Muß ich nach einem Vermittlungsvorschlag einer Zeitarbeitsfirma meine Einwilligung zur Datenweitergabe geben?

Leser in diesem Thema...

Chartrand

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
9 Dez 2016
Beiträge
45
Bewertungen
6
Moin zusammen,

ich bekomme ALG 2 und habe letzte Woche von meinem Sachbearbeiter einen Vermittlungsvorschlag für eine Zeitarbeitsfirma bekommen. Es ist eine sehr große und bekannte Zeitarbeitsfirma und grundsätzlich habe ich auch Interesse an der Stelle. Auch Zeitarbeit ist für mich okay.

Allerdings habe ich von der Firma gestern eine Antwort bekommen, mit der Bitte, meine Einwilligung zur Datenweitergabe zu erteilen. Die soll ich unterschreiben.

Wie gesagt, ich habe kein Problem mit Zeitarbeit - und würde sogar gerne die Stelle haben - aber andererseits bin ich ein Mensch, der ein ungutes Gefühl dabei hat, wenn seine personenbezogenen Daten an x-beliebige Unternehmen weitergegeben werden. Schon gar nicht mit Name, Telefonnummer usw.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Einerseits finde ich die Stelle interessant, andererseits möchte ich meine Daten nicht einfach so freigeben. Allerdings war dies ein Vermittlungsvorschlag, also muss ich doch quasi einwilligen, oder?

Was denkt ihr, sollte ich tun?
 

Sonne11

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2015
Beiträge
1.518
Bewertungen
3.702
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

..einen Vermittlungsvorschlag ....bekommen.
.... Einwilligung zur Datenweitergabe zu erteilen. Die soll ich unterschreiben....... an x-beliebige Unternehmen weitergegeben werden. Schon gar nicht mit Name, Telefonnummer usw..... Allerdings war dies ein Vermittlungsvorschlag, also muss ich doch quasi einwilligen, oder?
Ich versuche Dir etwas auf die Sprünge zu helfen. :icon_mrgreen: Es gibt einen VV mit einer konkreten Stelle. Diese Stelle möchtest Du. (ist okay, ZAF für sich auszunutzen, wenn man das will) Es wird Datenfreigabe verlangt. Wir sehen hier den Text nicht, ob dieser allgemein gehalten ist oder konkret. Also erlaubt man die Datenweitergabe für den konkreten AG aus dem VV mit der Ref Nr. ....... und für keine anderen Stellen und Dritte, die Dir unbekannt sind.

Kopiere Dir aber unbedingt Deinen Brief/Text als Nachweis! Denn wenn ZAF mit einer Fake-Stelle geködert hat und es nun nicht klappt, weil DU nicht dumm bist, werden die unter Tränen petzten, dass Du böse warst und alles verhindert hast und nicht erlauben wolltest, aber die müssen es und ...schluchz, schluchz...Verstehst? Und so hast Du einen Nachweis nichts verhindert zu haben. Und nicht vergessen den Betrieb dann im AV zu verlangen! Ja, ganz wichtig! Sonst endet die Freude nach einem Tag, oder schon früher weil alles nur Fake! :biggrin:
 

Chartrand

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
9 Dez 2016
Beiträge
45
Bewertungen
6
AW: Datenverarbeitung bei ZAF


Danke für deine Antwort.

Allerdings soll ich keinen eigenen Text verfassen, um zur Verarbeitung meiner Daten einzuwilligen, sondern ich soll ein Formular ausfüllen.

Dieses Formular enthält u.a. folgende Sätze:

___

"... werden Ihre Bewerbungsdaten bis zum Erhalt einer gegenteiligen Weisung von Ihnen erhoben und für die Vermittlung geeigneter Angebote verarbeitet und genutzt."

"Dies umfasst auch die Übermittlung ... der persönlichen Daten an interessierte Unternehmen."

"... sind im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses auch die im Personaldienstleistungsbereich tätigen Verbundunternehmen der XY GmbH in die Vermittlung eingeschaltet, die zu diesem Zweck Zugriff auf Ihre Daten erhalten."

"Darüber hinaus werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben; es sei denn, dass wir hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind oder dass Sie dies selbst bestimmen."

"Durch die vorliegende Einwillung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten - einschließlich etwaiger besonderer personenbezogenen Daten - von der XY GmbH und ihren Verbundunternehmen im Rahmen unseres Auswahlverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen."

___

Unten stehen dann noch Felder, die ich ausfüllen muss: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse ... und dann natürlich noch ein Feld für die Unterschrift.

Von daher bin ich unsicher, wie genau ich jetzt verdeutlichen soll, dass ich meine Daten lediglich für diese eine Stelle freigeben möchte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

Was nicht passt, durchstreichen und ergänzen.
Also das vorhandene Formular entsprechend dem VV anpassen.

Alternativ auf einem gesonderten Blatt die von Dir gewünschte Datenweitergabe ausdrucken.
 
E

ExUser 3363

Gast
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

So, wie es formuliert ist, kann man es genau so verstehen, das die Einverständis vorläge,
längere Zeit im Bewerberpool der ZAF zu landen.
Die ersten 2 Absätze sorgen schon dafür..

Du willst doch nur an die entsprechende Stelle, die im VV angegeben ist oder ?

Und wenn diese Leihbude mit dem Datenschutzhinweis, geköchelt by elo-forum nix anfangen will,
kannst Du getrost davon ausgehen, das der Job, den du haben willst, nicht mehr da ist oder jemals existiert hat..

:wink:
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

Also erlaubt man die Datenweitergabe für den konkreten AG aus dem VV mit der Ref Nr. ....... und für keine anderen Stellen
Der konkrete AV ist die ZAF , die darf die Daten nach § 26 BDSG ohnehin erheben und verarbeiten. Für eine Weitergabe an Dritte besteht bei einem Bewerbungsverfahren regelmäßig kein Grund.
"... werden Ihre Bewerbungsdaten bis zum Erhalt einer gegenteiligen Weisung von Ihnen erhoben und für die Vermittlung geeigneter Angebote verarbeitet und genutzt."
Das rot-markierte ist nach §§ 26, 51 BDSG nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung zulässig.
Und die muss nach § 51 Abs. 4 BDSG freiwillig erteilt werden, um überhaupt wirksam zu sein.
"Dies umfasst auch die Übermittlung ... der persönlichen Daten an interessierte Unternehmen."
+
"... sind im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses auch die im Personaldienstleistungsbereich tätigen Verbundunternehmen der XY GmbH in die Vermittlung eingeschaltet, die zu diesem Zweck Zugriff auf Ihre Daten erhalten."
Wenn du das nicht willst: streichen oder den Schriebs erst gar nicht unterzeichnen.

Wie oben:
Diese Sachen sind nach §§ 26, 51 BDSG nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung zulässig.
Und die muss nach § 51 Abs. 4 BDSG freiwillig erteilt werden, um überhaupt wirksam zu sein.

Von daher bin ich unsicher, wie genau ich jetzt verdeutlichen soll, dass ich meine Daten lediglich für diese eine Stelle freigeben möchte.
a) alles, was dir zu weit geht streichen.
b) eigenen Text verfassen.
c) nicht einwilligen.

Deine Entscheidung.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

Wie wäre es, der ZAF mitzuteilen, dass man erstmal ein VG möchte und danach ueber Eibe Datenfreigabe nachdenkt?
 
E

ExitUser

Gast
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

Wie wäre es, der ZAF mitzuteilen, dass man erstmal ein VG möchte und danach ueber Eibe Datenfreigabe nachdenkt?
genauso würde ich die inhaltliche Reihenfolge auch sehen. Was wollen die denn schon im Vorfeld mit deiner generellen Datenverwurstungseinverständniserklärung?

Für ein VG wissen die doch schon genug von dir, sonst hätten die dich doch garnicht angeschrieben^^. Das könnte man auch höflich schreiben ala "selbstverständlich bringe ich die benötigten Daten im Falle einer Zusammenarbeit hinsichtlich Ihrer Stellenausschreibung als XYZ mit der Referenznummer 123000/2378578-S-3945 mit, deren vertragliche Ausgestaltung wir gerne in einem persönlichen Vorstellungsgespräch erörtern können. Ich freue mich auf Ihre Terminvorschläge und verbleibe."
 

karuso

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Okt 2015
Beiträge
1.009
Bewertungen
1.143
AW: Datenverarbeitung bei ZAF

Solch eine Datenweitergabe würde ich generell nicht unterschreiben und das ist auch nicht notwendig.Natürlich kann ein Unternehmen dazu zählt auch eine ZAF personenbezogene Daten für eine Stelle erheben sie darf sie aber nicht an dritte weitergeben.Der Entleiher hat kein Recht auf deine Unterlagen und das ist auch nicht notwendig.Der Entleiher muß darauf vertrauen das die ZAF das geeignete Personal zur Verfügung stellt.Das ist genauso als ob ich mir eine Heizungsfirma bestelle weil meine Heizung ausgefallen ist dann muß ich auch darauf vertrauen das die Heizungsfirma mir einen gescheiten Heizungsbauer vorbeischickt und meine Heizung repariert.Ich habe dann auch kein Recht auf die Bewerbungsunterlagen von dem Monteur.:wink::wink:
 

Curt The Cat

Redaktion
Mitglied seit
18 Jun 2005
Beiträge
8.988
Bewertungen
14.123
Moinsen Chartrand ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Datenverarbeitung bei ZAF [FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 
E

ExUser 2606

Gast
Das ist keine Reaktion auf deb Facebook Skandal, das kommt von der EU und ist schon seit 2 Jahren beschlossen, aber jetzt erst in Kraft getreten.
 
E

ExitUser

Gast
karuso meinte:
Natürlich kann ein Unternehmen dazu zählt auch eine ZAF personenbezogene Daten für eine Stelle erheben sie darf sie aber nicht an dritte weitergeben.
diese Aussage greift nach des neuerdings in Kraft getretenen Gesetzes zu kurz. Und darin liegt eben der kleine und wichtige Unterschied.

Dass die eben nicht mehr "einfach so" einfach Daten erheben und bis zum Sanktnimmerleinstag aufbewahren und verkaufen dürfen, sondern einer expliziten Einverständniserklärung bedürfen, die aktuell sowie ausdrücklich freiwillig sein muss:icon_pause:
 

Chartrand

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
9 Dez 2016
Beiträge
45
Bewertungen
6
Danke für eure zahlreichen Antworten, ihr seid toll :)

Ich habe mich jetzt entschlossen, die Einwilligung zur Datenverarbeitung NICHT zu unterschreiben. Stattdessen werde ich einen eigenen Text verfassen, indem ich die Einwilligung dazu gebe, meine Daten nur für DIESE EINE STELLE (inklusive Referenz-Nr.) weiterzugeben.

Wenn denen das nicht reicht (was ich befürchte), hoffe ich bloß, dass die das nicht meinem Sachbearbeiter melden und der mir unkooperatives Verhalten vorwirft und mich sanktioniert.

Ach ja, es gibt übrigens noch eine andere Geschichte: ich habe einen zweiten Vermittlungsvorschlag erhalten, ebenfalls eine ZAF (wieder eine große und bekannte). Dort habe ich heute sogar ein "Telefoninterview" gehabt. Mit dem Ergebnis, dass ich für die Stelle, für die ich mich beworben habe, zu wenig Erfahrung habe. Aber dass es eine andere Stelle gibt, für die sie mich gerne vorschlagen würden. Dazu wurde mir per Mail jetzt eine so genannte "Bewerberkarte" zugeschickt, die ich ausfüllen muss. Und natürlich muss ich auch hier meine Einwilligung zur Datenweitergabe geben. Die Frau am Telefon sagte mir, diesen Haken muss ich unbedingt setzen, sonst dürften sie mich dem Unternehmen nicht vorschlagen.

Soll ich hier genau so verfahren wie bei der ersten Zeitarbeitsfirma? Also den Haken nicht setzen und stattdessen einen eigenen Text verfassen?

EDIT:

Ach herrje. Ich sehe gerade, dass die Stelle der ersten ZAF gar keine eigene Stelle mit Referenz-Nr. ist, sondern dass es scheinbar mehrere Stellen sind, um die es geht. Es steht dort zwar "Wir suchen für unseren renommierten Kunden", aber unter Arbeitsorte stehen 8 verschiedene Orte hier im Umkreis. Ich schätze also, dass es gar nicht um ein spezielles Unternehmen geht, sondern um mehrere. Und eine Referenz-Nr. steht zwar auf dem Vermittlungsvorschlag, aber auf der Jobbörse der Zeitarbeitsfirma finde ich die nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

ExUser 3363

Gast
...
Soll ich hier genau so verfahren wie bei der ersten Zeitarbeitsfirma? Also den Haken nicht setzen und stattdessen einen eigenen Text verfassen?
...

Yupp. Du siehst anbei, das die Leihbuzzen daran setzen, die neuen Datenschutzrichtlienien mittels
Einverständniserklärungen zu unterwandern..

Datenaustausch nur für den entsprechenden VV ist ok und alles weitere, was den Datenschleudern
der Leihbuden angeht nicht und kann nicht sanktioniert werden.

Yeah :biggrin: Endlich besteht die Chance, diese miesen Bewerberdatenpools aus zu trocknen.

Man hat als Bewerber ja kaum etwas davon außer ein Job am Hintern getackert zu bekommen,
den man nie machen wollte.

Ich habe nun auch alle Addys angeschrieben, wo ich mich beworben hatte, meine Daten zu löschen.

2002 hatte ich mich als Elektroniker in einer Leihbude beworben und wollten mir 2013 den Job
im Möbeltransport an die Backe sabbeln. Auf deren Reaktion bin ich besonders gespannt und
habe die Löschaufforderung über Einschreiben mit Rückschein versannt..

Cool, wenn sie das ignorieren und nach einem weiteren Anschnackversuch den Probannten
"Nu bleche mal schön" machen dürfen..

Leiharbeit verbieten ! :biggrin:
 
E

ExUser 3363

Gast
Vorschlag eines Schreibens zur Datenlöschung, kurz und knackig..

Absender.. Ort den tt.mm.jj

An Firma

Raffgierig und Co

Zu Hd. Personalabteilung
Leihbudenplatz 13
00000 Hartzvierhausen

Betreff: Löschung meiner Bewerberdaten.

Sehr geehrte Personalabteilung.

Ich habe mich am tt.mm.jjjj bei ihnen als xy beworben und wurde auf ihr
Stellenangebot leider nicht eingestellt.
Anbei haben sie meine Bewerberdaten alternativ in ihrem Bewerberpool
aufgenommen.

Nun bitte ich Sie auf Grund der neuen EU-Datenschutzverordnung und zur
Durchsetzung meines informationellen Selbstbestimmungsrecht,
meine Bewerberdaten jeglicher Form unverzüglich zu löschen und mir dies
bis zum tt.mm.jjjj (Frist ca. 14 Tage) schriftlich zu bestätigen.

Vielen dank für ihre Bemühungen.

Mit verbleibenden Grüßen..

Hausaufgaben, bezüglich Paragraphenverweise sollten die Leiharbeitsheie
gefälligst selbst wuppen ! Von denen bekomme ich ja auch nix geschenkt.
Die Zauberworte "EU-Datenschutzverordnung" und "Durchsetzung meines
informationellen Selbstbestimmungsrecht" dürften genug dazu "motivieren"
meinem Anliegen Folge zu leisten..

Hihi, mein Briefkasten ist schon richtig heiß auf Antworten..
Diese Zeilen habe ich an ca. 30 AGs versannt.. Bösartige sogar per
Einschreiben.. War teuer (ca.60 Euro), aber das Geld ist es mir wert,das
meine Daten aus den Datenschleudern verschwinden.
 

JobcenterAffe

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
16 Mai 2017
Beiträge
959
Bewertungen
1.016
Hihi, mein Briefkasten ist schon richtig heiß auf Antworten..
Diese Zeilen habe ich an ca. 30 AGs versannt.. Bösartige sogar per Einschreiben.. War teuer (ca.60 Euro),
Ein simples Einwurf-Einschreiben (+ 2,15 €) hätte wohl genügt. Damit ist bei der Post hinterlegt, wann das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Der Rückschein (+ 4,65 €) macht das Einschreiben nur unnötig teuer. Wenn nach ein paar Wochen keine Reaktion vom Empfänger kommt, könnte man beim Einwurf-Einschreiben auch bei der Post über die Sendungsnummer nachhaken.
 
E

ExUser 3363

Gast
Goil, die ersten Reaktionen sind eingetrudelt.. (10 von 30)

Anbei wird gern darüber gejammert, das sie mir künftig ihren Service nicht mehr anbieten können aber
bestätigen mir anbei, das meine Bewerberdaten nun gelöscht wurden..

Funzt bis jetzt optimal :biggrin:
 

jockel

0
StarVIP Nutzergruppe
Mitglied seit
26 Nov 2006
Beiträge
5.972
Bewertungen
1.352
Wenn Arbeitsagenturen und Jobcenter ihre vergammelten Niedriglohnjobs mit oder ohne Zeitarbeitsbuden verkloppen wollen, so liegt das im masivem Profitinteresse der Unternehmerverbände und der Unternehmerparteien CDU/CSU, FDP und AfD. Sie richten vorsätzlich langfristig wirkenden Sozialschaden an - Aus unterhalb des Existenzminimums liegende Niedriglohnjobs werden später Hungerrenten, womit man keine eigene Alterspflege finanzieren kann und staatlich will.

Wie kommen mir Arbeitagenturen und Jobcenter vor?

Sie verhalten sich wie kriminelle Trickdiebe und arabische Antänzer im Unternehmerauftrag.

Bildlich gesprochen: Sie umarmen die Verhartzten, machen auf Mitmenschlichkeit, menschliche Wärme, verständlich und sind das absolute Gegenteil - voller Hinterlist und Heimtücke. Sie sind weit weg davon für seriöse, tarifgebundene Arbeit zu sorgen. Sie unterstützen Niedriglöhne, Kettenarbeitverträge, Steuer- und Sozialbeitragshinterziehung zum Vorteil der Arbeitgeberseite.

https://de.wikipedia.org/wiki/Antanztrick
 
Oben Unten