... und danach gleich die E-Mail-Adresse von der ZAF Blockieren so bin ich meine pflichten nachgekommen und habe mich beworben sollen die es doch erstmal beweisen das die E-Mail für eine Einladung bei mir angekommen ist.
Achtung: Es kann sein, dass der Absender einer Email, die an Deine Emailadresse geht und die dort geblockt wird, eine Benachrichtung darüber bekommt, dass seine Email geblockt worden ist.
Falls die
ZAF mitkriegt, dass Du deren Emails blockst, stellt das die Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses dar, ergo Sanktion.
Ich würde deswegen erstmal mit einer anderen Emailadresse testen, ob der Absender einer geblockten Email darüber benachrichtigt wird, dass Emails von der anderen Emailadresse geblockt werden oder nicht. Diese andere Emailadresse sollte idealerweise auf einer anderen Domain angesiedelt sein als die Domain, wo sich die Emailadresse befindet, die Emails von der anderen Emailadresse blockt.
Nachtrag: Ich hatte ganz vergessen, dass es hier um einen
VV ohne
RFB handelt. Dann ist mein oben Geschriebenes wahrscheinlich gar nicht zutreffend. Trotzdem sollte man vorsichtig sein, weil
JC 's ja auch gerne sanktionieren, obwohl sie es gar nicht dürften.