Hallo Funker,
ich bekam jetzt ein Schreiben vom JC wegen Gesundheitsamt wo die mich wieder hin schicken wollen.
Du bist doch nicht erst seit gestern hier angemeldet und es gibt schon unendlich viele Beiträge dazu, ob man Schweigepflicht-Entbindungen geben muss oder sollte und wann das völlig überflüssig ist.
Hat man dir denn zunächst mal konkret begründet
WARUM du überhaupt beim Gesundheitsamt untersucht werden sollst, bist du im
JC einer
Optionskommune ???
Jetzt habe die frage die wollen das ich eine Schweigepflichtentbingung unterschreiben
Das "wollen" die immer, es wäre schon nett wenn du etwas mehr zu den Gründen für diese Untersuchung mitteilen würdest und auch was für eine Schweigepflicht-Entbindung (für
WEN genau ???) du da unterschreiben sollst, nicht alles was die Behörden da so ausgeben, ist in der Form (schon Datenschutz-Rechtlich) wirklich erlaubt.
soll, eigentlich bin ich nicht davon angetan, was ist wenn ich das nicht zu lasse, eigentlich möchte ich nicht das die ganz meine Persönliche Sachen wiesen, die wiesen eh schon genug.
Was ist wenn ich das nicht mache?.
Eine "General-Schweigepflicht-Entbindung" ist schon mal gar nicht zulässig, wo jeder überall alles von dir abfragen darf, das darf
NUR gezielt verlangt werden, also einzelne Schweigepflicht-Entbindungen (von Arzt X
FÜR Arzt Y oder eben für den Med. Dienst aber
NICHT für das
JC allgemein) und es muss für die konkret geplante Untersuchung notwendig sein.
Du kannst auch selber entsprechende Befund-Unterlagen
DIREKT beim Gesundheits-
AMT abgeben
(Eingangsbestätigung verlangen !!!) ODER schriftlich (
nachweislich bitte) mitteilen, dass du entsprechende (aussagefähige) medizinische Unterlagen von deinen Ärzten selbst zur Untersuchung mitbringen wirst (in Kopie natürlich).
Dann sind Schweigepflichtentbindungen generell überflüssig und da sie freiwillig sind, darfst du dafür auch nicht sanktioniert werden.
Du bist zwar verpflichtet diese Untersuchung (bei berechtigten Gründen dafür) durchführen zu lassen und solltest einige med. Unterlagen für den Arzt dann zugänglich machen, aber in welcher Weise du das machen möchtest, hat man schon noch
DIR zu überlassen.
Wenn du magst teile mal die konkreten Gründe dafür mit (soweit sie dir bekannt sind) denn so ganz nach Lust und Laune darf dich auch das
JC nicht zum Arzt schicken.
MfG Doppeloma