Guten Abend.
seit Juni 2018 habe ich eine neue Vermieterin. Normalerweise würde ich die Nebenkostenabrechung von 2018 im Dez 2019 erhalten. Die neue Vermieterin hat nun eine Abrechnung für Juni-Dez 2018 gemacht wo sich ein Guthaben ergibt ( 240,00 Euro). Ich muss dazu sagen,dass ich von Juni-Sept 2018 ein Teil der Nebenkosten aus dem Regelsatz bestritten habe ( ca 70 Euro im Monat). Durch meinen Weiterbewilligungsanteag ketztes Jahr wurde die Miete incl Nebenkosten angepasst.
Die Rückzahlung von den Nebenkosten von 240 Euro habe ich dem Jobcenter mitgeteilt. Nun teilte mir das Jobcenter mit ich müsste den Betrag zurück zahlen.
Nun meine Frage an Euch:
Ist es nicht so,dass wenn man einen Teil der Nebenkosten aus dem Regelsatz bestreitet und sich ein Guthaben der Nebenkosten ergiebt,dass Guthaben behalten darf? Oder habe ich einen Denkfehler? Laut meiner Vermieterin kommt für die erste Jahreshälfte von 2018 eine Nachzahlung,welche aber nicht mehr als die 240 Rückzahlung ist. Die Abrechnung für die erste Jahreshalfte bekomme ich aber erst im Dez 2019 von meiner alten Vermieterin. Das alles habe ich auch so dem Jobcentet mitgeteilt.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten ob man das Guthaben der Nebenkostenabrechnung zurückbezahlen muss,wenn man einen Teil aus dem Regelsatz bestritten hat?
Vielen Dank und liebe Grüsse!
seit Juni 2018 habe ich eine neue Vermieterin. Normalerweise würde ich die Nebenkostenabrechung von 2018 im Dez 2019 erhalten. Die neue Vermieterin hat nun eine Abrechnung für Juni-Dez 2018 gemacht wo sich ein Guthaben ergibt ( 240,00 Euro). Ich muss dazu sagen,dass ich von Juni-Sept 2018 ein Teil der Nebenkosten aus dem Regelsatz bestritten habe ( ca 70 Euro im Monat). Durch meinen Weiterbewilligungsanteag ketztes Jahr wurde die Miete incl Nebenkosten angepasst.
Die Rückzahlung von den Nebenkosten von 240 Euro habe ich dem Jobcenter mitgeteilt. Nun teilte mir das Jobcenter mit ich müsste den Betrag zurück zahlen.
Nun meine Frage an Euch:
Ist es nicht so,dass wenn man einen Teil der Nebenkosten aus dem Regelsatz bestreitet und sich ein Guthaben der Nebenkosten ergiebt,dass Guthaben behalten darf? Oder habe ich einen Denkfehler? Laut meiner Vermieterin kommt für die erste Jahreshälfte von 2018 eine Nachzahlung,welche aber nicht mehr als die 240 Rückzahlung ist. Die Abrechnung für die erste Jahreshalfte bekomme ich aber erst im Dez 2019 von meiner alten Vermieterin. Das alles habe ich auch so dem Jobcentet mitgeteilt.
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten ob man das Guthaben der Nebenkostenabrechnung zurückbezahlen muss,wenn man einen Teil aus dem Regelsatz bestritten hat?
Vielen Dank und liebe Grüsse!