Hallo erstmal, bin neu hier. 
Hoffe dass meine Frage im richtigen Unterforum gelandet ist...
Ich habe ein Schreiben zur "Nachholung der Identitätsprüfung"
für meinen ALG II -Folgeantrag aufgrund der Corona-Bestimmungen erhalten
(den Erstantrag hatte ich im März online gestellt, wurde für ein halbes Jahr bewilligt).
Heute habe ich aber die Bewilligung meines Folgeantrags erhalten,
in dem nichts von "vorbehaltlich einer Identitätsprüfung" o.Ä. steht.
Muss ich trotzdem zu der Identitätsprüfung erscheinen?
Hoffe dass meine Frage im richtigen Unterforum gelandet ist...
Ich habe ein Schreiben zur "Nachholung der Identitätsprüfung"
für meinen ALG II -Folgeantrag aufgrund der Corona-Bestimmungen erhalten
(den Erstantrag hatte ich im März online gestellt, wurde für ein halbes Jahr bewilligt).
Heute habe ich aber die Bewilligung meines Folgeantrags erhalten,
in dem nichts von "vorbehaltlich einer Identitätsprüfung" o.Ä. steht.
Muss ich trotzdem zu der Identitätsprüfung erscheinen?