Muss ich jede Arbeit annehmen

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Bodys

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28 Feb 2015
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Hallo Liebe Leute,

ich bin seit dem 15.01., das erste Mal seit ca. 25 Jahren, arbeitslos. Bis zum Schluss habe ich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ca. 13,60€/Brutto/Std. verdient.

Meine Frage: Bin ich jetzt dazu verpflichtet eine neue Anstellung anzunehmen, die mir angeboten worden ist, bei der mir nur der Mindestlohn von 8,50€/Std. gezahlt werden würde?

Darüberhinaus würde ich gerne wissen ob es richtig ist, dass die Agentur für Arbeit mir nur Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeitsfirmen zukommen lässt. Möchte eigentlich auch noch nicht über eine Zeitarbeitsfirma arbeiten. Hatte dass auch dem Berater von der Agentur so gesagt. Muss ich diese Jobvorschläge dann auch annehmen?
 
Muss ich diese Jobvorschläge dann auch annehmen?
Kommt darauf an, ob das mit dem §140 SGBIII konform geht. Und auch wenn, sind das häufig nur Lockangebote, die in Wirklichkeit überhaupt nicht existieren. Die wollen jemanden nur in deren Datenpool aufnehmen. Dem muss man aber nicht zustimmen. Man bewirbt sich nur auf die ausgeschriebene Stelle.
 
Du DARFST keine Arbeit annehmen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Z.B. von dir wird erwartet, dass du regelmäßig Arbeitszeiten überschreitest.

Die SB stellen das sehr gerne falsch dar. Im Gesetz heißt es. ........ sind keine Hinderungsgründe.
Und das heißt, das "ich verdiene weniger Geld", "ich habe einen längeren Weg zur Arbeit" als "Ausreden" nicht zählen.
Das ist z. B. Pech für die Oma, die sich gerne um ihr Enkelkind kümmern möchte, damit das "Kind" arbeiten gehen kann.

Aber mal ehrlich: Macht euch nicht soviel Angst vor der Bewerbung.:icon_hihi:
Die Arbeitgeber sind auch nicht blöd. Wenn die jemand aus der Nähe haben, nehmen die jemand, der morgens frisch und ausgeruht zur Arbeit kommt, statt jemand, der schon 2 Stunden Fahrzeit hinter sich hat und müde ist. Der leistet nämlich weniger.
Und wenn jemand Zeit seines Lebens im Büro gearbeitet hat, sind die Aussichten auch nicht sehr groß, dass der/die jetzt auf einmal im Lager Päckchen packt. Das geht mal für eine Zeitlang als Aushilfe, aber grundsätzlich sucht sich so jemand wieder einen Job im Büro. Und dann haben die AG wieder die Arbeit und müssen sich jemand neuen suchen.
Und die nehmen lieber jemand, der diese Stelle freiwillig haben, will, als jemand, der sich zwangsweise bewirbt.

Es gilt immer noch:
Zuerst kommt die offene Stelle.
Dann kommt die Bewerbung. Der AG erhält nicht nur eure Bewerbung. Das ist die erste Hürde.
Dann kommt das Vorstellungsgespräch. Das ist die zweite Hürde.

Das gilt auch für Zeitarbeitsfirmen.
 
Ist Dein SBchen vom System Leihratten (Zeitarbeit) überzeugt, dann hilft es Dir oft schon weiter, wenn Du auf ein wenig scheinbare Bequemlichkeit verzichtest.
Du hast dann von nun an kein Telefon und kein Internet mehr - bist also dem Zugriff der Leute nicht mehr rund um die Uhr ausgeliefert. :biggrin:

Dies mit dem neuen Kommunikationsweg nur per Post teilst Du der AfA schriftlich und nachweisbar mit. Und schon bist Du weitaus weniger gefragt... :icon_mrgreen:

Was so ein SBchen so vor sich hinbrabbelt, kann DIch nicht interessieren. Gefällt Dir das nicht, bitte das SBchen doch einfach, Dir diese Aussage schriftlich - also auf Papier - mitzugeben. Das wirkt da oft schon Wunder. :wink:
 
Hmmm und wie weiße ich nach das ich kein Telefon und Internet mehr habe ? :D

Hat das SBchen für Dich ein Profil innerhalb der Jobbörse angelegt und nutzt Du das Konto? Dann kannste da nachschauen.
Da solltest Du zeitich handeln, bevor jeder Hempel diese Daten einfasst.
Hier ein Muster :biggrin: :

Name......................................................
Strasse....................................................
PLZ/Ort....................................................
BG .-Nr......................................................

xx.xx.2015

An das
Jobcenter / Arbeitsagentur .............................................
Strasse .............................................................
PLZ/Ort .............................................................


Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Festnetznummer/Mobilfunknummer und E-Mail Angaben sind nicht notwendig
sondern freiwillig, wie auch aus Ihren Antragsunterlagen hervor geht.

Ich fordere hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner bereits gemachten Angaben. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, erwarte ich bis zum (Frist von 14 Tagen setzen, Datum) einen entsprechenden Nachweis.


Mit freundlichem Gruß
 
Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir schon sehr geholfen. Auch im Forum findet man echt viel dass einem helfen kann :)

Ich hätte da noch eine Frage zur Mobilität. Wie verhält es sich denn, wenn ich ein Auto habe, dieses aber nicht bei der Agentur angeben möchte. Stand jetzt habe ich es angegeben und bekomme immer Stellenausschreibungen von Zeitarbeitsfirmen die echt weit weg liegen. Kann man da auch bei der Agentur sagen dass man kein Auto hat und können die dass dann irgendwie prüfen?

Vielen Dank.
 
Bin mir da noch gar nicht so sicher ob ich es nicht wirklich verkaufe. Habe nur noch diesen Monat Tüv...Aber ja, ich denke dran es zu verkaufen. Muss ich denen dann den Kaufvertrag auch vorlegen?
 
Bin mir da noch gar nicht so sicher ob ich es nicht wirklich verkaufe. Habe nur noch diesen Monat Tüv...Aber ja, ich denke dran es zu verkaufen. Muss ich denen dann den Kaufvertrag auch vorlegen?

Könnte ja auch defekt sein, die Reparatur ist aber aktuell, wg . Arbeitslosigkeit, z. Zt, nicht machbar!
 
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