Muss jeder Kundenkontakt in verbis dokumentiert werden?

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London_Singapure

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Liebes Elo-forum,

ich habe ein wenig Stress mit meiner SB .
Sie hat mich ziemlich in die Mangel genommen (Telefon und "Online-Zusammenarbeit").
Nachdem ich diese Woche ein ziemlich ernüchterndes persönliches Gespräch mit ihr hatte, in der sie in keiner Weise auf mich einging und das dann am Schluss mit einer Maßnahmezuweisung endete, beschloss ich, meine Kontaktdaten löschen zu lassen (Check!), das Profil löschen zu lassen (geht nicht, aber die Aufhebung der über das Profil abgelaufene Online-Zusammenarbeit wurde entsprochen), einen Bewerbungskostenantrag zu stellen (Check! Eine Liste reicht), die Verbis Einträge anzufordern (Check!) und einen Widerspruch zu schreiben. Der läuft noch und ist wohl eher nicht durchsetzbar, wie mir hier schon einmal gesagt wurde.

Nun zu meiner Frage:
Ist es von Seiten der SB verpflichtend, bei jedem Kundenkontakt einen Verbis Eintrag zu erstellen?
Meine SB hat bisher bei jedem kleinsten Pups einen Eintrag erstellt, sogar als ihr einfiel, sie könnte mich ja auch mal ohne Telefontermin zwischendurch anrufen.

Nur von diesem katastrophalen Einzelgespräch, das eher einem Verhör glich und bei dem sie sich einiges notierte und an dessem Ende die Zuweisung stand ist kein Verbis -Eintrag in der zugeschickten Liste. Ich sollte sogar etwas unterschreiben, was ich nicht tat und habe das Formular, das ich unterschreiben sollte, einfach eingesteckt. Allein das hätte die Dame zu einem Roman im Verbis veranlasst.

Kann das sein? Hätte sie einen Eintrag machen müssen?

Liebe Grüße von
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
E
Auch nichts von Einschätzungs- oder Vermutungsermessen
Das angewendet Ergebnis dessen stünde, wenn, dann im Bewerberprofil auf der Registerkarte Handlungsbedarfe, unterteilt in diverse Kategorien. Du hast Anspruch auf fehlerfreie und pflichtgemässe Anwendung dessen. § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB 1. Sowas kann auch einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Wenn Dich die SB vor Zuweisung zum Gespräch vorladet, dann kann das gerade bei Massnahmen mit dann erst zu erfolgen Potenzialanalyse von Belang sein. Denn es gibt gesonderte Themen in jeder Massnahme dazu.
Und...
Was erhoffst du dir von dieser Frage?
Zu erfahren, ob die Dame einen Eintrag gemacht hatte und dieser nur nicht ausgedruckt wurde oder ob sie ihn in dem ganzen Chaos einfach vergessen hat, denn die Dame war nach der ganzen Aktion genau so kopflos wie ich.
Und ob sie denn dazu verpflichtet ist per Dienstanweisung einen Eintrag zu machen.
Steht doch oben.
 
Du hattest doch Verbis Einsicht oder eine Kopie dessen beantragt und bekommen, wieso stellst du dort nicht einfach noch mal die Frage, wieso es keinen Eintrag für den entsprechenden Tag gibt?

Es ist doch offensichtlich, dass für jeden Termin ein Eintrag, meist ein Zweizeiler gemacht wird.
 
Du hattest doch Verbis Einsicht oder eine Kopie dessen beantragt und bekommen, wieso stellst du dort nicht einfach noch mal die Frage, wieso es keinen Eintrag für den entsprechenden Tag gibt?
Oh sorry, dass ich gefragt habe. 🙄
Es hätte ja durchaus sein können, dass in diesem Forum eine fachkundige Person existiert, die dazu mehr weiß. Z.b. ob eine Dienstanweisung diesbezüglich existiert what ever.
Das würde meine Nachfrage auf ganz andere Beine stellen.
 
Ich möchte es nicht sagen, mache es aber trotzdem... 🙈

Dieses "sehr offensive Vorgehen" kommt mir verdammt bekannt vor... 😅

Zum eigentlichen Anliegen:

Ja, im Grunde wird für jeglichen Kundenkontakt ein Enzrag erstellt (Bzw geht automatisch über z.B. den Terminkalender).

Ob das jetzt bei einer "Anfrage" hilfreich ist oder nicht, lasse ich mal so stehen.

Nur so als Tipp am Rande:
Mal raus gehen, durchatmen, nochmals drüber nachdenken... Paula... 👌
 
Dieses "sehr offensive Vorgehen" kommt mir verdammt bekannt vor... 😅
Oh, lieben Dank für die moralische Unterstützung.


Ja, im Grunde wird für jeglichen Kundenkontakt ein Enzrag erstellt (Bzw geht automatisch über z.B. den Terminkalender).

Ob das jetzt bei einer "Anfrage" hilfreich ist oder nicht, lasse ich mal so stehen.
Ja, das denke ich mir auch und das hat ja Gnolf auch schon gemeint.
Ich schicke einfach noch einmal ein Fax, mit der Bitte die Unterlagen zu komplettieren und mir den fehlenden Eintrag nachträglich zuzusenden.
Mal gucken, was dann kommt...
 
Z.b. ob eine Dienstanweisung diesbezüglich existiert what ever. Das würde meine Nachfrage auf ganz andere Beine stellen.
wenn, dann als Weisung Kundenkontaktdichtekonzept (KKK). Such mal, ob die Deines JC im Internet veröffentlicht worden ist. Mir ist allgemein bekannt, daß qualifizierte persönliche oder telefonische Kundenkontakte (integrationsrelevant er Inhalt ist entscheidend) als Beratungsvermerke in Verbis dokumentiert werden sollen. Welche da bei Dir dazu zählen, das kann nur die SB entscheiden, analog zu der Weisung KKK Deines JC . Du hast aber Anspruch auf Aushändigung bzw. Ausstellung einer jeweiligen Kopie und Berichtigung oder Löschung bei unrichtigen Angaben darin. Nicht generell-einfach so. Weil dort auch Einträge zu Deinem Bedarf enthalten sein dürften, analog zu dem Einschätzungs-und Vermutungsermessen, was ein SB generell hat.
 
Kundenkontaktdichtekonzept (KKK). Such mal, ob die Deines JC im Internet veröffentlicht worden ist. Mir ist allgemein bekannt, daß qualifizierte persönliche oder telefonische Kundenkontakte (integrationsrelevant er Inhalt ist entscheidend) als Beratungsvermerke in Verbis
Vielen Dank!
Gefunden habe ich bzgl KKK und Verbis Beratungsvermerken nichts, jedoch andere interessante Infos!

Weil dort auch Einträge zu Deinem Bedarf enthalten sein dürften, analog zu dem Einschätzungs-und Vermutungsermessen, was ein SB generell hat.
Ich habe jetzt die Einträge mehrmals "untersucht". Da steht nichts von Bedarf. Auch nichts von Einschätzungs- oder Vermutungsermessen.
Das bedeutet fehlende Potentialanalyse?

Grund für die Maßnahme wäre die Ermittlung, warum die Arbeitgeber mich nicht wollen, quasi welche Vermittlungshemmnisse bestehen.
Aber ist das nicht falsch?
Ich meine, muss der SB nicht die Vermittlungshemmnisse eruieren und kann das nicht einfach an den MAT delegieren?
 
Diese Verbis Einträge sind nur eine Art dokumentation ohne (rechtlichen) relevanz. Das nützt dir eigentlich gar nichts, und dem SB wahrscheinlich auch nichts. Der kann da eintragen was er will. Das überprüft keiner.
Aber wenn es mal darauf ankommt, wird man dich eher an verbis einträge beurteilen. Auch wenn es Fantasie Eintragungen sind.
Der Bearbeiter kann da nichts falsch machen. Es eher eine Art Kontrolle ob ein Gespräch stattgefunden hat.

Mein Tipp: Ich habe es immer so gehandabt, dass du dir selbst ein Protokoll anfertigst bei jedem Kontakt. Thema, Inhalt, Datum, Teilnehmer, welche Unterlagen wurden ausgegeben/ausgetauscht, was erschien dir wichtig usw. Das machst du nur für dich und hat nur für dich relevanz.

Sollte es aber irgendwann notwendig sein, kannst du darauf zurückgreifen. In 4 Wochen oder 12 Wochen weiß man nämlich nicht mehr, was vorgefallen ist. Dann kannst du genau sagen dies und jenes. Während im Verbis Eintrag irgendwas steht.

Ich habe jetzt die Einträge mehrmals "untersucht". Da steht nichts von Bedarf.
Wie gesagt, das muss da auch nicht stehen oder nicht mit deinen Worten.
Vielleicht steht da einfach nur mangelnde X Kenntnisse, Förderbedarf o.ä. wenn da überhaupt was steht.
 
Vielleicht steht da einfach nur mangelnde X Kenntnisse, Förderbedarf o.ä. wenn da überhaupt was steht.
Da steht oft der Hinweis auf die e-Akte.
Ansonsten noch meine ellenlangen "Bettelbriefe" auf Ausstellung eines Bildungsgutscheins, die ich ihr per Email geschrieben habe, mit dem Hinweis, "nicht möglich" oder "wird nicht entsprochen".

Ich hab den Eindruck, die zieht ihren Stiefel durch, ohne überhaupt jemals auf mich eingegangen zu sein. Wozu braucht die mich dann überhaupt? Die Zuweisungen kann die auch mit der Post schicken, da braucht es noch nicht einmal ein persönliches Gespräch.
 
Auch nichts von Einschätzungs- oder Vermutungsermessen
Das angewendet Ergebnis dessen stünde, wenn, dann im Bewerberprofil auf der Registerkarte Handlungsbedarfe, unterteilt in diverse Kategorien. Du hast Anspruch auf fehlerfreie und pflichtgemässe Anwendung dessen. § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB 1. Sowas kann auch einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Wenn Dich die SB vor Zuweisung zum Gespräch vorladet, dann kann das gerade bei Massnahmen mit dann erst zu erfolgen Potenzialanalyse von Belang sein. Denn es gibt gesonderte Themen in jeder Massnahme dazu.
Und die SB muss dem Träger ja irgendeinen möglichen Handlungsbedarf zur Zuweisung nennen. Den könntest vom Träger zur Einsichtnahme beantragen. Die SB kann auch nur die Potentialanalyse allein von Trägern durchführen lassen. Längstens dauert das dann 14 Tage. Soviel Zeit hat keine SB und auch gar nicht die psychologische Ausbildung. Es gibt Jobcenter, die lagern die Potentialanalyse ganz an Träger aus. Und stellen dem dann eine Schnittstelle zu Verbis zur Verfügung, die der ausfüllt und dem JC dann übermittelt. JC Koblenz handelt so, beispielsweise, bei jedem Neukunden.
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Eventuell soll der Träger ja nur bestätigen, was bereits vermutet wurde und dem Amt mitteilen, was man sonst noch für nette Maßnahmen hätte, um diese abzubauen.
 
Natürlich vor Unterschrift, wenn überhaupt. Wenn und falls diese Hemmnisse einen Bedarf darstellen, den diese Massnahme beseitigen oder neutralisieren soll, der Konzeption entsprechend, dann ja. Was nicht zwangsläufig Fakt sein muss, sondern auch nur der Vermutung der SB entsprungen sein könnte. Denn die meisten SB müssen Massnahmen befüllen-den geforderten Kennzahlen nach. Denn JC unterliegen dem Wettbewerb. STICHWORT: Kennzahlen Tool. Google mal. Bei Sgb2 . Info solltest Du fündig werden. Ich sehe jetzt erst, daß ist eine ALG I Massnahme? Wenn, dann orientiert sich die SB noch stärker an Deiner stärkeren Verpflichtung zur Teilnahme - sofern auch da ein Bedarf Deinerseits bestünde und die Massnahme geeignet erscheint, Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
 
Ich schicke einfach noch einmal ein Fax, mit der Bitte die Unterlagen zu komplettieren und mir den fehlenden Eintrag nachträglich zuzusenden.
Mal gucken, was dann kommt..
Das ist prinzipiell eine gute Idee, dann würdest du auch aus der Antwort ersehen was für eine Haltung sie dazu hat. Und sie merkt dass man ihr auf die Finger schaut

Aber wenn es mal darauf ankommt, wird man dich eher an verbis einträge beurteilen. Auch wenn es Fantasie Eintragungen sind.
Und weil das so ist,...
Ist das hier
Der Bearbeiter kann da nichts falsch machen. Es eher eine Art Kontrolle ob ein Gespräch stattgefunden hat.
Nicht ganz richtig! Logisch, oder?

Mein Tipp: Ich habe es immer so gehandabt, dass du dir selbst ein Protokoll anfertigst bei jedem Kontakt.
Das ist prinzipiell immer eine gute Idee!

Ansonsten noch meine ellenlangen "Bettelbriefe" auf Ausstellung eines Bildungsgutscheins, die ich ihr per Email geschrieben habe, mit dem Hinweis, "nicht möglich" oder "wird nicht entsprochen".
Was strebst du denn an und gibt es eine Begründung warum dem nicht entsprochen wurde


Nö, das kann und soll wohl in der Maßnahme stattfinden.
Nein! Die Zuweisung zu einer Maßnahme muss fundiert sein und auch irgendwo einen Grund haben...

Du hast Anspruch auf fehlerfreie und pflichtgemässe Anwendung dessen. § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB 1. Sowas kann auch einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden
So ist es!

Bevor ich (am Montag oder Dienstag) unterschreibe?
Ich dachte, irgendwo einen Paragraphen gelesen zu haben, dass die Erfassung von evtl vorhandenen Vermittlungshemmnissen nicht an den Träger delegiert werden darf.
Die Vermittlungshemmnisse müssen schon offensichtlich sein. Sonst könnte man ja jeden leistungsberechtigten Bürger mit irgendetwas brandmarken...

Es gibt auch Leute, die z. B. akademische Grade haben, sich super toll bewerben, aber noch nicht mal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, aber dann plötzlich, weil dem Sachbearbeiter nichts anderes mehr einfällt, zu einem Coaching geschickt werden, um "Vermittlungshemmnisse" zu beseitigen.
Wenn ich noch nicht mal einen Vorstellungstermin hatte, wieso habe ich dann ein Hemmnis? Woran macht sich das fest?

Das ist ja wohl das gute Recht von jedem, das zu hinterfragen. Würde ich immer nur schriftlich machen, "aufgrund welcher Vermittlungshemmnisse sehen Sie hier den Bedarf einer derartigen Maßnahme" und das bitte ganz konkret!

Bevor ich (am Montag oder Dienstag) unterschreibe?
Was bitteschön sollst du denn unterschreiben? Stell das doch mal anonymisiert hier rein
 
Auch ins Blaue hinein geraten müssen die Antworten schon stimmig sein. Das liegt in unserer Verantwortung. In der Verantwortung des Fragenden liegt, wie korrekt er seine Fragen stellt und seine Situation schildert.

Darum die Nachfrage
Was bitteschön sollst du denn unterschreiben? Stell das doch mal anonymisiert hier rein
 
Was strebst du denn an und gibt es eine Begründung warum dem nicht entsprochen wurde
Eine 4wöchige Schulung "Bewerbung auf Englisch", nachdem eine IHK Schulung als Aufstiegsfortbildung nicht genehmigt wurde.
Sie meinte, ich könnte schon sehr gut Englisch und diese 4wöchige Schulung sei zu überdimensioniert.
Die hat halt ihre Vorgaben im Kopf, wahrscheinlich muss sie irgendwelche Kurse vollkriegen, da stört so etwas nur.

Was bitteschön sollst du denn unterschreiben? Stell das doch mal anonymisiert hier rein
Ich habe bisher nur die Maßnahmezuweisung in einem anderen Thread hochgeladen.
Montag muss ich mich beim Maßnahmeträger vorstellen.
Wenn ich die Feststellung der Vermittlungshemmnisse beim Träger schriftlich anfordere, kann ich noch Zeit schinden, vielleicht ist mein Widerspruch ja doch nicht so hoffnungslos...
 
Und noch mal die Frage was glaubst du dass du unterschreiben musst?
Den Maßnahmevertrag beim Träger.
Moment, ich lade hier noch einmal hoch.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Bitteschön und ganz ganz lieben Dank für die Infos!
 

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Ich habe inzwischen dein Thema gefunden und gelesen und nehme mal ein paar Zitate daraus hier hinein. Prinzipiell ist es natürlich nicht günstig wenn man zwei Themen nebeneinander aufmacht. Vielleicht kann die Redaktion das irgendwie zusammen friemeln oder das andere beenden.

Vor ein paar Jahren schien das alles kein Problem, aber aktuell habe ich den Eindruck, dass die pot. Arbeitgeber schon abwinken, wenn sie mein Alter sehen.
So ging es mir genauso nachdem Betriebsschluss als ich gerade über die 50 gehüpft bin...

AU bin ich nicht, habe aber gesundheitliche Probleme, die andere als "schwerkrank" bezeichnen würden und die nach Ansicht der Medizin nur mit Gift zu behandeln ist
Das wäre eine Möglichkeit, sich mal dem Thema zu widmen und dich arbeitsunfähig krankschreiben zu lassen und verschiedene Fachärzte aufzusuchen.

Deshalb traue ich mich nicht einmal zum Arzt- es gab schon Fälle, da wurde Leuten die Behandlung....
Das musst du ja nicht, schon gar nicht musst du an die große Glocke hängen bei der AfA ob und welche Medikamente oder Therapien du nimmst oder auch nicht nimmst...

Ganz ehrlich, am liebsten hätte ich vor all diesem Mist meine Ruhe
Das wäre dann erst einmal der Weg. Als ich erkannt hatte damals, dass man schon aufgrund seines Alters gar keine Vorstellungstermine bekam und keine Chance trotz qualifizierter Bewerbungen und berufliche Hintergrund, habe ich mich meinen schwelenden Erkrankungen intensiv gewidmet und bin dann auch erst einmal über mehrere Monate der Krankenkasse zur Last gefallen :)

Sechs Wochen lang muss die Agentur für Arbeit noch zahlen, wenn du eine Krankmeldung hast, danach bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse, die Höhe ist in etwa gleich. Irgendwann fängt die Krankenkasse an zu quengeln und möchte dich dann in eine Reha schicken... Nun, das kann man abwarten. Wenn du dann laufende Behandlungen hast beim Arzt erübrigt sich zunächst einmal dann ein abschließendes Gutachten über den MDK .

Sorry, aber das musste mal raus.
Fast habe ich geglaubt meine ganze Geschichte zu lesen... Nur dass ich noch wesentlich mehr unerfreuliche Begegnungen der dritten Art hatte mit verschiedenen Herrschaften auf der Arbeitsagentur und der Krankenkasse
Kann man aber alles in den Griff kriegen.

Und mich einfach dran gewöhnen, angelogen zu werden und von der SB gesagt zu bekommen, sie hätte Auflagen, die sie zu erfüllen habe. Dass ich dann die Erfüllungsgehilfin ihrer Arbeitsaufträge sein soll, das ärgert mich.
Ja das habe ich auch einmal zuhören bekommen.
Fast hätte meine SB dabei geweint wie sie doch unter Druck steht und wie sehr sie es bedauert diesen weitergeben zu müssen.

.... fast hätte ich auch eine Träne verdrückt... Aber auch nur fast - ich habe ihr dann gesagt, dass es mir mega leid tut und sie mein volles Mitgefühl hat, aber es sei mir sch.. eiß.. egal

Technisch stand ich dann vor "Wartungsarbeiten", "Sie haben nicht die Berechtigung zum Zugriff", "Oops, die Seite ist leider nicht verfügbar" (Tatsache! 🤣😂) und ähnliche Scherze, was dann noch mehr Stress verursacht hat.
Oh, das haben wir jetzt in Bezug auf neue Jobsuche meines Gatten nach einer längeren Auszeit. Oftmals mehrmals am Tag stehen wir vor dem gezogenen Stecker und dem Oooops 🤬

Den Maßnahmevertrag beim Träger.
Moment, ich lade hier noch einmal hoch.

Und genau das musst du nämlich nicht unterschreiben. Du hättest noch ein bisschen tiefer in das Schwarmwissen dieses Forums eintauchen müssen, dann wüsstest du, dass es in Deutschland die Vertragsfreiheit gibt und dich niemand zu irgendeiner Unterschrift zwingen kann. 😉

Dabei darfst du, gerade im Bezug auf ALG1 , nicht prinzipiell "unwillig" erscheinen, eine passende Maßnahme anzutreten, Betonung auf passend, aber man kann darauf beharren, dass man vom Arbeitsamt geschickt wird (oder auch vom JOBCENTER) und keinen weiteren Vertrag mit irgendwelchen "Fremdfirmen" eingehen möchte.

Man soll dir das Wissen ohne einen Vertrag vermitteln!

Damit tun sich 99% aller Maßnahmeträger schwer, denn die benötigen einen Vertrag 😉

Wenn man prinzipiell vorgibt, dass man für eine passende Maßnahme aufgeschlossen ist, aber nicht mit irgendwelchen "Firmen" Verträge schließen möchte, dann gilt das nicht als Verweigerung der Maßnahme oder Nicht antritt, wenn der Maßnahmeträger dich dann bedauerlicherweise nach Hause schicken muss.

In deinem konkreten Falle würde ich persönlich nun hingehen und mir vom Maßnahmeträger genau erklären lassen, was er für dich tun kann, ihn auf deine angeblichen Vermittlungshemmnisse ansprechen, die du nicht kennst... er möge dir doch da mitteilen, was der Auftraggeber Arbeitsagentur ihm da vermittelt hat und dass du prinzipiell aufgeschlossen bist, sollte es ein Einsehen geben, dass Du tatsächlich "Vermittlungshemmnisse" hast (außer dem Alter) 😁, aber einen Vertrag nicht unterschreiben möchtest, da du schließlich mit der Arbeitsagentur "unter Vertrag" stehst und ist deren Sache ist wenn sie die Leute irgendwohin schicken wollen.

Und das im übrigen, weil du der Meinung bist, dass du da falsch bist in dieser Maßnahme, ein Widerspruchsverfahren läuft, dessen Ergebnis noch abgewartet werden solle.

Du würdest aber "gerne" jetzt an der Maßnahme teilnehmen, falls er nicht auch der Meinung ist dass das für dich die verkehrte Zuweisung ist , nur eine Unterschrift auf einem Vertrag gibt es nicht.

Da es immer wieder ein Hickhack gibt, ob eine Zuweisung nun ein Verwaltungsakt ist oder nicht, kann das mitunter etwas knifflig werden. Wird die Zuweisung als Verwaltungsakt gewertet, muss man trotz laufendem Widerspruch erst einmal zu so einer Maßnahme hin.

Wahrscheinlich wirst du aber erst mit dem Widerspruchsbescheid erfahren, ob es überhaupt eine Zuweisung mit Verwaltungsakt Charakter war, wo man einen Widerspruch einreichen kann, oder eben nicht.
Daher lieber die Bereitschaft zur Teilnahme signalisieren, halt ohne Unterschrift und nur so lange, bis sich das geklärt hat mit dem Widerspruch , es bleibt dir natürlich unbenommen, auf deine Erkrankung Rücksicht zu nehmen und zu gegebener Zeit dann eine längerfristige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.....
 
Wahrscheinlich wirst du aber erst mit dem Widerspruchsbescheid erfahren, ob es überhaupt eine Zuweisung mit Verwaltungsakt Charakter war,
Auf Seite 3 steht "gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen".
Kann man wegen der geknickten Ecke nicht so gut lesen. 😅

Ich bin ja nicht prinzipiell gegen Maßnahmen.
Ich will nur nicht gezwungen werden, meine persönlichen Umstände auf den Seziertisch von Amateurpsychologen zu legen.

Das tut wirklich gut, auch deine Erfahrungen zu lesen. Du bist schon tough. Danke! Vielleicht gehe ich am Montag doch erst einmal zum Arzt.
Vielleicht bekomme ich ja von der Krankenkasse die Genehmigung für eine Behandlung in einem ganzheitlichen Krankenhaus.
 
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