Also hatte ich die ausm www ausgedruckt, ausgefüllt und vorab als Scan/pdf per Mail, damit ich einen Beleg habe, ans JC geschickt und auf dem Postweg hinterher.
Dann jetzt nochmal per Fax mit qualifiziertem Sendebericht hinschicken. Falls du kein Fax hast:
www.simple-fax.de (5€ aufladen und für 7 Cent pro Seite Faxen - ohne versteckte Kosten
o.ä. ). Da ist jeder Cent sehr gut investiert!
Jetzt bekam ich die telefonische Aufforderung, dass ich doch bitte die Unterlagen, die die mir zugeschickt hätten, ausfüllen und einreichen soll. Ich sagte, dass die mir bitte schriftlich begründen sollen, warum ich das tun muss. Da war die Sachbearbeiterin not amused.
Worte sind nur Schall und Rauch. Es hat 0,0 Bedeutung was du am Telefon sagst, oder was der
SB am Telefon sagt.
Auch erschließt es sich mir nicht, warum meine Ehefrau etwas bzgl. Arbeitssuche ausfüllen soll. Ich bin
AlG I -Empfänger und sie arbeitet unbefristet in VZ.
Deine Ehefrau (und ggf. Kinder) ist/sind Zwangsmitglied in der Bedarfsgemeinschaft --> Nur wenn ihr Einkommen nicht ausreicht für dich (und deine Kinder) bekommt ihr Geld vom
JC . Bei
ALG I hingegen gibt es keine BGs - da wird der Jobverlust "versichert" - egal wieviel Vermögen man hat oder wie hoch das Einkommen von Ehepartnern
o.ä. ist.
Aber sonst ist alles ok - bei dem vereinfachten Antrag? Kontoauszüge, die 3 letzten Gehaltsnachweise ...?
Du musst dich entscheiden ob du "Der Unbeugsame" bist, oder nur etwas rumzeterst und dann trotzdem beim
JC angekrochen kommst und alles machst, was die wollen.
Wenn du der Unbeugsame bist, würde ich wie folgt vorgehen:
1. Den verkürzten Antrag ausfüllen und hinfaxen inkl. der erforderlichen Anlagen (Faxen mit qualifiziertem Sendebericht! - nicht per Mail oder sonstiger Mist) und alles nochmal als normaler Brief ans
JC schicken. Nur mit dem Fax hast du einen Beweis, der vor Gericht anerkannt wird. Du brauchst für alles zwingend Beweise. Es ist schon öfter vorgekommen, dass SBs Briefe einfach Schreddern, wenn sie kein Bock haben - dann bist du der Dumme, wenn du nicht beweisen kannst, dass es angekommen ist.
2. Die ganzen Fantasieformulare (Vollmacht, Antragsbegründung, 4 seitiger Fragebogen) NICHT ausfüllen, sondern einfach abheften.
3. Bei der Checkliste: Nur den verkürzten Antrag nehmen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf Und die minimal erforderlichen Anlagen beifügen:
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Anlage WEP nur wenn nach verkürztem Antrag ggf. erforderlich
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Anlage EK 2x (von dir und deiner Frau, von deiner Frau aber NUR höhe vom Einkommen und welche Art, also selbstständig/angestellt/verbeamtet/..... aber auf keinen Fall wo sie arbeitet oder gar den Arbeitsvertrag!).
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Anlage VM nur wenn du oder deine Frau "Vermögen" besitzt, siehe verkürzter Antrag, wann das erforderlich ist
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Anlage KDU nicht erforderlich im Kurzantrag
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Kopie Mietvertrag +ggf. aktuelle Anpassung (falls die inzwischen höher als im Mietvertrag ist)
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Betriebskostenabrechnung + Heizkosten +Warmwasser: zwingend erforderlich
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Mietbescheinigung: NEIN! Es gilt das Sozialgeheimnis, durch die Mietbescheinigung würde der Vermieter von den Sozialleistungen erfahren.
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Personalausweis Kopien: Grauzone, vermutlich sinnvoll, da vorzeigen derzeit nicht möglich, ABER bei Personalausweis mit Angabe der Wohnanschrift ist eine
Bestätigung vom Einwohnermeldeamt nicht erforderlich.
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Kranken- und Rentenversicherungsnummern: zwingend erforderlich!
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KFZ-Schein, Altersvorsorge, usw.: NUR wenn die 60.000€ (bzw. mehr bei
BG ) überschritten sind. Sonst reicht das Kreuz im verkürzten Antrag.
Kontoauszüge würde ich persönlich nicht beifügen, sondern ein Begleitschreiben beilegen, dass du die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gerne bei einem persönlichen Termin zur Einsichtnahme und Überprüfung vorlegst (bedeutet nur anschauen, keine Kopien oder Scans anfertigen). Sofern das nicht möglich ist, steht es dem
JC frei darauf zu verzichten oder die Prüfung nachzuholen, sobald wieder ein Termin möglich ist.
---> Könntest du immer noch schicken, falls es daran scheitern sollte.....
Wenn du so vorgehst, kann ggf. ein Eilverfahren vor dem
SG erforderlich sein. Da du im Recht bist, ist das aber eine reine Formsache (mit geringem Risiko)...
