erwerbslos15
Elo-User*in
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Hallo,
ich bin alleinerziehender Vater und habe einen Zweijährigen Sohn der im August 3 Jahre alt wird.
Ich habe nächste Woche ein Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin und dort will sie mir sicherlich wieder eine EGV auf´s Auge drücken.
Ich habe aber jetzt erfahren das nach §10 Zumutbarkeit ein Kind unter 3, wenn ich keinen Kindergartenplatz , Tagesmutter usw. habe, keine EGV abschließen muss und auch nicht vermittelbar bin.
Stimmt das?
ich bin alleinerziehender Vater und habe einen Zweijährigen Sohn der im August 3 Jahre alt wird.
Ich habe nächste Woche ein Termin bei meiner Arbeitsvermittlerin und dort will sie mir sicherlich wieder eine EGV auf´s Auge drücken.
Ich habe aber jetzt erfahren das nach §10 Zumutbarkeit ein Kind unter 3, wenn ich keinen Kindergartenplatz , Tagesmutter usw. habe, keine EGV abschließen muss und auch nicht vermittelbar bin.
Stimmt das?