itstoolong
Elo-User*in
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Moin,
folgender Fall hat sich zugetragen:
Ich habe am 25.06. einen VV mit RFB erhalten, worauf ich mich innerhalb von drei Tagen auch beworben habe. Die minimalistische Bewerbung habe ich – ohne Angabe von Telefon und E-Mailadresse – postalisch in einem DIN A6-Umschlag abgeschickt.
Am 10.7. erreichte mich ein Anruf von der Agentur für Arbeit, „dass der potentielle Arbeitgeber meine Bewerbung erhalten habe, ich es aber ‚vergessen hätte‘, eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme anzugeben (...). Auch meine Erwiderung, dass ich dazu nicht verpflichtet wäre, wurde geflissentlich ignoriert und man bat mich, den AG telefonisch zu kontaktieren. (Bemerkung: Antrag auf Löschung Tel und E-Mail beim JC vorhanden, wurde aber wahrscheinlich noch nicht „bearbeitet“.)
Was ich auch am selben Tag tat. Die Ansprechpartnerin war nicht am Platz und wir vereinbarten mit der Kollegin Rückruf der Ansprechpartnerin am nächsten Tag. Was nicht geschah.
Ich habe daraufhin am 11.7. eine Mail an den potentiellen AG geschickt, mit der Mitteilung, dass ich versucht habe, Sie zu erreichen, sie aber nicht erreichbar war. Gleichzeitig meine Bitte, mir aufzugeben, wann sie telefonisch zu erreichen ist (gleichzeitg habe ich meine Handynummer in der Mail angegeben). Ich wollte so auch sicher gehen, dass ich einen Beweis habe, dass ich für eine „Anbahnung zu einem Bewerbungsgespräch“ bereit bin.
Keine Mailantwort.
Einen Tage später (unverhofft kommt oft) ist mein Handy komplett ausgefallen und ich musste es reparieren lassen (dafür habe ich keinen Beleg, da es ein Bekannter repariert hat).
Seit vergangenem Freitag 13. läuft es wieder. Inzwischen sah ich, dass mich ein Anrufer, dessen Nummer nicht der Festnetznummer des potentiellen AG entspricht, versucht hat, zu erreichen.
Ich vermute hier mal stark, dass der AG mich (3 x) via Handynummer versucht hat, zu erreichen.
Da der potentielle AG also schon einmal gepetzt hat, meine Frage
:
Muss ich für einen potentiellen AG telefonisch erreichbar sein oder reicht eine Mailadresse und Postadresse aus?
Könnte man mich für so etwas sanktionieren? A la: „AG hat versucht, sie telefonisch zu erreichen – sie haben nicht geantwortet.“
Vielen Dank schon einmal.
folgender Fall hat sich zugetragen:
Ich habe am 25.06. einen VV mit RFB erhalten, worauf ich mich innerhalb von drei Tagen auch beworben habe. Die minimalistische Bewerbung habe ich – ohne Angabe von Telefon und E-Mailadresse – postalisch in einem DIN A6-Umschlag abgeschickt.
Am 10.7. erreichte mich ein Anruf von der Agentur für Arbeit, „dass der potentielle Arbeitgeber meine Bewerbung erhalten habe, ich es aber ‚vergessen hätte‘, eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme anzugeben (...). Auch meine Erwiderung, dass ich dazu nicht verpflichtet wäre, wurde geflissentlich ignoriert und man bat mich, den AG telefonisch zu kontaktieren. (Bemerkung: Antrag auf Löschung Tel und E-Mail beim JC vorhanden, wurde aber wahrscheinlich noch nicht „bearbeitet“.)
Was ich auch am selben Tag tat. Die Ansprechpartnerin war nicht am Platz und wir vereinbarten mit der Kollegin Rückruf der Ansprechpartnerin am nächsten Tag. Was nicht geschah.
Ich habe daraufhin am 11.7. eine Mail an den potentiellen AG geschickt, mit der Mitteilung, dass ich versucht habe, Sie zu erreichen, sie aber nicht erreichbar war. Gleichzeitig meine Bitte, mir aufzugeben, wann sie telefonisch zu erreichen ist (gleichzeitg habe ich meine Handynummer in der Mail angegeben). Ich wollte so auch sicher gehen, dass ich einen Beweis habe, dass ich für eine „Anbahnung zu einem Bewerbungsgespräch“ bereit bin.
Keine Mailantwort.
Einen Tage später (unverhofft kommt oft) ist mein Handy komplett ausgefallen und ich musste es reparieren lassen (dafür habe ich keinen Beleg, da es ein Bekannter repariert hat).
Seit vergangenem Freitag 13. läuft es wieder. Inzwischen sah ich, dass mich ein Anrufer, dessen Nummer nicht der Festnetznummer des potentiellen AG entspricht, versucht hat, zu erreichen.
Ich vermute hier mal stark, dass der AG mich (3 x) via Handynummer versucht hat, zu erreichen.
Da der potentielle AG also schon einmal gepetzt hat, meine Frage
Muss ich für einen potentiellen AG telefonisch erreichbar sein oder reicht eine Mailadresse und Postadresse aus?
Könnte man mich für so etwas sanktionieren? A la: „AG hat versucht, sie telefonisch zu erreichen – sie haben nicht geantwortet.“
Vielen Dank schon einmal.