Guten Abend,
Ich habe da einige Fragen:
Ist es nun Pflicht im voraus für einen WBA 3 Monate lückenlos Kontoauszüge an das Jobcenter zu schicken bei einem WBA Antrag ?
Ich dachte immer bei einem WBA muss man die Kontoauszüge nicht mehr vorlegen nur beim Erstantrag?
Was mir spanisch vor kommt ich solle von meinem Minijob nochmals die Einkommensnachweise vorlegen obwohl ich die schon für die Monate April/19 +Mai/19 gemacht habe und den neuen für Juni/19 bekomme ich erst zum Folgemonat am 20. Juli um den dreh da wird das Geld auch ausgezahlt nur das die Frist des Jobcenters schon am 12.07 angesetzt ist.
Legen Sie in Zukunft die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos ohne Schwärzungen vor Antragsstellung vor. <---- steht hier auf dem Berechnungsbogen.
Ich soll dies mit den Kontoauszügen + die Nachweise zum Minijob + den Zettel mit der Unterschrift via Post versenden.
Mir kommt dies alles echt spanisch also unverständlich vor.
Ich habe da einige Fragen:
Ist es nun Pflicht im voraus für einen WBA 3 Monate lückenlos Kontoauszüge an das Jobcenter zu schicken bei einem WBA Antrag ?
Ich dachte immer bei einem WBA muss man die Kontoauszüge nicht mehr vorlegen nur beim Erstantrag?
Was mir spanisch vor kommt ich solle von meinem Minijob nochmals die Einkommensnachweise vorlegen obwohl ich die schon für die Monate April/19 +Mai/19 gemacht habe und den neuen für Juni/19 bekomme ich erst zum Folgemonat am 20. Juli um den dreh da wird das Geld auch ausgezahlt nur das die Frist des Jobcenters schon am 12.07 angesetzt ist.
Legen Sie in Zukunft die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos ohne Schwärzungen vor Antragsstellung vor. <---- steht hier auf dem Berechnungsbogen.
Ich soll dies mit den Kontoauszügen + die Nachweise zum Minijob + den Zettel mit der Unterschrift via Post versenden.
Mir kommt dies alles echt spanisch also unverständlich vor.
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: