Hallo!
Ich hatte letzte Woche den vereinfachten Antrag auf ALG2 gestellt. Nun bekam ich ein Packen voller Anlagen, die ich noch einreichen soll, eben auch diese Vermögensaufstellung.
Muss ich die ausfüllen oder kann ich schriftlich auf die derzeitige Aussetzung verweisen?
Wenn ich die ausfülle und ich liege über dem normalen Schonvermögen aber unter dem jetzigen erheblichen Vermögen, können mir dann Leistungen verweigert werden?
Ich habe im Dezember eine LTA bei der DRV beantragt, die am 1.4. dem Grunde nach bewilligt wurde, es fand aber noch kein Gespräch mit dem Rehaberater statt und ich bekomme nur noch bis zum 10.5. ALG1 nach Nahtlosigkeit. Ich möchte mit dem ALG2 nur die Zeit überbrücken, bis endlich feststeht, wie und wann es endlich mit der LTA weitergeht. Möchte aber auch nicht unbedingt deswegen mein Auto verkaufen wollen, was über 7500€ wert ist.
Ich hatte letzte Woche den vereinfachten Antrag auf ALG2 gestellt. Nun bekam ich ein Packen voller Anlagen, die ich noch einreichen soll, eben auch diese Vermögensaufstellung.
Muss ich die ausfüllen oder kann ich schriftlich auf die derzeitige Aussetzung verweisen?
Wenn ich die ausfülle und ich liege über dem normalen Schonvermögen aber unter dem jetzigen erheblichen Vermögen, können mir dann Leistungen verweigert werden?
Ich habe im Dezember eine LTA bei der DRV beantragt, die am 1.4. dem Grunde nach bewilligt wurde, es fand aber noch kein Gespräch mit dem Rehaberater statt und ich bekomme nur noch bis zum 10.5. ALG1 nach Nahtlosigkeit. Ich möchte mit dem ALG2 nur die Zeit überbrücken, bis endlich feststeht, wie und wann es endlich mit der LTA weitergeht. Möchte aber auch nicht unbedingt deswegen mein Auto verkaufen wollen, was über 7500€ wert ist.