Muss ich zur Identitätsprüfung erscheinen, wenn mein Nachfolgeantrag bereits bewilligt ist? (Frage zu Corona-Bestimmungen)

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keinfisch

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Hallo erstmal, bin neu hier.
Hoffe dass meine Frage im richtigen Unterforum gelandet ist...

Ich habe ein Schreiben zur "Nachholung der Identitätsprüfung"
für meinen ALG II-Folgeantrag aufgrund der Corona-Bestimmungen erhalten
(den Erstantrag hatte ich im März online gestellt, wurde für ein halbes Jahr bewilligt).

Heute habe ich aber die Bewilligung meines Folgeantrags erhalten,
in dem nichts von "vorbehaltlich einer Identitätsprüfung" o.Ä. steht.

Muss ich trotzdem zu der Identitätsprüfung erscheinen?
 

Seepferdchen 2010

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Guten Tag keinfisch und




Moderation Themenüberschrift:

Hallo ,

Ich möchte dir Forenregel 11 in Erinnerung bringen, immer eine aussagekräftige Überschrift für neue Themen zu erstellen.
Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage, die sich auch auf den Inhalt deines Erstpostings, bzw. dein Anliegen bezieht, soviel Zeit sollte sein.
Ergänzend verlinke ich auf Forenregel #11 und den Hinweis der Administration dazu...

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Frage zur Identitätsprüfung (Corona)
 
E

ExUser 3363

Gast
Muss ich trotzdem zu der Identitätsprüfung erscheinen?

Das hätte bei der Antragstellung (Pass vorlegen) passieren müssen, konnte wegen der
Corona-Kriese jedoch noch nicht und wird nun nachgeholt..

Kommst Du dem nicht nach, könnte SB salopp gesagt die Leistungen einstellen, weil
"Die Identifizierung des Antragstellers Voraussetzung ist, um Leistungen zu beziehen"
 
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