Muß ich Rückfordeungen von ALG2-Leistungen fürchten, weil ich den Wechsel einer Mitbewohnerin in der Wohngemeinschaft nicht gemeldet habe?

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PeterPanBerlin

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Folgendes Problem,

ich lebe seit 3 Jahren von ALG2.

Ich wohne in einer WG mit einer Dame zusammen, welche ganz normal arbeitet.

Ich bekomme seitdem den normalen ALG2 Satz + die Hälfte der Wohnung bezahlt.

Alles kein Problem, das JobCenter hatte nie daran gezweifelt das es KEINE Bedarfsgemeinschaft ist.

Vor 2 Jahren ist diese Dame allerdings ausgezogen und anstatt ihr ist eine andere Frau eingezogen. Auch diese hat BISHER noch nie Leistungen von der ARGE oder dem JobCenter bezogen. Allerdings habe ich dem JobCenter nie den Wechsel angezeigt...

Nun ist meine Mitbewohnerin durch Corona selbst in die Lage geraten wo sie ALG2 beantragen muss.

Wenn Sie das tut, wird anhand ihrer Meldebescheinigung sichtbar das sie bereits seit 2 Jahren in meiner Wohnung lebt.


Ich habe jetzt wohl ein Problem was ich schlecht erklären kann und welches mir mit Sicherheit richtig Ärger einhandeln könnte, oder?
 

PeterPanBerlin

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Hallo Seepferdchen 2010,

ich bin seit über 12 Jahren der Hauptmieter. Seit 5 Jahren beziehe ich ALG2 und seit 4 Jahren habe ich ganz offiziell eine Untermieterin...

Nur hat sich diese eben vor 2 Jahren geändert... Selbe Konditionen, genau die Hälfte aller Kosten. Aus diesem Grund wurden mir die BKAs auch nur hälftig ausgezahlt.

Die erste Untermieterin hatte nie ALG2 bezogen und die zweite wollte es jetzt gern beantragen.


Vielen Dank für deine Hilfe
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @PeterPanBerlin

Nur hat sich diese eben vor 2 Jahren geändert... Selbe Konditionen, genau die Hälfte aller Kosten. Aus diesem Grund wurden mir die BKAs auch nur hälftig ausgezahlt.

Welcher Zeitraum liegt denn zwischen den beiden Untermietsverträgen?

Und so wie ich dich verstehe hast du auch beim Untermieterwechsel nur anteilig deine Miete bekommen,richtig?

Aus diesem Grund wurden mir die BKAs auch nur hälftig ausgezahlt.

Damit meinst du die Betriebkostenabrechnung, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:

axellino

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Ich habe jetzt wohl ein Problem was ich schlecht erklären kann und welches mir mit Sicherheit richtig Ärger einhandeln könnte, oder?

Das eine ist, zu einer Überzahlung an dich sollte es ja eigentlich erstmal nicht gekommen sein und ich wüsste jetzt nicht, das es zu deinen Mitwirkungspflichten gehört, den Wechsel deines Vertragspartners und somit des Untermieters, deinen Leistungsträger umgehend mitzuteilen hättest.

Das andere ist aber, welche Angaben mussten und hast Du in den jeweiligen Weiterbewilligungsanträgen in diesen Zusammenhang gemacht und ist die neue Untermieterin auch nur eine reine Untermieterin mit der auch getrennt gewirtschaftet wurde, so das dein Leistungsträger hier auch keine Zweifel haben könnte, das ihr keine gem. Bedarfsgemeinschaft bildet und in der Vergangenheit auch nicht gebildet habt.
 

PeterPanBerlin

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@Seepferdchen 2010
Der erste Untermietsvertrag ging bis 01.2019 und ab 02.2019 zog die neue Untermieterin ein...
Der Untermietsvertrag lief immer genau auf die Hälfte aller Kosten und das wusste das Amt auch.

Ich habe lediglich dem Amt nicht mitgeteilt das ich ab 02.2019 eine andere Untermieterin habe. Ich habe sogar im Februar 2020 mitgeteilt das sich nichts geändert hat und namentlich die Alte Mitbewohnerin erwähnt. (Auf Deutsch = Ich habe gelogen)

BKA = Betriebskostenabrechnung

@axellino
Richtig, eine Überzahlung gab es nie!

Und ich habe nachweislich (Facebook etc...) seit 5 Jahren eine Partnerin, welche allein lebt... Also keine der beiden WG-Bewohnerinnen.

Leider habe ich in 2020 bereits mitgeteilt das ich immer noch mit der Untermieterin ...... in einer WG lebe. Das war gelogen und richtig blöd.

Meine Wohnung hat 2 Etagen und in jeder Etage einen eigenen Eingang, es ist definitiv eine WG


Dankeschön für eure Hilfe
 

Mobbel

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Ich sehe hier ebenfalls kein Problem, was dir beim Jobcenter auf die Füße fallen könnte. Am Ende sind die Geldlichen Sachen gleich geblieben und es gab damit keine Änderung die sich darauf auswirkt.

Wer deine "Mieterin" ist kann den Jobcenter am Ende vollkommen egal sein, es ist wichtig das du hier die Einkünfte daraus angibst und das hast du ja getan.
 
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