TangoBrown
Elo-User*in
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Guten Abend,
SuFu hat nichts zu meiner Fragestellung gebracht...
Aufgrund der seit Januar bestehenden Gesetzesänderungen ist es nun möglich, sich vom "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für drei Jahre befreien zu lassen.
In der Vergangenheit habe ich selbst des öfteren Befreiungsanträge nicht gestellt und damit die Beiträge gezahlt.
Nun die Frage
:
Angenommen ich stelle einen Antrag auf rückwirkende Befreiung für die letzten drei Jahre beim Beitragsservice und dem wird auch entsprochen.
Was mache ich mit einem eventuellen Guthaben (hundert, zweihundert Euro??), welches ich dann bekomme - bezogen auf das JobCenter?
Müsste ich dieses Guthaben anzeigen?
Und/oder würde das JobCenter dieses Guthaben dann ggf. verrechnen?
Gruß
SuFu hat nichts zu meiner Fragestellung gebracht...
Aufgrund der seit Januar bestehenden Gesetzesänderungen ist es nun möglich, sich vom "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für drei Jahre befreien zu lassen.
In der Vergangenheit habe ich selbst des öfteren Befreiungsanträge nicht gestellt und damit die Beiträge gezahlt.
Nun die Frage
Angenommen ich stelle einen Antrag auf rückwirkende Befreiung für die letzten drei Jahre beim Beitragsservice und dem wird auch entsprochen.
Was mache ich mit einem eventuellen Guthaben (hundert, zweihundert Euro??), welches ich dann bekomme - bezogen auf das JobCenter?
Müsste ich dieses Guthaben anzeigen?
Und/oder würde das JobCenter dieses Guthaben dann ggf. verrechnen?
Gruß