Muss man AlG II-Antrag begründen? Gibt es da "Gegenurteile"?

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Der Unbeugsame

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Hallo,

wo kann man bitte Kindesunterhaltszahlungen als Ausgabe im vereinfachten AlG II-Antrag angeben oder gibt es dafür eine extra Anlage? Falls ja, welche?

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU
 
Hallo,

dem Antrag auf AlG II-Antrag liegt ein Zusatzblatt bei, den man nur bei Neuanträgen ausfüllen muss ("Antragsbegründung").

Ist man verpflichtet, diesen auszufüllen? Unabhängig davon, ob es ein normaler Antrag auf AlG II oder ein vereinfachter Antrag auf AlG II ist. Oder besteht grad jetzt, beim vereinfachten Antrag, nicht die (gesetzliche) Verpflichtung?

Danke.

Schöne Grüße

DU
 
Hallo,

dem Antrag auf AlG II liegt ein Anmeldebogen bei. Dort steht, dass man diesen vollständig ausfüllen soll, um eine gezielte Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche erhalten zu können.

Wie ist das aber, wenn man den vereinfachten Antrag auf AlG II stellt und entweder (noch) AlG I bezieht und die Daten bzgl. Arbeitssuche der AfA vorliegen und/oder man selbst oder eine Person aus der BG in Vollzeit arbeitet?

Dieser Anmeldebogen ist dann doch absolut obsolet, oder!?

Oder ist man verpflichtet, diesen Anmeldebogen dennoch auszufüllen?

Danke.

Schöne Grüße

DU
 
Anbei ein paar Eigenkreationen des JCs.

Es lag auch eine weitere Eigenkreation vor, eine Liste/Tabelle, in die man alle BG -Mitglieder eintragen soll. Die finde ich grad aber nicht. Warum sollte ich diese Liste ausfüllen? Dafür gibts doch auch die anderen Anlagen, aus denen ja hervorgeht, welche BG -Mitglieder vorhanden sind.

Ich hatte per Mail einen Antrag gestellt, weil ich telefonisch niemanden erreicht hatte. Dann kams doch zum Telefonat. Mir wurden Unterlagen zugeschickt. Allerdings der normale HA und weitere Anlagen aus 2019. Nicht aber der vereinfachte Antrag VA und weitere neue Anlagen aus 04/2020. Also hatte ich die ausm www ausgedruckt, ausgefüllt und vorab als Scan/pdf per Mail, damit ich einen Beleg habe, ans JC geschickt und auf dem Postweg hinterher.

Jetzt bekam ich die telefonische Aufforderung, dass ich doch bitte die Unterlagen, die die mir zugeschickt hätten, ausfüllen und einreichen soll. Ich sagte, dass die mir bitte schriftlich begründen sollen, warum ich das tun muss. Da war die Sachbearbeiterin not amused.

Ich verstehe auch nicht, warum ich denen ein Einverständnis dazu geben soll, dass die dann andere Behörden einschalten dürfen. Wenn, dann möchte ich das alles selbst steuern.

Auch erschließt es sich mir nicht, warum meine Ehefrau etwas bzgl. Arbeitssuche ausfüllen soll. Ich bin AlG I -Empfänger und sie arbeitet unbefristet in VZ. Meine duesbzgl. Daten wurden gar nicht abgefragt. Liegen aber der AfA vor, auf die das JC ja Zugriff hat.
 

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Dass de Daten Deiner Frau mit abgefragt werden ist klar. Sie ist Teil der BG und wird ggf. aufgefordert werden, sich besser bezahle Arbeit zu suchen, damit ihr aus dem Bezg kommt.

Das mit der Zustimmung, dass das Jobcenter Anträge für dich stellen darf, geht ja mal gar nicht. Da verlierst du jegliche Kontrolle.

Angabe von Telefonnummer und Mailadddi sind freiwillig. Würde ich nicht angeben.

Übrigens, Dein vorab per MAil ist kein gerictsfester Beweis, dass der Antrag dem JC zugegengen ist. Besser wäre einschreiben oder Fax nut qualifiziertem Sendebericht.
 
Die ganzen Unterlagen die du eingestellt hast gehören weder zum Antrag noch sind diese Leistungsrelevant.
Bei den Daten zur Vermittlung kann man wenn man möchte etwas ausfüllen aber auch nicht alles.
Der Rest ist Ablage P.

Ich prophezeie dir aber einen Eiertanz mit denen denn die werden das haben wollen und werden
wahrscheinlich kaum einlenken. Interessant daran ist eigentlich das ich solche Phantasie-Formulare
sonst nur von Optionskommunen kenne aber das deinige ist ja ein BA -Jokcenter.
 
Was haltet ihr von der Checkliste?

Den ganzen AV mit allen Paragraphen?
3 letzte Gehaltsabrechnungen? Reicht nicht die letzte?
Vermögensanlage? Aber doch nicht, wenn man bestätigt hat, dass man kein großes Vermögen hat?
Melde-/Haushaltsbescheinigung? Wenn, kann ich nur telefonisch anfordern, weil Einwohnermeldeamt geschlossen ist.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate?
 

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Also hatte ich die ausm www ausgedruckt, ausgefüllt und vorab als Scan/pdf per Mail, damit ich einen Beleg habe, ans JC geschickt und auf dem Postweg hinterher.
Dann jetzt nochmal per Fax mit qualifiziertem Sendebericht hinschicken. Falls du kein Fax hast: www.simple-fax.de (5€ aufladen und für 7 Cent pro Seite Faxen - ohne versteckte Kosten o.ä. ). Da ist jeder Cent sehr gut investiert!

Jetzt bekam ich die telefonische Aufforderung, dass ich doch bitte die Unterlagen, die die mir zugeschickt hätten, ausfüllen und einreichen soll. Ich sagte, dass die mir bitte schriftlich begründen sollen, warum ich das tun muss. Da war die Sachbearbeiterin not amused.
Worte sind nur Schall und Rauch. Es hat 0,0 Bedeutung was du am Telefon sagst, oder was der SB am Telefon sagt.

Auch erschließt es sich mir nicht, warum meine Ehefrau etwas bzgl. Arbeitssuche ausfüllen soll. Ich bin AlG I -Empfänger und sie arbeitet unbefristet in VZ.
Deine Ehefrau (und ggf. Kinder) ist/sind Zwangsmitglied in der Bedarfsgemeinschaft --> Nur wenn ihr Einkommen nicht ausreicht für dich (und deine Kinder) bekommt ihr Geld vom JC . Bei ALG I hingegen gibt es keine BGs - da wird der Jobverlust "versichert" - egal wieviel Vermögen man hat oder wie hoch das Einkommen von Ehepartnern o.ä. ist.

Aber sonst ist alles ok - bei dem vereinfachten Antrag? Kontoauszüge, die 3 letzten Gehaltsnachweise ...?
Du musst dich entscheiden ob du "Der Unbeugsame" bist, oder nur etwas rumzeterst und dann trotzdem beim JC angekrochen kommst und alles machst, was die wollen.


Wenn du der Unbeugsame bist, würde ich wie folgt vorgehen:

1. Den verkürzten Antrag ausfüllen und hinfaxen inkl. der erforderlichen Anlagen (Faxen mit qualifiziertem Sendebericht! - nicht per Mail oder sonstiger Mist) und alles nochmal als normaler Brief ans JC schicken. Nur mit dem Fax hast du einen Beweis, der vor Gericht anerkannt wird. Du brauchst für alles zwingend Beweise. Es ist schon öfter vorgekommen, dass SBs Briefe einfach Schreddern, wenn sie kein Bock haben - dann bist du der Dumme, wenn du nicht beweisen kannst, dass es angekommen ist.

2. Die ganzen Fantasieformulare (Vollmacht, Antragsbegründung, 4 seitiger Fragebogen) NICHT ausfüllen, sondern einfach abheften.

3. Bei der Checkliste: Nur den verkürzten Antrag nehmen. https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf Und die minimal erforderlichen Anlagen beifügen:
- Anlage WEP nur wenn nach verkürztem Antrag ggf. erforderlich
- Anlage EK 2x (von dir und deiner Frau, von deiner Frau aber NUR höhe vom Einkommen und welche Art, also selbstständig/angestellt/verbeamtet/..... aber auf keinen Fall wo sie arbeitet oder gar den Arbeitsvertrag!).
- Anlage VM nur wenn du oder deine Frau "Vermögen" besitzt, siehe verkürzter Antrag, wann das erforderlich ist
- Anlage KDU nicht erforderlich im Kurzantrag
- Kopie Mietvertrag +ggf. aktuelle Anpassung (falls die inzwischen höher als im Mietvertrag ist)
- Betriebskostenabrechnung + Heizkosten +Warmwasser: zwingend erforderlich
- Mietbescheinigung: NEIN! Es gilt das Sozialgeheimnis, durch die Mietbescheinigung würde der Vermieter von den Sozialleistungen erfahren.
- Personalausweis Kopien: Grauzone, vermutlich sinnvoll, da vorzeigen derzeit nicht möglich, ABER bei Personalausweis mit Angabe der Wohnanschrift ist eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt nicht erforderlich.
- Kranken- und Rentenversicherungsnummern: zwingend erforderlich!
- KFZ-Schein, Altersvorsorge, usw.: NUR wenn die 60.000€ (bzw. mehr bei BG ) überschritten sind. Sonst reicht das Kreuz im verkürzten Antrag.

Kontoauszüge würde ich persönlich nicht beifügen, sondern ein Begleitschreiben beilegen, dass du die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gerne bei einem persönlichen Termin zur Einsichtnahme und Überprüfung vorlegst (bedeutet nur anschauen, keine Kopien oder Scans anfertigen). Sofern das nicht möglich ist, steht es dem JC frei darauf zu verzichten oder die Prüfung nachzuholen, sobald wieder ein Termin möglich ist.
---> Könntest du immer noch schicken, falls es daran scheitern sollte.....

Wenn du so vorgehst, kann ggf. ein Eilverfahren vor dem SG erforderlich sein. Da du im Recht bist, ist das aber eine reine Formsache (mit geringem Risiko)... ;)
 
Bzgl. EK der Frau, eine oder die drei letzten Nachweise zwingend?

Was konkret die Kontoauszüge betrifft, hört man immer wieder, dass auch die beim VA gar nicht gefordert werden dürfen, wenn man angekreuzt hat, dass man kein wesentliches Vermögen hat. Dazu wirds wohl noch keine Rechtsprechung geben!?
 
Bzgl. EK der Frau, eine oder die drei letzten Nachweise zwingend?
Ich würde die letzten drei beilegen, aber alles sicher schwärzen, woraus auf die Identität des Arbeitgebers geschlossen werden könnte.....

Was konkrer die Kontoauszüge betrifft, hört man immer wieder, dass auch die beim VA gar nicht gefordert werden dürfen, wenn man angekreuzt hat, dass man kein wesentliches Vermögen hat. Dazu wirds wohl noch keine Rechtsprechung geben!?
Vermutlich nicht, weiß ich aber nicht.
Mit dem Angebot du vorzulegen, sollte das prinzipiell reichen. Auch bei normalen Anträgen hat das JC nur da Recht die Kontoauszüge anzuschauen. Kopien muss man nicht einreichen. Und da es zu 100% die Schuld vom JC ist, dass man dir das Vorzeigen nicht ermöglich (du wärst natürlich bereit zu kommen), sollte das so klappen.

KdU müssen anhand 67 SGB II bei Neuanträgen zwischen 1.3. und 30.6. für diesen Zeitraum auch in voller Höhe bei der AlG II-Berechnung berücksichtigt und gewährt werden, auch wenn diese unangemessen sind, oder!?
Korrekt. Auch sonst müsste die KDU übernommen werden, wenn sie zu hoch wäre. Aber normalerweise gäbe es dann ein Kostensenkungsverfahren ---> Zwang eine billigere Wohnung zu suchen. Dieses Kostensenkungsverfahren wurde ausgesetzt für die neuen Anträge jetzt.
 
KdU müssen anhand 67 SGB II bei Neuanträgen zwischen 1.3. und 30.6. für diesen Zeitraum auch in voller Höhe bei der AlG II-Berechnung berücksichtigt und gewährt werden, auch wenn diese unangemessen sind, oder!?

Was könnte der JC machen, wenn er wüsste, wo man arbeitet?
 
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