Muß ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben, habe eine Aufforderung durch das JC bekommen?

Leser in diesem Thema...

Funker

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Hallo Ihr,

ich bekam jetzt ein Schreiben vom JC wegen Gesundheitsamt wo die mich wieder hin schicken wollen. Jetzt habe die frage die wollen das ich eine Schweigepflichtentbingung unterschreiben
soll, eigentlich bin ich nicht davon angetan, was ist wenn ich das
nicht zu lasse, eigentlich möchte ich nicht das die ganz meine Persönliche Sachen wiesen, die wiesen eh schon genug.
Was ist wenn ich das nicht mache?.
 

anfrager

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Ich glaube,dass ein Nichtbefolgen eine Sanktion bringt.
Die Frage ist nur,ob die dauerhaft ist,solange du nicht hingehst oder ob sie sich zur 100 % Sanktion summiert.
Du wirst dich weiterhin bewerben müssen auf VV .
Allerdings könnte das JC dann ja argumentieren,dass die Gesundheitsprüfung wichtig ist für die Auswahl der VV .
Eine Art Dilemma für alle Seiten.

Viele werden dich nicht verstehen ,so nach dem Motto " wer krank ist ,braucht auch keine Arbeit anzunehmen,deswegen geh hin".
Aber je nach Krankheit und persönlicher Lage ,ist es voll nachvollziehbar nicht zum Amtsarzt zu wollen.
 

Funker

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Ne ist ja kein Problem hab ich ja eh gemacht, nur in ich der Meinung das die nicht alles wiesen müssen. Und was ist VV ?.
 

Doppeloma

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Hallo Funker,

ich bekam jetzt ein Schreiben vom JC wegen Gesundheitsamt wo die mich wieder hin schicken wollen.

Du bist doch nicht erst seit gestern hier angemeldet und es gibt schon unendlich viele Beiträge dazu, ob man Schweigepflicht-Entbindungen geben muss oder sollte und wann das völlig überflüssig ist. :icon_kinn:

Hat man dir denn zunächst mal konkret begründet WARUM du überhaupt beim Gesundheitsamt untersucht werden sollst, bist du im JC einer Optionskommune ???

Jetzt habe die frage die wollen das ich eine Schweigepflichtentbingung unterschreiben

Das "wollen" die immer, es wäre schon nett wenn du etwas mehr zu den Gründen für diese Untersuchung mitteilen würdest und auch was für eine Schweigepflicht-Entbindung (für WEN genau ???) du da unterschreiben sollst, nicht alles was die Behörden da so ausgeben, ist in der Form (schon Datenschutz-Rechtlich) wirklich erlaubt. :icon_evil:

soll, eigentlich bin ich nicht davon angetan, was ist wenn ich das nicht zu lasse, eigentlich möchte ich nicht das die ganz meine Persönliche Sachen wiesen, die wiesen eh schon genug.
Was ist wenn ich das nicht mache?.

Eine "General-Schweigepflicht-Entbindung" ist schon mal gar nicht zulässig, wo jeder überall alles von dir abfragen darf, das darf NUR gezielt verlangt werden, also einzelne Schweigepflicht-Entbindungen (von Arzt X FÜR Arzt Y oder eben für den Med. Dienst aber NICHT für das JC allgemein) und es muss für die konkret geplante Untersuchung notwendig sein.

Du kannst auch selber entsprechende Befund-Unterlagen DIREKT beim Gesundheits-AMT abgeben (Eingangsbestätigung verlangen !!!) ODER schriftlich (nachweislich bitte) mitteilen, dass du entsprechende (aussagefähige) medizinische Unterlagen von deinen Ärzten selbst zur Untersuchung mitbringen wirst (in Kopie natürlich).

Dann sind Schweigepflichtentbindungen generell überflüssig und da sie freiwillig sind, darfst du dafür auch nicht sanktioniert werden. :icon_evil:

Du bist zwar verpflichtet diese Untersuchung (bei berechtigten Gründen dafür) durchführen zu lassen und solltest einige med. Unterlagen für den Arzt dann zugänglich machen, aber in welcher Weise du das machen möchtest, hat man schon noch DIR zu überlassen.

Wenn du magst teile mal die konkreten Gründe dafür mit (soweit sie dir bekannt sind) denn so ganz nach Lust und Laune darf dich auch das JC nicht zum Arzt schicken. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo anfrager,

Ich glaube,dass ein Nichtbefolgen eine Sanktion bringt.

Nichtbefolgen von WAS genau bringt eine Sanktion ???
"Geglaubt" wird in der Kirche, nimmst du wirklich an, dass du dem TE irgendwie weiter helfen konntest mit deinen Vermutungen", die noch nicht mal mit der konkreten Frage was zu tun haben ???

Du wirst dich weiterhin bewerben müssen auf VV .

Wo steht da was von VV (Vermittlungs-Vorschlägen) ???

Eine Art Dilemma für alle Seiten.

Ja, solche Antworten sind auch ein Dilemma für alle Seiten ... :doh:

Viele werden dich nicht verstehen ,so nach dem Motto " wer krank ist ,braucht auch keine Arbeit anzunehmen,deswegen geh hin".
Aber je nach Krankheit und persönlicher Lage ,ist es voll nachvollziehbar nicht zum Amtsarzt zu wollen.

Er hat NICHT geschrieben, dass er nicht zum Arzt gehen will, sondern gefragt, ob er eine Schweigepflichtentbindung dafür unterschreiben muss oder nicht ...

Wenn du nicht mal verstehst worum es überhaupt geht, dann halte dich bitte hier raus, weitere solcher sinnfreien Beiträge werde ich ohne erneuten Kommentar löschen.

Ich glaube du hast genug eigene Probleme zu lösen ...

MfG Doppeloma
 

anfrager

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Hallo anfrage
Er hat NICHT geschrieben, dass er nicht zum Arzt gehen will, sondern gefragt, ob er eine Schweigepflichtentbindung dafür unterschreiben muss oder nicht ...


MfG Doppeloma
Er hatte aber nicht geschrieben,dass er nicht nicht hingeheh will.
ohne Entbindung braucht man eigentlich auch nicht zum Arzt zu gehen,da der ja vermutlich nicht neu anfängt zu befunden.
Deswegen nahm ich das an.
 

Doppeloma

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Hallo anfrager,

Er hatte aber nicht geschrieben,dass er nicht nicht hingeheh will.

RICHTIG, darum geht es also gar nicht ... :icon_evil:

ohne Entbindung braucht man eigentlich auch nicht zum Arzt zu gehen,da der ja vermutlich nicht neu anfängt zu befunden.
Deswegen nahm ich das an.

Warum denn nicht, ich nehme nie eine Schweigepflichtentbindung mit zum Arzt, der braucht ja nicht NEU befunden wenn ihm fertige Befunde / Arzt- und / oder Klinikberichte schon vorher zur Verfügung gestellt ODER zur Untersuchung mitgebracht werden.

Dafür muss man doch nicht "alle Welt" von der Schweigepflicht entbinden wollen, wenn man schon selbst mitbringt (von den eigenen Ärzten ausgedruckte Kopien) was der Arzt gebrauchen kann, um sich eine (weitere) Meinung zu bilden. :idea:

Ist doch nicht so schwer zu verstehen, ODER DOCH ???

MfG Doppeloma
 
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