Hallo liebes ELO-Forum,
Seit einigen Wochen beschäftigt mich eine Frage bei der ich gern eure Meinung hören würde. Zusätzlich habe ich kürzlich etwas aufgeschnappt und würd dazu gern Klarheit haben, aber dazu später.
Die Sachlage ist das ich seit einigen Monaten aufgrund psychologischer Erkrankung AU bin.
Dies ist natürlich ordnungsgemäß gemeldet und wird fristgerecht verlängert.
Laut meiner EGV bin ich dazu verpflichtet mich monatlich zu bewerben (4 Bewerbungen an der Zahl sind mindestens gefordert) und über diese ist monatlich Auskunft zu geben was ich schriftlich bei meiner SB mache da ich dies mit Ihr so vereinbart habe.
Nun ist die Frage, meine AU wird bis auf weiteres noch viele Monate anhalten da ein Therapieplatz noch gesucht wird und auch die ausstehende Therapie viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich las aber das AU kein Grund ist keine Bewerbungen zu schreiben, was ich soweit nachvollziehen kann.
Dennoch wird mich ja niemand einstellen wollen wenn mein gesundheitlicher Status "AU bis auf weiteres" lautet. Wer stellt schon jemanden ein der 100% die nächsten Monate AU ist?
Somit empfinde ich es als sehr belastend mich dennoch bewerben zu müssen. Das ganze fühlt sich an wie eine pure Zeitverschwendung und aufgrund diverser Termine und Stress habe ich von Zeit nicht viel zu verschwenden über.
Ergibt es überhaupt Sinn das ich mich aktuell bewerben muss? Kann/sollte man das nicht umgehen können? Ich fühle mich auch den Firmen gegenüber dumm das ich mich in meiner Position bei ihnen bewerben muss.
Bonus Frage (was ich aufgeschnappt habe):
In meiner EGV steht etwas von "das Amt muss mich unterstützen solang auch ich Leistung erbringe" (u.a. in Bezug auf Bewerbungen).
Das Amt schickt mir seit vielen Monaten (noch bevor das mit meiner AU los ging) keine Jobvorschläge mehr. Ich habe mich mit einem Freund unterhalten der ebenfalls ALG2 bezieht und dieser meint "Ja denen sind die Vorschläge ausgegangen".
Nun habe ich gehört das Leistung meiner seits Teils ebenfalls erliegen darf wenn das JC mich nicht mit angeboten unterstützt??? Das klingt für mich sehr fraglich weshalb ich hier gern mal euer Wissen befragen würde.
Danke für eure Antworten.
Grüße: Sanrasaa
Seit einigen Wochen beschäftigt mich eine Frage bei der ich gern eure Meinung hören würde. Zusätzlich habe ich kürzlich etwas aufgeschnappt und würd dazu gern Klarheit haben, aber dazu später.
Die Sachlage ist das ich seit einigen Monaten aufgrund psychologischer Erkrankung AU bin.
Dies ist natürlich ordnungsgemäß gemeldet und wird fristgerecht verlängert.
Laut meiner EGV bin ich dazu verpflichtet mich monatlich zu bewerben (4 Bewerbungen an der Zahl sind mindestens gefordert) und über diese ist monatlich Auskunft zu geben was ich schriftlich bei meiner SB mache da ich dies mit Ihr so vereinbart habe.
Nun ist die Frage, meine AU wird bis auf weiteres noch viele Monate anhalten da ein Therapieplatz noch gesucht wird und auch die ausstehende Therapie viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Ich las aber das AU kein Grund ist keine Bewerbungen zu schreiben, was ich soweit nachvollziehen kann.
Dennoch wird mich ja niemand einstellen wollen wenn mein gesundheitlicher Status "AU bis auf weiteres" lautet. Wer stellt schon jemanden ein der 100% die nächsten Monate AU ist?
Somit empfinde ich es als sehr belastend mich dennoch bewerben zu müssen. Das ganze fühlt sich an wie eine pure Zeitverschwendung und aufgrund diverser Termine und Stress habe ich von Zeit nicht viel zu verschwenden über.
Ergibt es überhaupt Sinn das ich mich aktuell bewerben muss? Kann/sollte man das nicht umgehen können? Ich fühle mich auch den Firmen gegenüber dumm das ich mich in meiner Position bei ihnen bewerben muss.
Bonus Frage (was ich aufgeschnappt habe):
In meiner EGV steht etwas von "das Amt muss mich unterstützen solang auch ich Leistung erbringe" (u.a. in Bezug auf Bewerbungen).
Das Amt schickt mir seit vielen Monaten (noch bevor das mit meiner AU los ging) keine Jobvorschläge mehr. Ich habe mich mit einem Freund unterhalten der ebenfalls ALG2 bezieht und dieser meint "Ja denen sind die Vorschläge ausgegangen".
Nun habe ich gehört das Leistung meiner seits Teils ebenfalls erliegen darf wenn das JC mich nicht mit angeboten unterstützt??? Das klingt für mich sehr fraglich weshalb ich hier gern mal euer Wissen befragen würde.
Danke für eure Antworten.
Grüße: Sanrasaa