Da ich nicht schon wieder zu viel Infos rausgeben will, frage ich mal vorab:
Muss ich meinen Jahressteuerbescheid beim Sozialamt auf Anfrage einreichen?
Zum Hintergrund: Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt Kapitel 3, habe noch von früher einen Gewerbeschein und hatte letztes Jahr Einnahmen von ca. 20€ aus einer Art Tantiemen, also ohne aktiv zu arbeiten. Die Einnahmen hab ich natürlich offen gelegt und sie sind auch aus meinen Kontoauszügen ersichtlich.
Nun fiel mir mit der Aufforderung aber ein, dass ich letztes Jahr gar nicht wie die Vorjahre die elektronische Steuererklärung machte, weil ich ja gar nicht aktiv arbeitete.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor?
Muss ich meinen Jahressteuerbescheid beim Sozialamt auf Anfrage einreichen?
Zum Hintergrund: Ich beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt Kapitel 3, habe noch von früher einen Gewerbeschein und hatte letztes Jahr Einnahmen von ca. 20€ aus einer Art Tantiemen, also ohne aktiv zu arbeiten. Die Einnahmen hab ich natürlich offen gelegt und sie sind auch aus meinen Kontoauszügen ersichtlich.
Nun fiel mir mit der Aufforderung aber ein, dass ich letztes Jahr gar nicht wie die Vorjahre die elektronische Steuererklärung machte, weil ich ja gar nicht aktiv arbeitete.
Wie gehe ich da jetzt am besten vor?