mir wurde Heute ans Herz gelegt eine Maßnahme in Betracht zu ziehen. Ich soll mir zwei Träger anschauen und welche mir von beiden zusagt. Diese geht 6 Monate.
Eine Maßnahme mit dieser Laufzeit dient vor allem dem
SB des Jobcenters -für dessen künstliche Statistikbereinigung und die der
BA -für die Zeit Deines Verbleibs dort.
Mir wurde gesagt, dass auch wenn mir keine von beiden zusagt, ich in eine rein gesteckt werde.
Dann unterstellt
SB Dir offensichtlich künstlich Defizite, um Dich willkürlich für Statistikzwecke "verschwinden" zu lassen. Meine erste Einschätzung. Das Aussuchen dessen suggeriert anscheinend Freiwiligkeit, was es aber nicht ist -sondern nur dafür sorgen soll, das Du damit den schon vorher unterstellten Defiziten des
SB beipflichtest. Es muss ein Bedarf Deinerseits vorhanden sein, der eine Maßnahme erforderlich macht.
Der
SB will offenbar sicher gehen, dass keine Gegenwehr erfolgt und schüchtert Dich dazu schon mal im Vorfeld ein. -meine Meinung. Das klingt nach Ausfall seines Ermessens, wozu er aber verpflichtet wäre.
Welche 2 Maßnahmen hat er Dir denn (zum Anschein) angeboten ?
Hat er Dir dazu einen Flyer ausgehändigt?. Dann bitte hier hochladen oder wenigstens die Namen oder Titel der Maßnahmen dessen nennen. Denn manchmal sind einige Maßnahmen auch
ESF gefördert -in die kann man nicht "gesteckt"werden.
In der Eingliederungsvereinbarung wurde heute nichts davon erwähnt.
Hast Du heute eine Eingliederungsvereinbarung bekommen? Hast du die unterschrieben? Man muss keine
EGV gleich unterschreiben. Man hat Zeit die mindestens 14 Tage zu prüfen . Gegen Maßnahmen helfen am besten nicht unterschriebene
EGV im Vorfeld. Wenn Du eine hast, die bitte auch mal hier hochladen. Anonymisiert. Denn normalerweise bilden
EGV und Zuweisung oder Angebot zu einer Maßnahme eine Einheit. Bei einer vorhandenen Integrationsstrategie, was hier aber wahrscheinlich nicht vordergründig im Blickfeld des
SB steht.
Muss ich diese auf jedenfall Antreten?
Es kommt darauf an, ob diese Maßnahme überhaupt auch nur im Ansatz für Dich geeignet erscheint. Deshalb müsstest du schon mehr zu den Maßnahmen selbst sagen und warum Du die überhaupt machen sollst. Hat
SB das noch irgendwie begründet -warum Du und dann ausgerechnet diese Maßnahmen ?
Für eine Einschätzung müsste man sich schon ein Gesamtbild machen können, damit man dann auch ungefähr einschätzen kann -ob der
SB hier NUR willkürlich handelt oder noch handeln will und ob und wie Du Dich dann dagegen wehren könntest.
So ist das bisher noch nicht möglich. Dazu nennst Du einfach noch nicht genug Fakten und Hintergründe.
Zudem wurde mir ein Zettel für mein Arzt mit gegeben, der diesen ausfüllen soll für meinen aktuellen Gesundheitszustands.
Kannst du diesen Zettel mal bitte auch hochladen -anonymisiert. Denn manche Informationen gehen den
SB gar nichts an -bzw. wären freiwilig oder auch gar nicht notwendig.
Was ist der Grund hierfür? Wofür braucht den der
SB ?