Muß ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag ohne RFB bewerben?

Leser in diesem Thema...

wummes

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Hallo ich habe ein VV bekommen da steht nichts weiter drin außer das ich mich umgehend per E-mail oder persönlich bewerben soll. Dann ist da noch ein Zettel bei wo ich eintragen soll wann ich mich beworben habe und ob ich Eingestellt worden bin oder nicht. Ich habe hier gelesen das es unterschiedliche VV gibt mit RFB oder ohne. Also ich kann hier in der VV keine RFB finden. Muss ich mich denn jetzt nicht bewerben?
 

faalk

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AW: ZAF Bewerben?

Nein, muss man nicht ohne RFB . Ohne RFB sollte es wohl schwer werden, zu sanktionieren.

Weiterhin muss im VV alle Daten angegeben werden, die die Stelle betreffen um diesen überhaupt auf Zumutbarkeit prüfen zu können.

Was steht den genau im VV ?
 

wummes

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AW: ZAF Bewerben?

Hallo der erste Zettel ist der Vermittlungvorschlag Stellenangebot als Monatgehelfer und halt die Daten von der ZAF . Der Zweite Zettel ist die Stellenbeschreibung, wir suchen für mehere Kunden Montagehelfer und andere Daten wie Ihr Profil wo nur Handwerkliches geschick und bereitschaft zu wochenend- und Schichtarbeit steht. und der 3 Zettel ist halt was ich zurückschicken muss wann ich mich beworben habe.

Auf der Rückseite steht dann noch Bitte teilen Sie uns das Ergebnis ihre Bemühungen mit. füllen sie das schreiben aus und senden oder Faxen Sie es zurück blabla.
wie seht es den aus wenn eine RFB mit drine steht?

Aso es steht noch drine das ich mich umgehen per E.mail berwerben solle Als Anlagen fügen sie Ihr Lebenslauf und Zeugnisse mit.
 

wummes

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AW: ZAF Bewerben?

Schon mal Danke an euch beiden! ich habe ja jetzt mein EGV Verwaltungsakt bekommen da steht drine:
Sie Bewerben sich Zeitnah, d.h. spätentens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge die sie von Jobcenter oder von der Agenturfür Arbeit erhalten haben. Als Nachweis über Ihre unternommenen Bemühungen füllen Sie die dem Vermittlungsvorschlag beigefügten Antwortmöglichkeit aus und legen diese vor. Ist das denn nicht egal ob eine Rechtsfolgenbelerung beim VV dabei ist oder nicht? denn es steht ja auf der EGV ?
 

Curt The Cat

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AW: ZAF Bewerben?

Moinsen wummes,

erstmal willkommen hier im Forum.

Aber auch Dir, als Newbie hier, möchte ich die Forenregel #11 ...

11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit Überschriften wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder ZAF Bewerben?, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
... für die Zukunft wärmstens ans Herz legen!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

wummes

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Danke dir, ich werde mich natrürlich dran halten. lg

Wie schaut es denn jetzt wegen der EGV aus wie oben beschrieben? Ich habe echt keine lust für diese Zeitarbeit Firma zu arbeiten. sollte ich mich jetzt bewerben rfb steht ja nicht drine.
 
G

Gast1

Gast
Ich bin der Meinung, wenn so ein Passus in der unterschriebenen EGV drin steht, dann ist das Jobcenter berechtigt, bei Nichtbewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag, der keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, aufgrund eines Verstoßes gegen die Pflichten in der EGV zu sanktionieren.

Aber vielleicht kann ein anderer User ja meine Meinung widerlegen?
 

karuso

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Eine RFB hat zeitnah zu erfolgen also muß dem Schreiben anhängig sein.Für jeden Vermittlungsvorschlag muß immer eine eigenständige RFB anhängig sein.Die RFB muß verständlich sein also du mußt wissen was passieren kann wenn man sich nicht bewerben tut.Eine General-RFB gibt es nicht.Aber es gibt immer JC die trotzdem sanktionieren dann muß man halt zum Sozialgericht.:wink:
 
G

Gast1

Gast
Eine RFB hat zeitnah zu erfolgen also muß dem Schreiben anhängig sein.Für jeden Vermittlungsvorschlag muß immer eine eigenständige RFB anhängig sein.Die RFB muß verständlich sein also du mußt wissen was passieren kann wenn man sich nicht bewerben tut.Eine General-RFB gibt es nicht.

Jo, stimmt, da haste Recht, das hatte ich ganz vergessen.

Aber es gibt immer JC die trotzdem sanktionieren dann muß man halt zum Sozialgericht.:wink:

So sieht es wohl leider aus.
 

wummes

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Alles klar vielen Dank! Ich glaube ich werde einfach eine Anti-ZAF -Bewerbung per E-Mail schicken und danach gleich die E-Mail-Adresse von der ZAF Blockieren so bin ich meine pflichten nachgekommen und habe mich beworben sollen die es doch erstmal beweisen das die E-Mail für eine Einladung bei mir angekommen ist.
 
G

Gast1

Gast
... und danach gleich die E-Mail-Adresse von der ZAF Blockieren so bin ich meine pflichten nachgekommen und habe mich beworben sollen die es doch erstmal beweisen das die E-Mail für eine Einladung bei mir angekommen ist.

Achtung: Es kann sein, dass der Absender einer Email, die an Deine Emailadresse geht und die dort geblockt wird, eine Benachrichtung darüber bekommt, dass seine Email geblockt worden ist.

Falls die ZAF mitkriegt, dass Du deren Emails blockst, stellt das die Vereitelung des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses dar, ergo Sanktion.

Ich würde deswegen erstmal mit einer anderen Emailadresse testen, ob der Absender einer geblockten Email darüber benachrichtigt wird, dass Emails von der anderen Emailadresse geblockt werden oder nicht. Diese andere Emailadresse sollte idealerweise auf einer anderen Domain angesiedelt sein als die Domain, wo sich die Emailadresse befindet, die Emails von der anderen Emailadresse blockt.

Nachtrag: Ich hatte ganz vergessen, dass es hier um einen VV ohne RFB handelt. Dann ist mein oben Geschriebenes wahrscheinlich gar nicht zutreffend. Trotzdem sollte man vorsichtig sein, weil JC 's ja auch gerne sanktionieren, obwohl sie es gar nicht dürften.
 

wummes

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Hallo ich habe eine Nachricht von einem User hier bekommen der mir auch tolle Tipps gegeben hat. Ich werde es mit der E-Mail und Telefon seinlassen und mich per Postweg bewerben und alles schön herauszögern. Nochmal danke an alle, ich melde mich sobald ich eine Einladung oder Absage erhalten habe.
 

karuso

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Alles klar vielen Dank! Ich glaube ich werde einfach eine Anti-ZAF -Bewerbung per E-Mail schicken und danach gleich die E-Mail-Adresse von der ZAF Blockieren so bin ich meine pflichten nachgekommen und habe mich beworben sollen die es doch erstmal beweisen das die E-Mail für eine Einladung bei mir angekommen ist.

Schreibe doch einen Brief (Anti-ZAF -Bewerbung) ohne Telefon und ohne Mailadresse und Auto und Führerschein hat man auch nicht.:biggrin::biggrin::biggrin:
 
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