Guten Tag,
ich habe am 08.08.18 die angehängte EGV unterschrieben. In dieser wird definiert, dass ich einen Termin für eine AGH wahrnehmen soll (Absatz 5 Letzter Satz). Dieser Termin war am 17.08.18. Diesen habe ich wahrgenommen. In diesem wurden mir die Tätigkeiten der AGH und der Arbeitgeber genannt. Der Arbeitgeber ist ein E.V. der sich auf Festival- und Veranstaltungsorganisation spezialisiert hat. Bei diesem soll ich folgende Tätigkeiten ausüben: Bühnen auf-/abbau, Stühle/Tische rücken & verschiedene Hausmeister Tätigkeiten.
Mo: "Zusatzunterricht" wie z.B. "Zeitmanagement" oder "Kochen"
Di-Do: AGH (8-14)
Fr: Sonstige Aktivitäten z.B.: Wassergymnastik
Vergütet wird ausschließlich Di-Do.
Ich bin körperlich kaum belastbar und bin eigentlich im IT-Bereich unterwegs.
Achso: Beginnen soll die AGH am 27.08.18. Ich habe noch keinen Vertrag des AGH-Arbeitgebers unterschrieben.
Meine Fragen sind nun:
a) Wäre diese AGH rechtlich gültig?
b) Ist laut EGV nur der Besuch des Gesprächstermins definiert oder die Teilnahme an der AGH?
c) Komm ich aus der AGH raus ohne Sanktionen zu befürchten? Wenn ja, wie?
Grüße von eurem Hundskopf
ich habe am 08.08.18 die angehängte EGV unterschrieben. In dieser wird definiert, dass ich einen Termin für eine AGH wahrnehmen soll (Absatz 5 Letzter Satz). Dieser Termin war am 17.08.18. Diesen habe ich wahrgenommen. In diesem wurden mir die Tätigkeiten der AGH und der Arbeitgeber genannt. Der Arbeitgeber ist ein E.V. der sich auf Festival- und Veranstaltungsorganisation spezialisiert hat. Bei diesem soll ich folgende Tätigkeiten ausüben: Bühnen auf-/abbau, Stühle/Tische rücken & verschiedene Hausmeister Tätigkeiten.
Mo: "Zusatzunterricht" wie z.B. "Zeitmanagement" oder "Kochen"
Di-Do: AGH (8-14)
Fr: Sonstige Aktivitäten z.B.: Wassergymnastik
Vergütet wird ausschließlich Di-Do.
Ich bin körperlich kaum belastbar und bin eigentlich im IT-Bereich unterwegs.
Achso: Beginnen soll die AGH am 27.08.18. Ich habe noch keinen Vertrag des AGH-Arbeitgebers unterschrieben.
Meine Fragen sind nun:
a) Wäre diese AGH rechtlich gültig?
b) Ist laut EGV nur der Besuch des Gesprächstermins definiert oder die Teilnahme an der AGH?
c) Komm ich aus der AGH raus ohne Sanktionen zu befürchten? Wenn ja, wie?
Grüße von eurem Hundskopf