Hallo zusammen,
sagt mal muss man sich bzw. ist man verpflichtet (wenn man
ALGI bekommt) auf die Angebote von
BA wo Leihfirmen als Arbeitgeber sind bewerben?
Wie kann man sich da währen? Gibts best. Kriterien, die die
BA einhalten muss? Oder kann man sagen, dass man an der Überlassung nicht interessiert ist und wenn, nur an Vermittlung??
Grüße
hallo
gehe zur vorstellung und gehe die punkte durch !!
haben Sie einen Betriebsrat ? ...........................................................................
Befristet / unbefristet ? ................................. Art der Tätigkeit ?
Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie? .....( bei BZA ohne § 8.6 )............
welche Betriebsvereinbarungen bestehen ? .................................................................
Welchen Arbeitsgeberverband gehören Sie an. ..........................................................
Vergütung ? Nur tatsächliche ohne jegliche Zuschläge.... .............. Tarif............
Welche Entgelteingruppierung? Welche Steigerung ?....................................................
Schichtzuschläge ? Überstundenzuschläge ? ............... Samstags , Sonntags , Feiertage
andere Zuschläge Prämien , Erschwernis, Schmutz, Lärm usw und wer bestimmt diese ?
Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz B Punkt 2 , 2 Kapitel wird nicht akzeptiert
Dieser besagt Bezahlung auf ALG Höhe in den ersten 6 Wochen
Arbeitszeit ? Wie viel Std. Monat / Woche / Tag ? .
Eine Jahresstundenzahl wird nicht akzeptiert..............................
Überstunden ...... Wie ist die Regelung ? ..........................................
Bei Teilzeitvertrag wird jede Stunde über vereinbarte Stundenzahl als Überstunde bezahlt.
Zeitkonten sind völlig überflüssig, da Nichteinsatzzeiten bezahlt werden müssen
Zum Arbeitsvertrag gehören die in Anwendung kommende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform, die alle vor Arbeitsantritt von der ZA zur Prüfung übergeben werden müssen.
Überstunden : Auf jeden Fall ab der 1. Stunde nur mit Insolvenzschutz einschließlich der Sozialbeiträge mit Nachweis - Name Adresse der Versicherung / Versicherungsnummer
Bei Zeitkonto nur ohne Minusstd., diese können nicht entstehen.
Nichteinsatzzeiten Nur die gesetzliche Reglung gültig ist § 11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit BGB § 615 und Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz A Punkt 6
Das heißt keinen Urlaub und keine Stunden vom Zeitkonto für Nichteinsatzzeiten.
Einsatzgebiet ? nur Stadtgebiet ( Tagespendelbereich ) muss mit Bus / Bahn in angemessener Zeit nach ( § 121 Absatz 4
SGB 3 ) erreicht werden.
Kein bundesweiter Einsatz. Alles was über die Zeit hinausgeht, die gebraucht wird, um zum Büro der ZA zu kommen ist Arbeitszeit .... (diese sind ca 45 Minuten )
Fahrzeitenregelung wie geregelt ? ...............................................................................
Bei Auswärtigen Einsatz außerhalb des Stadtgebietes volle Kostenerstattung Fahrt, Unterkunft im Einzellzimmer und Mehrausgaben im voraus
wie viel Urlaubstage ? ...........wie viel Urlaubsgeld ? ...........Jahressonderzahlungen ? Heiligabend, Silvester + Rosenmontag wie ist die Regelung ? ..............
Lohnfortzahlung wie geregelt ? Krankmeldung der
AU vom 1.Tag ..........................
Stundennachweis + dienstl. Besuche im Büro der ZA , für neue Aufträge, Zeit und Kosten (z.B. Fahrgelder, Telefon ), wer trägt sie? .................................................................
Vermögenswirksame Leistungen / Altersversorgung ? ..............................................
Arbeitssicherheit, Sicherheitsregeln - / aufklärung ................................................
Persönlicher Sicherheitskleidung -schuhe , Helm , Werkzeug usw. ................
Vertragsstrafen , Konventionalstrafen usw.
die firma lehnt dich dankend ab

mfg