Bei einer Weiterbildung während des ALG-Bezugs besteht Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. Müssen die gekauften Monatskarten an die Agentur für Arbeit geschickt werden oder wird das nicht (immer)verlangt? Im Merkblatt 6 zur Förderung beruflicher Weiterbildung der Agentur für Arbeit wird dazu nichts angemerkt. Wie sind Eure/ Ihre Erfahrungen? Danke