Muss ich mir der Krankenkasse telefonieren? Widerspruch Ablehnung Kostenübernahme ambulante Fahrten

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Katzenstube

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Mein Schmerztherapeut hat mir (auf einem Auge erblindet, auf dem anderen zu dem Zeitpunkt operiert und keine 20% auf dem sehenden Auge) einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten ausgestellt. (Auch meine Nachsorgetaxikosten -da keine Öffis unterwegs bzw. ich fast komplett blind- wurden mir nur einmal erstattet).

Dieser Antrag auf Kostenübernahme Fahrtkosten zur Therapie wurde ganz schnell nach Vorlage beim MDK abgelehnt. Ich bin in den Widerspruch gegangen, ist nun ca. 6 Wochen her.

Nun kommt ein Schreiben: man möchte mit mir telefonieren wegen meines "Widerspruchs zur Ablehnung der Kosten für ambulante Fahrten"....

Möchte ich eigentlich nicht! Ich bin mir schon recht sicher, dass dieser Antrag abgelehnt wird - obwohl gerade der Antrag auf GdB im Laufen ist - hätte aber doch gerne eine Ablehnung schriftlich.

Was sagt Euer Erfahrungshintergrund?

Gruß von Katzenstube
 

Fairina

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Katzenstube, ich würde nicht telefonieren. Scheint bei allen möglichen Behörden und behördenähnlichen Organisationen/Institutionen derzeit der Renner zu sein um Leute um ihre Ansprüche zu bringen. Wenn die was wollen, dann bitte schriftlich.
 

Katzenstube

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Hallo Ihr Lieben,
genau das war nämlich mein Gedankengang. Klar, habe ich alles selbst finanziert. Aber wie ich ohne Augenlicht zu Ärzten kommen soll, in Busse einsteigen soll und dort stabil stehen, aussteigen oder durch einen Ort wandeln ist mir nicht klar.... und es war der Horror!!!

Entweder sie schicken mir die Absage oder ich reagiere dann, wenn der Gdb (natürlich mit Nachweis) so ist, dass ich damit etwas anfangen kann. Schon alleine auf Grund der Tatsache, dass ich nun auf einem Auge blind bin wird da zukünftig noch mehr ausgefochten werden und da sollte ich mal gleich jetzt lernen Grenzen zu setzen.

Gruß und vielen Dank von Katzenstube
 

gila

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Ich würde keinesfalls telefonieren, sondern schreiben - wie hier schon gesagt - dass es sich um ein laufendes Widerspruchsverfahren handelt - und du möchtest umgehend eine Bearbeitung durch den WIDERSPRUCHSAUSSCHUSS (!!!) sowie einen "rechtsmittelfähigen Bescheid", da du aufgrund der bereits erwähnten Tatsachen (erhebliche Sehbehinderung, auf 1 Auge nachweislich blind, Antrag beim Versorgungsamt wegen entsprechendem Merkzeichen läuft) bei einer Ablehnung umgehend Klage einreichen wirst. Diese deine nun getätigte Aussage soll Bestandteil des Verfahrens werden!!!

Ich vermute fast, wenn du das so schreibst und das dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird, werden die sich das überlegen...

Viele Widersprüche bei den Krankenkassen landen beim Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten!

In der SATZUNG ist jedoch eine Vorlage beim Widerspruchsausschuß (der auch aus Patientenvertretern bestehen muss) verpflichtend!

Doch WER liest sich schon so eine Satzung durch?

Anm.: :peace: ICH ... nach mehrfach gemachten "seltsamen" Erfahrungen mit solche Entscheidungen der Kassen und als bekennender Erbsenzähler und zuweilen recht "unbequeme" Zeitgenossin :wink:


mal eine Satzung als Beispiel zum Nachlesen: https://www.tk.de/resource/blob/2024414/547a6077666ba4ad59dea9382dac2db4/tk-satzung-data.pdf

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~wie-die-widerspruchsausschuesse-arbeiten~

https://www.haufe.de/personal/perso...ruchsstelle-nr10_idesk_PI10413_HI2167998.html
 

Katzenstube

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SUPER Gila,
bei einem solchen tollen Text muss ich ja fast doch jetzt schon schreiben. Ganz, ganz klasse!!!! Vielen Dank!

Gruß von Katzenstube
 

Fairina

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Danke Gila für die Aufklärung, wußte ich auch nicht. Immer wieder toll, wie man in Foren auf geballtes Wissen stößt.
 

saurbier

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Hallo gila,

ha ha, der Widerspruchsausschuß.

Nun hast du mal gelesen wie sich der bei der von dir verlinkten TK zusammen setzt.

Da kann man doch nur lachen und man wundert sich nicht mehr, warum die meisten Widersprüche abgelehnt werden. Ja ja ein Blick hinter die Kulissen ist mitunter sehr erhellend.

Die Mitglieder und Stellvertreter werden vom Verwaltungsrat aus dem Kreis der Mitglieder und Stellvertreter
des Verwaltungsrates mit einfacher Mehrheit für deren Amtsdauer gewählt, wobei grundsätzlich
die Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren d‘Hondt angewendet wird. Die Vorschrift
des SGB zum Verlust der Mitgliedschaft gilt entsprechend. Sie bleiben im Amt, bis ihre Nachfolger
das Amt antreten.

Gut nicht war, der Widerspruchsausschuß besteht aus Mitgliedern des Verwaltungsrates (hier der TK).

Wer glaubt denn ernsthaft, daß ein Verwaltungsrat etwas gegen sein zu führendes Unternehmen unternimmt, ist doch lächerlich.

Allerdings ist dabei denn doch sehr erhellend, wie die Arbeitnehmervertreter (ja Gewerkschaftler) sich dort dann verhalten.


Grüße saurbier
 

Katzenstube

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Hallo Saurbier,
dennoch finde ich es gut, den entsprechenden Sachbearbeitern zu zeigen, dass es die eine oder andere Information gibt, die beim Kunden ankommt. Recht haben oder Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Es aber nicht zu versuchen bedeutet schon für sich selber im Vorfeld mit solchen Institutionen zu schwächeln.

Ich selber habe mich damit abgefunden, dass nicht mal die Kosten zur Nachuntersuchung (Taxi weil a) hier der Bus nicht dann fährt, wenn die Termine sind und b) ich zu blind war um die Strecke zu finden. Das war der blanke Horror....) unternommen wurden.

Aber erst mal auf die Schnelle den Antrag schriftlich ablehnen, und dann nach Widerspruch versuchen telefonisch Kontakt aufzunehmen ist ja wohl doch komisch. Und mein Therapeut hat das Ding nicht aufs Geradewohl geshrieben (war sein erster Antrag und er hat sich mit Kollegen auseinander gesetzt) und DER Mann überlässt nichts dem Zufall und zieht alle abers in Betracht bevor er den Stift ansetzt.

Lieben Gruß von Katzenstube
 

gila

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Bei der DRV gibt es auch einen Widerspruchsausschuss. Erst geht der Widerspruch zum SB und wenn der nicht im vollen Umfang Abhilfe dann geht es in den Ausschuss.

und genau das ist gut, zu wissen - ich habe es mehrmals anders erlebt und mich dann gewundert, dass der gleiche SB , der eine Ablehnung schrieb, seine "Rechtsauffassung" auch im Widerspruch vertrat - was nun echt nicht sein kann ... nachdem ich auf Einhaltung der Vorschriften gem. Satzung bestanden habe, lief die Sache ganz anders und auch für uns positiv.

In dem Fall hier kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass so einfach die Kosten abgelehnt werden können, wenn ja keine anderen Möglichkeiten bestehen und jemand "halbblind" ist.
Da ist wahrscheinlich wieder mit einem schnellen Federstrich entschieden worden ... buchstabengetreu (weil (noch) kein Merkzeichen ?) - nichtsdestotrotz ist man auch ohne Merkzeichen erheblich und nachweislich beeinträchtigt.
 
E

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Im Gesundheistwesen gibt es inzwischen leider einiges, was man nicht verstehen kann.

Mal als Beispiel: Diabetiker bekommn unter bestimmten Bedingungen (Wenn es bereits Nerenschädigungen gibt) Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt. Jemand mit einer Conterganschädigung oder vergleichnarem muss das selber bezahlen.

Silche Beispiele könne ich zu hunderten aufzählen.

Rein Formal nachdem Gesetz sieht das hier schlecht aus mit den Fahrtkosten , wei ambulant, noch kein passender GdB usw. Das wird dann wirklich eine Einzelfallentscheidung.
 

saurbier

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Also ich hab das vor jahren auch mal erlebt, als mir die KK die Fahrtkosten in die stationäre Schmerztherapie nicht zahlen wollte, weil die Wegstrecke ihr zu weit war.

Nach langem hin und her bin ich dann vor Gericht gezogen und was soll ich sagen, urplötzlich noch vor der Verhandlung hatte ich mein Geld.

Was ich aber bezüglich dem Widerspruchausschuss sagen wollte, war ja eher das da das System sich selbst überwacht und dabei kann wenig gutes heraus kommen, denkt nur an den aktuellen Fall des mit allen Tricks abgeschobenen Asylanten.

Ich kann dazu nur auf mein jetziges Verfahren mit der DRV zurück blicken. Meine Widersprüche wurden damals alle abgelehnt, daß jetzige Überprüfungsverfahren wurde bis hin zum Widerspruchsausschuss erneut abgelehnt, aber und jetzt kommt es, nun will man die 2012 bewilligte Arbeitsmarktrente prüfen. Hallo, ich hab 2012 auf die Rechtswidrigkeit verwiesen - weil ich einen Teilzeitarbeitsplatz hatte, ich hab das nochmals ausführlich im Überprüfungsverfahren belegt und dennoch lehnt man es ab. Jetzt kurz vor der Klage will man was prüfen, wenn ich den ablehnenden Widerspruchsbescheid der DRV akzeptiere. Die interessieren sich einen Schei.... für Gesetze, die wolle ihre Überzahlung von zig tausend Euro (BU-Rente + KG + ALG-I - Rentennachzahlung) von mir.

So arbeiten doch inzwischen fast alle Sozialträger.

Übrigens im Falle von Katzenstube kann ich mir gut vorstellen, daß die KK hier die Fahrtkosten übernehmen könnte, eben als Sonderfall, sofern eine ärztliche Notwendigkeit gegeben ist. Nur scheint der SB dies eben nicht zu wollen. Und mit denen telefonieren ist doch eh Perlen vor die Säue geworfen. Paßt denen da was nicht, kann sich plötzlich keiner mehr ans Gespräch erinnern. Soll der SB doch auf den Antrag schriftlich antworten, so wie sich das gehört.


Grüße saurbier
 

Fairina

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Kerstin Irrtum. JEDER Diabetiker bekommt Fußpflege. Vor allem wenn bereits Neuropathien oder Verletzungen vorhanden sind und auch als Vorsorge. Man muss nur nach fragen. Es sind die Ärzte die sich zieren. Aber spätestens wenn man sich zu den Gesundheitsprogrammen der KK entschließt, ist das normales Gesundheitsmanagment. Übrigens darf ein Diabetiker nicht zur normalen Fußpflege sondern muss speziell ausgebildete Podologen aufsuchen.
 
E

ExUser 2606

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Fairina,

das stimmt einfach nicht.

Wenn noch keine nervenschädigungen da sind, wied de Fusspflge nicht von den Kassen bezahlt.

Ich weiss das von meinem Bruder. Der war Typ II Diabetiker. Sein Arzt hat im zunächst die Fußpflege verschrieben, dann gab es dicken Ärger mit der Krankenkasse und der Arzt durfte kein Rezept mehr ausstellen.
 

Fairina

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Wie bei mir DM Typ II festgestellt wurde, hatte ich noch keine Schäden, die erkennbar waren. Trotzdem habe ich die Empfehlung bekommen zur Fußpflege zu gehen und meine KK hätte das auch bezahlt. Ich konnte da nur nicht hin. Vielleicht hängt es auch hier immer mal wieder vom SB ab. Es ist nur genauso ein Dummfug wie das der HA nur 30 Teststreifen im Quartal verschreiben darf. Auch hier hängt es von der KK und dem SB ab. Spätestens wenn man in die Gesundheitsprogramme geht, ist Schluß mit solchem Unsinn. Meine KK ist die IKK und mein Vater war Freiwilliges MG der TK fast seit Bestehen der KK und hatte Probleme auf dem Gebiet mit denen. Ich nicht.

Und es wird auch empfohlen weil Diabetiker eben besonders auf ihre Füße aufpassen müssen solange es noch keine Schäden gibt und erst recht, wenn es Schäden gibt.
 
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