen" des ELOs informiert und die Maßnahme abgebrochen wird dann hat er doch finanzielle Einbußen?
Wahrscheinlich geht es um eine Maßnahme nach § 45 SGB III, der eine für MTs durchaus goldene Stelle hat:
(6) Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und kann aufwands- oder erfolgsbezogen gestaltet sein; eine Pauschalierung ist zulässig. § 83 Absatz 2 gilt entsprechend. Bei einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Träger nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beträgt die Vergütung 2 000 Euro. Bei Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen nach § 2 Absatz 1 des Neunten Buches kann die Vergütung auf eine Höhe von bis zu 2 500 Euro festgelegt werden. Die Vergütung nach den Sätzen 3 und 4 wird in Höhe von 1 000 Euro nach einer sechswöchigen und der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. [...]
Dabei geht es nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse, deren Anbahnung gut postfähig wäre.
Es geht um die typisch atypischen Beschäftigungsverhältnisse der Neuzeit, die früher Tageslöhnerei hießen, und bei denen
es den Personaldisponenten um ca. 22:00 Uhr auffällt, dass sie für 06:15 Uhr dringend drei Hochmotivierte brauchen.
TL;DR: Das Spice muss fließen. Der Rubel muss rollen und genau deswegen will der MT die Kontaktdaten für die schnelle Verbindung.