Hi, es gibt ja die Regel "Einkommen aus selbständiger Arbeit soll die Lohnabrechnungen i.d.R. alle sechs Monate vorgelegt werden".
Meine Frage : gibt es auch so eine Regelung wenn man normal Angestellter ist ?
Ich habe einen Minijob unter 400 € und muss meine Lohnabrechnung vorlegen. Der Sachbearbeiter will sie alle 6 Monate vorlegt haben. Mir entsteht oft eine Über- oder Unterzahlung.
Und die Regelung gilt ja eigentlich nur für "Selbständige" .
Gibt es ein schreiben wo ich es widerrufen kann das ich die Lohnabrechnungen jeden Monat vorlegen kann ?
Kann jemand weiter helfen ?
Meine Frage : gibt es auch so eine Regelung wenn man normal Angestellter ist ?
Ich habe einen Minijob unter 400 € und muss meine Lohnabrechnung vorlegen. Der Sachbearbeiter will sie alle 6 Monate vorlegt haben. Mir entsteht oft eine Über- oder Unterzahlung.
Und die Regelung gilt ja eigentlich nur für "Selbständige" .
Gibt es ein schreiben wo ich es widerrufen kann das ich die Lohnabrechnungen jeden Monat vorlegen kann ?
Kann jemand weiter helfen ?