Ich mache mal einen eigenen Thread für dieses Thema. Es geht um das Fernbleiben von SB und LE Vorladungen im JC.
Erst mal bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob ich so etwas nachträglich einreichen kann oder muss, oder wie ich das vorläufig bewerkstelligen sollte. Bei den Vorladungen ist ja auf der zweiten Seite ein Formular zum Ausfüllen, warum man fernbleibt. Ich weiss nicht, ob “Arzttermin” schreiben da reicht. Und ein Attest könnte ich ja nicht bevor ich meinen Arzttermin gehabt habe einreichen.
Ich hab am Samstag Mittag Post bekommen, am Montag Morgen beim SB zu erscheinen. Diesen Termin kann ich auf keinen Fall wahrnehmen, da ich zur gleichen Uhrzeit einen Arzttermin habe. Das könnte ich mir attestieren lassen... Im Nachhinein, wegen Terminüberschneidung. Meine Sorge ist jetzt natürlich eine baldige oder zukünftige Leistungskürzung, welche ja in der Vorladung auch angekündigt wird. Ob es reicht, nach dem Termin ein Attest einzureichen, oder ob mir dann eine Kürzung droht, weiss ich nicht.
Ich bin auch in wöchentlicher Therapie. Von Ärzten könnte ich mir ein Attest stempeln lassen. Von meiner Psychologin nicht. Die hat sich bis jetzt auch quer gestellt, mir bei JC Angelegenheiten zu helfen. Aber meine Therapie ist doch auch eine medizinische Leistung?! Ich kann meine Therapietermine nicht verschieben, nur absagen. Da muss ich mich ja nach dem Kalender meiner Psychologin richten. Das Ergebnis wäre also, meine Autismustherapie je nach Überschneidung auf Eis zu legen und dann noch nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt zu bekommen?
Erst mal bin ich mir überhaupt nicht sicher, ob ich so etwas nachträglich einreichen kann oder muss, oder wie ich das vorläufig bewerkstelligen sollte. Bei den Vorladungen ist ja auf der zweiten Seite ein Formular zum Ausfüllen, warum man fernbleibt. Ich weiss nicht, ob “Arzttermin” schreiben da reicht. Und ein Attest könnte ich ja nicht bevor ich meinen Arzttermin gehabt habe einreichen.
Ich hab am Samstag Mittag Post bekommen, am Montag Morgen beim SB zu erscheinen. Diesen Termin kann ich auf keinen Fall wahrnehmen, da ich zur gleichen Uhrzeit einen Arzttermin habe. Das könnte ich mir attestieren lassen... Im Nachhinein, wegen Terminüberschneidung. Meine Sorge ist jetzt natürlich eine baldige oder zukünftige Leistungskürzung, welche ja in der Vorladung auch angekündigt wird. Ob es reicht, nach dem Termin ein Attest einzureichen, oder ob mir dann eine Kürzung droht, weiss ich nicht.
Ich bin auch in wöchentlicher Therapie. Von Ärzten könnte ich mir ein Attest stempeln lassen. Von meiner Psychologin nicht. Die hat sich bis jetzt auch quer gestellt, mir bei JC Angelegenheiten zu helfen. Aber meine Therapie ist doch auch eine medizinische Leistung?! Ich kann meine Therapietermine nicht verschieben, nur absagen. Da muss ich mich ja nach dem Kalender meiner Psychologin richten. Das Ergebnis wäre also, meine Autismustherapie je nach Überschneidung auf Eis zu legen und dann noch nicht wahrgenommene Termine in Rechnung gestellt zu bekommen?