Muß ich die Lohnabrechnungen vom Minijob alle sechs Monate vorlegen?

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Heruler

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Hi, es gibt ja die Regel "Einkommen aus selbständiger Arbeit soll die Lohnabrechnungen i.d.R. alle sechs Monate vorgelegt werden".

Meine Frage : gibt es auch so eine Regelung wenn man normal Angestellter ist ?

Ich habe einen Minijob unter 400 € und muss meine Lohnabrechnung vorlegen. Der Sachbearbeiter will sie alle 6 Monate vorlegt haben. Mir entsteht oft eine Über- oder Unterzahlung.

Und die Regelung gilt ja eigentlich nur für "Selbständige" .

Gibt es ein schreiben wo ich es widerrufen kann das ich die Lohnabrechnungen jeden Monat vorlegen kann ?

Kann jemand weiter helfen ?
 
AW: Lohnabrechnungen

Finanz-Sachbearbeiter?

Ich regel das so:
Wenn ich die Lohnabrechnung bekomme lasse Ich die am Empfang kopieren,mit der Bitte sie an meinen Finanz-Sachbearbeiter weiter zu reichen.
Dann bekomme ich alle 2 Monate einen geänderten Bescheid.:icon_party:



ja der Finanz-Sachbearbeiter

Das kenne ich, bei mir war es erst Monatlich, und auf einmal besteht er das es nur noch alle 6 Monate "geht laut Gesetz" , ich habe dadurch Monatlich weniger Geld weil er einen Durchschnitt berechnet und nach den 6 Monaten bekomme ich was er zu viel angerechnet wieder raus und bei einer Überzahlung muss ich nach zahlen.

Habe ihm schon drauf angesprochen das wieder Monatlich zu machen aber er meint es ist besser so sonst muss er immer jeden Monat alles neu berechnen.

Jetzt brauche ich was Schriftliches anders geht es wohl nicht
 
AW: Lohnabrechnungen

Diese Durchschnittsberechnung gilt nicht nur für Selbständige.
Die gesetzliche Grundlage ist § 2 Abs. 3 der AlgII-Verordnung.

Diese Regelung wurde tatsächlich zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes geschaffen.

Viele Grüsse

Cha
 
AW: Lohnabrechnungen

Bei langte es Anfangs, daß die Lohnabrechnungen für 6 Monate jeweils mit dem Folgeantrag eingereicht wurden.
Machte auch Sinn, da mtl. nur minimale Lohnsummenabweichungen bestehen.
Irgendwann kamen die auf die Idee die Abrg. müßen mtl. eingereicht werden.
Nun bekomme ich für jeden Monat nach Einreichung eine neue Abrechnung, mal ein paar € Nachzahlung an mich, mal ein paar € Überzahlung die sie dann wieder abziehen.
Es entsteht ein heiden Papierberg und Arbeitsaufwand der SB der Leistungsabteilung. Kann man als Alibi für eine Daseinsberechtigung u. Jobsicherung ansehen, sowie Steuergeldverschwendung.
 
AW: Muß ich die Lohnabrechnungen vom Minijao alle sechs Monate vorlegen?

Moinsen Heruler,
auch Dir möchte ich für die Zukunft die Forenregel #11 wärmstens ans Herz legen ...

11. Themen/Threads erstellen
Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit Überschriften wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Lohnabrechnungen, sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt!
In diesem Sinne also ...


:icon_wink:
 
AW: Muß ich die Lohnabrechnungen vom Minijao alle sechs Monate vorlegen?

Und die Regelung gilt ja eigentlich nur für "Selbständige" .
Nö; diese Regelung gilt für alle mit monatlich unterschiedlich hohem Einkommen. Einmal einreichen je Bewilligungszeitraum reicht doch völlig aus? Da das Amt aber auch für 1 ganzes Jahr Bescheide ausstellen darf, sollte es auch genügen, die dazugehörigen Lohnscheine 1x im Jahr einzureichen.
 
AW: Lohnabrechnungen

Reich doch einfach mal monatlich ein villeicht gehts doch.:wink:

er sagte ich kann sie Monatlich einreichen aber er berechnet sie erst nach 6 Monaten


Moinsen Heruler,
auch Dir möchte ich für die Zukunft die Forenregel #11 wärmstens ans Herz legen ...
Zitat:
11. Themen/Threads erstellen
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In diesem Sinne also ...

sorry, dachte es reicht mit der Überschrift :icon_cry:
 
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