Spiegelsaal
Elo-User*in
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Da ich nicht erst einen neuen Thread aufmachen wollte, kommt es hier rein.
Nun zu meiner Frage: Kann man trotz Schonvermögen, welches man auf dem Konto hat, dazu angehalten werden, erst von diesem zu leben, wenn zum Beispiel ein Weiterbewilligungsantrag bis Ende des Monats noch nicht bearbeitet ist, weil man erst noch durch den Brief "Aufforderung zur Mitwirkungspflicht" z.B. aktuelle Kontoauszüge hinschicken soll?
Nun zu meiner Frage: Kann man trotz Schonvermögen, welches man auf dem Konto hat, dazu angehalten werden, erst von diesem zu leben, wenn zum Beispiel ein Weiterbewilligungsantrag bis Ende des Monats noch nicht bearbeitet ist, weil man erst noch durch den Brief "Aufforderung zur Mitwirkungspflicht" z.B. aktuelle Kontoauszüge hinschicken soll?