Muss man auf Anzeigen von Leihfirmen sich bewerben??

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Frage45

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Hallo zusammen,
sagt mal muss man sich bzw. ist man verpflichtet (wenn man ALGI bekommt) auf die Angebote von BA wo Leihfirmen als Arbeitgeber sind bewerben?

Wie kann man sich da währen? Gibts best. Kriterien, die die BA einhalten muss? Oder kann man sagen, dass man an der Überlassung nicht interessiert ist und wenn, nur an Vermittlung??

Grüße
 
E

ExitUser

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Hallo zusammen,
sagt mal muss man sich bzw. ist man verpflichtet (wenn man ALGI bekommt) auf die Angebote von BA wo Leihfirmen als Arbeitgeber sind bewerben?

Wie kann man sich da währen? Gibts best. Kriterien, die die BA einhalten muss? Oder kann man sagen, dass man an der Überlassung nicht interessiert ist und wenn, nur an Vermittlung??

Grüße

Wenn die BA Dir einen Vermittlungsvorschlag betr. Zeitarbeitsbranche schickt, mußt Du Dich auch dort bewerben.

Allerdings kann man seine Bewerbungen so gestalten, daß jede ZAF dankend ablehnt.
 
E

ExitUser

Gast
Hallo Frage45,

ja Du bist dazu verpflichtet.

Es gibt jedoch Einschränkungen:

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, darf der Lohn bei einer zumutbaren Tätigkeit zunächst nur 20 Prozent geringer als Ihr früherer Bruttolohn sein. Das gilt jedoch nur für die ersten drei Monate Ihrer Arbeitslosigkeit. Vom dritten bis zum sechsten Monat wird bereits eine Verdienst-Minderung von 30 Prozent als zumutbar akzeptiert, und ab dem siebten Monat reicht es aus, wenn das Gehalt lediglich die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes erreicht, damit Sie eine Tätigkeit als zumutbar annehmen müssen.
Quelle

Du kannst Dich aber auch gerne hier Leiharbeit – zumutbare Arbeit? etwas kundig machen. :icon_smile:
 

Paolo_Pinkel

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Super-Moderation
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Sofern diesem VV eine Rechtsfolgebelehrung beiliegt solltest du dich bewerben um der Aufforderung nachzukommen.
Oder kann man sagen, dass man an der Überlassung nicht interessiert ist und wenn, nur an Vermittlung??
Solltest du besser nicht, weil man dir das nachteilig auslegen könnte. Leider sieht so größenteils der derzeitige Vermittlungsreflex vieler ARGEn aus. Zum Thema Leiharbeit existiert ein Fragenkatalog, der die wichtigen Themen dieser Branche behandelt.
 

Route66

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Hallo zusammen,
sagt mal muss man sich bzw. ist man verpflichtet (wenn man ALGI bekommt) auf die Angebote von BA wo Leihfirmen als Arbeitgeber sind bewerben?

Wie kann man sich da währen? Gibts best. Kriterien, die die BA einhalten muss? Oder kann man sagen, dass man an der Überlassung nicht interessiert ist und wenn, nur an Vermittlung??

Grüße

hallo

gehe zur vorstellung und gehe die punkte durch !!:icon_party:


haben Sie einen Betriebsrat ? ...........................................................................
Befristet / unbefristet ? ................................. Art der Tätigkeit ?
Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie? .....( bei BZA ohne § 8.6 )............
welche Betriebsvereinbarungen bestehen ? .................................................................
Welchen Arbeitsgeberverband gehören Sie an. ..........................................................
Vergütung ? Nur tatsächliche ohne jegliche Zuschläge.... .............. Tarif............
Welche Entgelteingruppierung? Welche Steigerung ?....................................................
Schichtzuschläge ? Überstundenzuschläge ? ............... Samstags , Sonntags , Feiertage
andere Zuschläge Prämien , Erschwernis, Schmutz, Lärm usw und wer bestimmt diese ?
Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz B Punkt 2 , 2 Kapitel wird nicht akzeptiert
Dieser besagt Bezahlung auf ALG Höhe in den ersten 6 Wochen
Arbeitszeit ? Wie viel Std. Monat / Woche / Tag ? .
Eine Jahresstundenzahl wird nicht akzeptiert..............................
Überstunden ...... Wie ist die Regelung ? ..........................................
Bei Teilzeitvertrag wird jede Stunde über vereinbarte Stundenzahl als Überstunde bezahlt.
Zeitkonten sind völlig überflüssig, da Nichteinsatzzeiten bezahlt werden müssen
Zum Arbeitsvertrag gehören die in Anwendung kommende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Schriftform, die alle vor Arbeitsantritt von der ZA zur Prüfung übergeben werden müssen.

Überstunden : Auf jeden Fall ab der 1. Stunde nur mit Insolvenzschutz einschließlich der Sozialbeiträge mit Nachweis - Name Adresse der Versicherung / Versicherungsnummer
Bei Zeitkonto nur ohne Minusstd., diese können nicht entstehen.

Nichteinsatzzeiten Nur die gesetzliche Reglung gültig ist § 11 Abs. 4 AÜG in Verbindung mit BGB § 615 und Merkblatt für Leiharbeitsnehmer Absatz A Punkt 6
Das heißt keinen Urlaub und keine Stunden vom Zeitkonto für Nichteinsatzzeiten.

Einsatzgebiet ? nur Stadtgebiet ( Tagespendelbereich ) muss mit Bus / Bahn in angemessener Zeit nach ( § 121 Absatz 4 SGB 3 ) erreicht werden.
Kein bundesweiter Einsatz. Alles was über die Zeit hinausgeht, die gebraucht wird, um zum Büro der ZA zu kommen ist Arbeitszeit .... (diese sind ca 45 Minuten )
Fahrzeitenregelung wie geregelt ? ...............................................................................
Bei Auswärtigen Einsatz außerhalb des Stadtgebietes volle Kostenerstattung Fahrt, Unterkunft im Einzellzimmer und Mehrausgaben im voraus

wie viel Urlaubstage ? ...........wie viel Urlaubsgeld ? ...........Jahressonderzahlungen ? Heiligabend, Silvester + Rosenmontag wie ist die Regelung ? ..............
Lohnfortzahlung wie geregelt ? Krankmeldung der AU vom 1.Tag ..........................
Stundennachweis + dienstl. Besuche im Büro der ZA , für neue Aufträge, Zeit und Kosten (z.B. Fahrgelder, Telefon ), wer trägt sie? .................................................................
Vermögenswirksame Leistungen / Altersversorgung ? ..............................................
Arbeitssicherheit, Sicherheitsregeln - / aufklärung ................................................
Persönlicher Sicherheitskleidung -schuhe , Helm , Werkzeug usw. ................
Vertragsstrafen , Konventionalstrafen usw.

die firma lehnt dich dankend ab :icon_party:
mfg
 
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