Muß ich bei verzögerter Antragsbearbeitung auch noch Kontoauszüge aus dem Zeitraum nach Antragstellung vorlegen?

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MaKiW

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Hallo,

wenn ich im Juli einen Antrag auf Alg2 stelle und dabei die Kontoauszüge der vorangegangenen 6 Monate vorgelegt habe, sich die Bearbeitung des Antrags aber verzögert; ist es dann rechtens, wenn das JC im Oktober hergeht und die "restlichen" Auszüge bis inkl. Oktober auch noch sehen will?

(Tut mir leid, wenn diese Frage bereits in anderen Themen geklärt worden sein sollte; aber bei der Vielzahl an Themen zum Stichwort "Kontoauszüge" finde ich da selbst mit Suchfunktion nicht durch.)
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Tatsächlich?
Hmmh, ich hatte angenommen, es ginge darum, die Bedürftigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung zu belegen, hier also im Juli.

Muß ich also doch ein bißchen ausholen:
Im Juli habe ich als Geringverdiener schriftlich einen Antrag auf Alg2 gestellt. Dort wurde ich an einen Sachbearbeiter verwiesen, der mir zum einen einen Stapel Vordrucke aushändigte und mich zum anderen an einen Arbeitsberater verwies.
Dieser Arbeitsberater erwies sich an jenem Vormittag aber als Phantom, das ich nicht zu Gesicht bekam. Nach anderthalbstündiger Warterei hatte ich genug und ging nach Hause.

In der Folge widmete ich mich dann den Formularen und beizubringenden Unterlagen, wie Lohnabrechnungen und Kontoauszügen. Zusammen mit der zwischenzeitlich eingetroffenen Jahresverbrauchsabrechnung über Strom und Gas landeten diese dann im August im Briefkasten des JC. Im Begleitschreiben bat ich explizit um Mitteilung, falls weitere Unterlagen benötigt würden.

Da ich im Anschluß nichts mehr vom JC hörte, ging ich im Oktober abermals dort vorbei, um einen Vorschuß zu erbitten, woraufhin ich ein lapidares "Wir gewähren keine Vorschüsse" zu hören bekam. Daraufhin reichte ich beim JC einen schriflichen Antrag auf Vorschuß ein (wie er auch hier im Forum als Vorlage kursiert), dessen Eingang ich mir per Eingangsstempel bestätigen ließ.
Einen Vorschuß erhielt ich an jenem Tag (und auch in der Zwischenzeit) nicht; stattdessen einen Termin beim Arbeitsberater, den ich diesmal tatsächlich antraf und der mir wiederum einen Termin zur "Antragsabgabe" gab.

Im Rahmen dieses "Abgabetermins" wurde dann um weitere Auszüge gebeten. Zu Recht?
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Da hilft nur der Gang zum Sozialgericht und ein ER-Verfahren anstrengen, das das JC zur vorläufigen Zahlung verpflichtet.
Wenn du die Abläufe alle nachweisen kannst, um so besser.
Die müssen dir zumindest recht zeitnah einen vorläufigen Bescheid erstellen um dein Existenzminimum zu sichern.

Hat man noch ein hohes Schonvermögen an das man ran kommt, weiß ich leider nicht, wie die Gerichte dann urteilen.

Aber so geht es ja nicht.
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Hmmh, wie würde man das denn dann formulieren? Und welche Unterlagen müßten zwingend als Anlage dazu? Und das dann gleich doppelt, wenn ich das richtig im Kopf habe (Dabei liegen dem JC die Unterlagen ja bereits vor!)
Schon blöd, daß die Patronen meines Druckers die Tage leergegangen sind und mir das Geld für Ersatz fehlt... Mal überlegen, wo ich zum kopieren/drucken hingehen könnte.

Womöglich wäre es sinnvoll, zweigleisig zu fahren, sprich: einerseits das SG einschalten, andererseits aber auch weiter mit dem JC in Kontakt bleiben.
Womit ich wieder zur Ausgangsfrage zurückkomme: Kontoauszüge für die Zeit seit Juli vorlegen - Ja oder Nein?
Persönlich tendiere ich eher zu Nein; dadurch dürfte sich dann allerdings die eh schon lange Auftragsbearbeitung weiter hinziehen. Also lieber vorlegen und gleichzeitig das SG anrufen?

Was meint Ihr?
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Hmmh, wie würde man das denn dann formulieren?
Frei Schnauze den Sachverhalt und Ablauf schildern.
Und halt beantragen das JC zur vorläufigen Leistung zu verpflichten.

Und welche Unterlagen müßten zwingend als Anlage dazu?
Auszug aktueller Kontostand, Sparvermögen, deine Schreiben und Schreiben des JC.
Jede Kopie und jedes Blatt Papier (also Anzahl) genau aufschreiben, damit du hinterher die Kosten geltend machen kannst.
Ach ja, auch gleich beantragen, dem JC die Kosten für das Verfahren aufzubrummen.

Und das dann gleich doppelt, wenn ich das richtig im Kopf habe (Dabei liegen dem JC die Unterlagen ja bereits vor!)
Ja, nur die Klageschrift. Die anderen Unterlagen nur für das SG.

Schon blöd, daß die Patronen meines Druckers die Tage leergegangen sind und mir das Geld für Ersatz fehlt... Mal überlegen, wo ich zum kopieren/drucken hingehen könnte.
Du kannst auch direkt zum SG, wenn es nicht zu weit weg ist und dich jmd. fahren kann. Dann helfen die beim Formulieren, bzw. schreiben das für dich, nehmen die Klage gleich entgegen und machen wohl auch Kopien. Die Fahrtkosten kann man dann m.W. auch im Rahmen der Kostenentscheidung geltend machen, also km aufschreiben, oder Ticket aufheben.

Womöglich wäre es sinnvoll, zweigleisig zu fahren, sprich: einerseits das SG einschalten, andererseits aber auch weiter mit dem JC in Kontakt bleiben.
Ja, schadet nichts. Und denen auch sagen, dass du jetzt vor das SG ziehst.
Dann kommen die manchmal in die Pötte, weil sie ein ER gar nicht mögen.

Womit ich wieder zur Ausgangsfrage zurückkomme: Kontoauszüge für die Zeit seit Juli vorlegen - Ja oder Nein?
Bin ich mir unsicher. Die sollten das schon begründen, denn der Antrag ist ja längst gestellt und die Bewilligung verschleppt worden und überfällig.

Persönlich tendiere ich eher zu Nein; dadurch dürfte sich dann allerdings die eh schon lange Auftragsbearbeitung weiter hinziehen.
Dafür ja das ER Verfahren. Wenn das JC einwendet die weiteren Auszüge fehlen, müssten sie das mE. begründen.

Also lieber vorlegen und gleichzeitig das SG anrufen?

Weiß ich nicht. Spricht denn was dagegen (EK, Verkäufe die Stress machen würden...), oder geht es ums Prinzip?
Eigentlich beides Gründe, nicht zu spuren und denen klar zu machen, dass sie nicht willkürlich Dokumente anfordern dürfen, ohne das zu begründen. Gleich mal zeigen wo der Hammer hängt und klar machen, dass die auch Pflichten haben und gefälligst Rechtsgrundlagen für ihre Forderungen nennen sollen.

Aber nicht jeder kämpft gerne, oder betreibt Widerstand aus Prinzip.
Manchmal kann es auch sinnvoll sein, kein Fass aufzumachen.
Muss jeder für sich abwägen.
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Weißt Du, ich bin an sich ein recht umgänglicher Mensch; aber dieses "Wir gewähren keine Vorschüsse." hat in mir den Widerspruchsgeist aktiviert.

Gesetze gelten nicht nur für uns, sondern nicht zuletzt auch fürs JC. Die JCs dieser Republik dürfen nicht auf Dauer zu rechtsfreien Räumen mutieren, in denen die Mitarbeiter der JCs wie kleine Könige ausschließlich ihren eigenen Regeln folgen.
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Hallo MaKiW,

Zusammen mit der zwischenzeitlich eingetroffenen Jahresverbrauchsabrechnung über Strom und Gas landeten diese dann im August im Briefkasten des JC. Im Begleitschreiben bat ich explizit um Mitteilung, falls weitere Unterlagen benötigt würden.

Da wundert es mich nicht besonders, dass dir Niemand auf deine Mitteilung geantwortet hat und du (scheinbar) bis zum heutigen Tag noch keinen Leistungsbescheid bekommen hast.

Musst ja finanziell noch ganz gut beieinander sein, wenn du dir solche Warterei von Juli bis Oktober leisten kannst, warum hast du denn nicht eher mal nachgefragt (am Besten schriftlich und nachweislich) wo dein Bescheid und dein Geld bleibt ???

Die "Geduldigen" lässt man immer gerne warten und ich habe den Eindruck, dass man deinen (unbewiesenen) Einwurf in den JC-Postkasten mal wieder "ignoriert" hat, das gibt man IMMER NUR nachweislich ab ...

Hast du dir wenigstens vorher Kopien gemacht von deinem Antrag und deiner Strom / Gas-Abrechnung oder hast du dazu nun gar nichts mehr in der Hand.

Was bitte hast du denn konkret dazu in der Hand, dass dein Antrag (zumindest formlos) bereits ab Juli gestellt wurde ?


Das klingt ja eher danach als ob man das erst jetzt als beantragt ansieht und daher werden auch die Auszüge bis aktuell verlangt ...
Ich denke dein Antrag liegt schon vor, seit du den mal in deren Briefkasten geworfen hast, hat man an dem Tag irgendwelche Daten von dir aufgenommen ???

WO ist diser Antrag denn bitte abgeblieben, warum forderst du keine Auskunft dazu, ist natürlich schwierig wenn du den Einwurf nicht beweisen kannst.

Merke dir für die Zukunft unbedingt, dass man NIEMALS was Wichtiges in diesen Briefkasten wirft ... da sitzt nämlich ein kleiner giftiger "Unterlagen-Vernichtungs-Zwerg" drin ...

Wer nun schon gute 4 Monate ohne Geld (und ohne Krankenversicherung?) "überleben konnte" dürfte auch beim SG einige Probleme bekommen seine akute Notlage zu beweisen ...

MfG Doppeloma
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Für die Zukunft werde ich das beherzigen, mein Verhalten entsprechend anpassen.
(Auch wenn deutschen Behörden ja gemeinhin der Ruf vorauseilt, zuverlässig und gründlich zu sein. Aber Ausnahmen bestätigen offenbar die Regel...)

Den Antrag auf Vorschuß hatte ich schriftlich gegen Eingangsbestätigung gestellt; da der offiziell (sprich: schriftlich) bislang noch nicht abgelehnt wurde, müßte doch eigentlich Ende der Woche eine Überweisung hierzu folgen, oder?

Deutschland, deine Ämter... *seufz*
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Jetzt liegt der Antrag doch tatsächlich bald 6 Monate bei "meinem" JC. Es wird also Zeit, eine Untätigkeitsklage vorzubereiten. Da stellen sich mir folgende Fragen:
  • Muß / Sollte ich dem JC vorher eine letzte Frist setzen? (Wie lange?)
  • Wie formuliere ich sowohl eine mögliche Fristsetzung als auch die Untätigkeitsklage so, daß das JC nicht die Möglichkeit hat, mittels Ablehnungsbescheid aus der Nummer 'rauszukommen?
    (Ich gehe finanziell eh' schon mehr als auf dem Zahnfleisch und meine Vermieter haben mir bereits eine Räumungsklage in Aussicht gestellt. Nochmal 3 Monate auf die Bearbeitung eines Widerspruchs warten is' da nich' drin.)
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

Vorher nochmal eien Frist setzen ist keien Pflicht, aber manche Sozialgerichte sehen das gern.

Ichhabe es immer so gemacht, dass ich diese letzte Erinnerung mit Klageandrohung noch innerhalb der 6 Monate verschickt habe, dann verliert man dadurch keine Zeit.

Einen Ablehnungsbescheid kannst Du nicht verhindern. Die UTK ist eine Reine Klage auf Erteilung eines Bescheides. Welchen Inhalt dieser hat, das spielt dabei keine Rolle.
 
AW: Kontoauszüge und verzögerte Antragsbearbeitung

(Ich gehe finanziell eh' schon mehr als auf dem Zahnfleisch und meine Vermieter haben mir bereits eine Räumungsklage in Aussicht gestellt. Nochmal 3 Monate auf die Bearbeitung eines Widerspruchs warten is' da nich' drin.)
Dann wird es allerhöchste Zeit, endlich umzusetzen was dir schon vor 8 Wochen geraten wurde:
Da hilft nur der Gang zum Sozialgericht und ein ER-Verfahren anstrengen, das das JC zur vorläufigen Zahlung verpflichtet.

Auf einen Bescheid musst du dafür nicht warten, es reicht wenn du die Antragstellung belegen kannst.
 
Moinsen MaKiW ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit sollte sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


 
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