Hallo Zwangsregistrie,
Es ist doch eigentlich ganz einfach ... wenn du die
AU NICHT beim Amt abgeben willst dann bist du für das Amt
GESUND.
Was also stört dich so daran dem Amt regelmäßig nachzuweisen, dass du
NICHT gesund bist, auch dann wenn es nicht direkt verlangt wird.
Bei einem AG muss man sich auch mit AU entschuldigen wenn man nicht zur Arbeit kommen kann und das JC "ersetzt" eben aktuell den AG (Arbeitgeber), die zahlen dir immerhin jeden Monat deinen Lebensunterhalt.
Die Hinweise zur EGV sind nur teilweise richtig, es ist nicht "verboten" eine EGV abzuschließen wenn man mal AU geschrieben ist, das gilt nur für den Fall, dass an der gesamten Erwerbsfähigkeit gezweifelt wird.
Das wird hier (leider) sehr gerne verwechselt, eine AU "vergeht" in der Regel mal wieder und dann könnte man (theoretisch) wieder arbeiten wenn man denn Arbeit hätte.
Und für diesen Fall darf durchaus auch eine EGV abgeschlossen werden, ob das immer sinnvoll ist (besonders bei Langzeit-AU) ist eine ganz andere Frage, es ist aber
NICHT "verboten".
Da kommen wieder schwere Konflikte auf. Ohh je...
Was ist ÄD?
Und.. Wenn ich krank geschrieben bin, muss ich dann den Termin beim medizinischen Dienst wahrnehmen?
In einer EGV haben aber medizinische Sachen nichts zu suchen, denn die soll ja die Arbeitsvermittlung unterstützen und keine medizinischen Untersuchungen regeln.
Bei längerer Krankheit steigen natürlich die "Zweifel" an deiner gesamten Erwerbsfähigkeit und dann wird der ÄD beauftragt zu prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf ALGII hast oder gar nicht (wenigstens 3 Stunden täglich) Erwerbsfähig bist.
Da bist du verpflichtet diesen Termin auch wahrzunehmen (nach § 62 SGB I), wenn du nicht gerade in der Klinik bist oder "im Koma" liegst, das erfolgt ja weil du (meist schon länger)
KRANK bist ...
Muss ich die AU nicht auch dem Versorgungsamt vorlegen,
Was bitte soll das Versorgungsamt damit anfangen können ???
damit ich endlich aus der sinnlosen Arbeitsvermittlung heraus komme, die den Fallmanager zur Pflicht macht, immer neue EGVs zu erstellen?
Es wird ja Gründe geben, dass du immer noch dein Geld vom JC bekommst, obwohl du schon sehr lange krank bist und gar nicht in Arbeit vermittelbar ... sonst hätte man dich schon längst in die EM-Rente oder an das Sozial-
AMT abgeschoben.
Seit 6 Jahren geht das jetzt. Er sagt: entweder Sie sind tot, oder arbeitsfähig, was anderes gibt es nicht laut SGB.
Das ist völliger Unsinn und soll dich nur verunsichern, du bist entweder
Erwerbsfähig (für mindestens 3 Stunden täglich)
ODER du bist es
NICHT nach dem Renten-Recht (
UNTER 3 Stunden Erwerbsfähig), das wäre letztlich von der DRV (Rentenkasse) gutachterlich zu prüfen.
Was dir dein Fallmanager dazu erzählt ist eine Frechheit aber du gehst (vermutlich) auch immer ohne Beistand (§ 13 SGB X) zum Amt, sonst würde der sich solche Sprüche nicht erlauben.
Bis die Rentenkasse was machen wird, ist aber zunächst der ÄD vom JobCenter dran und dann würde man weiter sehen was du dann beantragen sollst ... EM-Rente (sofern du Anspruch haben solltest)
ODER den Übergang in das SGB XII, das muss nicht unbedingt bis zum Renten-Alter dauern.
In der Regel ist das längst durch nach so langer Zeit, aber wenn die DRV (deren Gutachter) dich
NICHT für Erwerbsgemindert ansehen möchte, dann bleibt das JC auch weiterhin zuständig ...
Mein Psychiater will mich die nächsten 18 Jahre jeden Monat krank schreiben, dann bin ich 68 und kann endlich in Rente gehen.
AU bleiben kannst du so lange deine Ärzte dich AU schreiben, das hätte damit auch nichsts zu tun, dass die DRV meint du bist trotzdem als Erwerbsfähig anzusehen, das bedeutet
NUR, dass man dich beim JC weiter behalten muss.
Dein Psychiater kann auch nicht wissen, ob er dich überhaupt noch so lange behandeln wird und warum kannst du erst mit 68 Jahre "in Rente", bisher liegt das späteste Renten-Alter noch bei 67 Jahren ???
Wenn du jetzt schon seit 6 Jahren nicht mehr Berufstätig gewesen bist, wird es wohl dann auch nicht viel Rente geben (können), du bleibst wohl ein Sozial-Fall dein Leben lang, beim Sozial-
AMT (im SGB XII) ist es auch nicht viel besser, nur bewerben muss man sich dann nicht mehr.
Vielleicht ist das ganze sogenannte "Sozial-System" bis dahin auch schon finanziell zusammengebrochen ... wer weiß das schon ...
MfG Doppeloma
PS: Ich veschiebe das Thema mal in einen besseren Bereich, so "allgemein" ist ja deine Frage eigentlich
NICHT ...
